Versicherungsschaden. Wieviel bezahlt die Versicherung?

  • Tag,


    lese desöfteren, das noch etwas Unklarheit bezügl. der Auszahlungssumme der Versicherungen besteht.


    Wenn der Versicherung ein Schadensfall gemeldet wird, so gibt es erstmal 2 Möglichkeiten der Entschädigung.


    A) Der entstandene Schaden wird "Materiell" erstattet - Werkstatt
    B) Der entstandene Schaden wird ausgezahlt


    Zu A)
    Das Fahrzeug wird der Werkstatt übergeben und repariert. Hierbei wird der Werkstatt eine Abtretungserklärung und die Versichertendaten aufgegeben.


    Die Werkstatt rechnet nun DIREKT mit der Vers. ab.


    Hierbei kann es aber passieren, dass der Schaden den Wert des Fahrzeuges übersteigt. Hier spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden.


    Da gibt es bei "Reparatur" aber folgende Regelung:


    Die Versicherung ist verpflichtet bei Reparatur 150% des Fahrzeugrestwertes zu übernehmen. Soll heissen, dass auch wenn die Reparatur den Wert übersteigt, die Versicherung (teilweise) zahlen muss.


    BSP:


    Restwert: 1.000¤
    Schaden: 1.550¤
    Kostenübernahme Vers.: 1.500¤ (150%)


    zu B)


    Wenn der Schaden ausgezahlt werden soll, so wird seitens der Vers. erstmal nur der Nettobetrag des Schadens ausgezahlt. (Keine Leistung/Repar. keine Steuern)


    Okay. Nun kann es sein, das Teile für die (teilweise) Instandsetzung benötigt werden oder nur teilweise repariert wird. Also alle Kosten die noch bezügl. des Schadens anfallen sollten auf einer Rechnung (Teilerechnung) ausgewiesen werden.


    Diese Rechnung kann nun an die Vers. geschickt werden und man bekommt die Steuer erstattet.


    Sollte das Fahrzeug nun doch noch repariert werden so wird die Werkstattrechnung an die Vers. geschickt und man bekommt ebenfalls die Steuer erstattet. Empfiehlt sich z.B. wenn das Schadensgutachten hoch ausfällt, aber man ne günstige Werkstatt hat.


    Wirtschaftlicher Totalschaden


    Wenn das Fahrzeug einen wirtschaftlichen Totalschaden hat und man eine Schadensauszahlung haben möchte so wird seitens der Versicherung wie folgt vorgegangen:


    Der Restwert des Fahrzeuges wird ermittelt (Schaden ausgeschlossen)
    Nun holt sich die Versicherung Angebote verschiedenster Händler und Schrottverwerter ein. Das hat den Sinn, das die Versicherung den Restwert (mit Schaden) auszahlt und anbietet den Schrott zu kaufen.


    BSP:


    Restwert ohne Unfall 1.000¤
    - Angebot des Händlers/Versicherung: 400¤
    Auszahlung: 600¤


    Hier empfiehlt es sich den Schaden, sofern unter 150%, reparieren zu lassen, falls das Auto weiter genutzt werden möchte. Da tritt wieder Punkt A in Kraft.


    Der Teilekauf bezieht sich ebenfalls auf die 150% Regelung, es wird aber nur die Steuer erstattet.


    Noch Fragen? Hoffe ich konnte es einigermaßen verdeutlichen.

    Senci

  • O.G. Darstellungen beruhen auf eigenen Erfahrungen und Erlebnissen.

  • 1. also wenn man das in einer werkstatt macht kriegt man die volle schadenssumme ausgezahlt (sofern es kein wirtschaftlicher totalschaden ist) , dann muss die werkstatt ihre rechnung aber auch an die versicherung schicken


    2. wenn du das "selber" machen willst (bzw schwarz machen lässt) , bekommst du die summe ausgezahlt ohne die eigentlichen 16 % mwst - weil die versicherung davon ausgeht das du es schwarz machen lässt , aber meistens springt für einen selbst trotzdem noch etwas dabei heraus -----> diese methode ist zu empfehlen :D

  • so hatte senci das auch geschrieben... ;)


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