Motorschaden nach Abschleppen

  • Hallo forengemeinde,


    mein Golf V Plus 1,4 TSi wurde am 22.11.2012 vom (aus den medien bekanntem) Abschleppunternehmen AKTIV TRANSPORT GMBH von einem Privat Parkplatz abgeschleppt. (Keine frage das abschleppen bin ich mir bewusst ist absolut gerechtfertigt darf halt da nicht stehen)


    Nun aber zum eigentlichen Thema, ich bin am diesem Tag aus eigener kraft auf diesen Parkplatz rauf gefahren, (habe diesen wagen erst am 02.11.2012 von einem VW Autohaus gekauft wo er durch die Werkstatt ging und neu TÜV bekam.) nachdem ich dann erfuhr das mein Auto abgeschleppt wurde und ich nun endlich 212,50 € ärmer zu meinem Auto kam, bekam ich einen Schock: Auto springt erst nicht an und beim 2. versuch den wagen zu starten lief er sehr unrund wie ein Trabbi und sabberte aus dem auspuff.


    Nun meine Vermutung:
    Als ich sah das das Abschleppunternehmen mit Seilwinde und nicht mit Kran abschleppt kam mir der verdacht das mein Auto Rückwärst mit eingelegtem Vorwärtsgang auf den Schlepper gezogen wurde.


    Laut einem Kostenvoranschlag von VW soll die Kette übergesprungen sein mit folgeschäden. knapp 2000 € Schaden.


    Meine frage nun kann ein schaden dabei entstehen ?? :?:

  • jap genau so!

  • Ohne jetzt auf das "könnte es sein?" eingehen zu wollen - ich an deiner Stelle würde definitiv Anzeige erstatten.


    Wenn die dein Auto abschleppen und es danach kaputt ist ...


    Wenn du schon weisst, dass die mit Winde abgeschleppt haben...lass dir das evtl. sogar schriftlich geben (falls die das machen). Wenn du die Details bei einer Anzeige so durchgibst, lässt sich das bestimmt nachweisen dass bei eingelegtem Gang ...usw.

    VCDS-Haber-Liste, Genius Touch & Map haber, Steuergeräte Software auslesen und aufspielen möglich.


  • Kann auch nur ein dummer zufall gewesen sein ;)
    DENN die Kette springt meist beim abstellen des Autos über ;) Und dann springt er nicht mehr an weil die Steuerzeiten komplett verstellt sind logischerweise
    Zuvor merkst du davon nichts außer eventuell ein Kaltstartklackern!


    Hatte das ja auch ;) Nur das er bei mir gar nimmer angesprungen ist :(


    Dennoch hoff ich das bei dir egal wer ob nun VW oder das Abschleppunternehmen die kosten tragen werden :)

  • Hey, habe schon ein paar mal sowas gehört. Das wird wohl auf eine Anzeige laufen müssen

    VCDS vorhanden

  • Was für eine Anzeige denn? Bleibt mal aufn Teppich. Privatrecht!


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  • Servus !


    Sachbeschädigung ? ! Das Auto wurde unbeschädigt (ohne Motorprobleme) abgestellt, nach dem Abschleppen nur noch Gehuddel.
    Als erstes würde ich damit zum Anwalt, der regelt dann alles weitere bzw. kann dir sagen ob du Aussicht auf Erfolg hast.


    Mfg Ultrakurz

  • Sachbeschädigung setzt Vorsatz voraus. Fahrlässige Sachbeschädigung gibt's in D nicht.


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  • Die Steuerketten springen immer über beim abschalten des Motors. Also kann das unternehmen vllt nichts dazu

    VCDS Codierungen oder Fehlerspeicher abfragen PN an mich

  • kette wird durch öldruck auf spannung gehalten > motor läuft nicht somit kein öldruck > schiebe ich nun mit eingelegten gang das auto muss sie zwangsweise springen


    sollte es so gewesen sein ist das unternehmen schuld

    Sommer: Golf 6 GTI Edition35 DSG @ performance only KLICK
    Sommer 2: Kreidler F-Kart 170
    Winter: Audi A6 S6 4b C5 4.2 40V V8 quattro

  • Klingt plausibel, ohne dass ich jetzt Mechaniker bin. Aber genau das ist der Weg. Gutachten erstellen lassen aus dem eindeutig belegt wird, dass es so gewesen sein muss. Dann übern Anwalt die Forderung an den Abschlepper stellen


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  • Sachbeschädigung setzt Vorsatz voraus. Fahrlässige Sachbeschädigung gibt's in D nicht.




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    Sachbeschädigung setzt Vorsatz voraus. Fahrlässige Sachbeschädigung gibt's in D nicht.




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    Hier gibt es jedoch einen Vorsatz. Denn vorsaetzlich bedeutet auch, wenn eine Beschaedigung zwar nicht erwuenscht, aber fuer moeglich gehalten wird. Wenn ein Gang eingelegt war muss man damit rechnen, dass es eine Beschaedigung verursachen koennte. Von daher kann man hier unter Umstaenden von Vorsatz reden.


    Außerdem kann man zivilrechtlich anklagen, und somit einen Schadensersatz fordern.

  • ist das faktisch erwiesen ?? weil ich von allen Seiten und gerade von VW immer nur waage vielleichts zu hören bekomme ich habe nämlich den verdacht das VW um die garantieleistung rum kommen möchte.

  • Zu unterscheiden ist zunächst mal zwischen strafrechtlichem und zivilrechtlichem Verfahren.
    Erstattest du Anzeige wegen Sachbeschädigung, kann ich dir jetzt schon sagen, dass die Staatsanwaltschaft zu 95 % keine Anklage erheben wird. Die strafrechtliche Schiene würde ich an deiner Stelle sowieso nicht fahren, das macht dein Auto letztlich auch nicht wieder ganz!
    Zivilrechtlich gesehen sieht die Sache dann schon wieder anders aus: hier könntest du im Wege einer Schadensersatzklage über § 823 I BGB versuchen, den dir entstandenen Schaden zu liquidieren. Im Gegensatz zum StGB ist nach dem Schadensrecht des BGB auch eine fahrlässige Tatbegehung möglich.
    Einen Vorsatz des Abschleppunternehmens, sei es auch nur dolus eventualis (bedingter Vorsatz, das, was systray vermutlich gemeint hat), nachzuweisen, dürfte in diesem Fall äußerst schwierig werden.
    Um ein Gutachten wird man also wohl kaum herumkommen!
    Mein juristischer Tipp an dieser Stelle: nicht immer gleich mit dem Hammer vorgehen! Natürlich ist das erstmal äußerst ärgerlich und die Gemüter kochen hoch, aber man sollte hier besonnen ans Werk gehen. Also erstmal das Gespräch mit der Firma suchen und den Sachverhalt erklären. Womöglich lässt sich das Ganze ja außergerichtlich klären.
    Sollte das nicht der Fall sein, erstmal auf zivilrechtlichem Wege gegen das Unternehmen vorgehen. Die Anzeige wegen Sachbeschädigung kann man sich immer noch als Druckmittel in der Hinterhand halten; sie würde, wie bereits erwähnt, falls es überhaupt zur Anklage käme, ja doch nicht unbedingt zu dem von dir gewünschten Ergebnis führen ;)

    Gruß Julian,
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    Moderator

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