Mängelkarte auf privatparkplatz??

  • Mit dem Tuning ist es sowieso immer so eine Sache... Auch wenn man denkt "bei mir ist alles eingetragen" können die Grünen immer etwas anhängen (wer suchet, der findet)... Auf verdacht können die immer stilllegen und einen Gutachter fordern außerdem ändern sich Gesetze auch mit der Zeit...

  • Ich finde es eher fastzinierend was sich die Behörden da so alles Rausnehmen.
    Begeht man eine Straftat so muss man nach dem zu dem Zeitpunkt geltenden Gesetzen verurteilt werde.


    Weil das Interessante an der Geschichte ist ja - sollte mir einer in meiner Einfahrt auf Auto knallen sagen die immer sie könnten nichts machen da es auf einem Privatgelände geknallt hat! Sie könnten maximal als Zeugen auftreten aber haben keine Befugnis den Schaden aufzunehmen.
    Weil meines wissens nach Darf die Polizei gar nicht ein Privatgelände betreten um ein Fahrzeug zu kontrollieren!


    Wenn die EU jetzt beschließen würde das man an seinem Fahrzeug keine größeren Felgen mehr fahren darf (also nur die max Größe mit der das Fahrzeug ausgeliefert werdne hätte können) dann würde dtl das auch so machen das wir alle plötzlich Illegal unterwegs wären. Da würde Dtl sofort mitmachen! War übrigens mal im Gespräch ;)
    Anders wie mit der MPU geschichte! Da zahl Dtl lieber jährlich seine Strafe an die EU.


    Fände es eigentlich mal viel interessanter ob man die Beamten nicht wegen Hausfriedensbruch dranbekommen kann.
    Dürfen ja eigentlich nur aufs Gelände wenn gefahr ist. Also jemand grad dein Auto aufbrechen will oder das Auto brennt.

    Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der allgemeinen Belustigung


    Seat Leon ST Cupra 290 bestellt

  • Die Owi hat er aber begangen, ob er sich nun rückwärts hinstellt oder nicht.
    Und macht er es auf deine Weise (ankleben und wieder abreißen) wirds beim nächsten mal doppelt so teuer.


    Wie kommst da drauf???


    Wegen Wiederholungsfall???


    Ich fahr schon seit 6 Jahren ohne die hässlichen Reflektoren, bin so mehrmals durch den TÜV gekommen, mehrmals schon kontrolliert worden, hat bisher außer dem Hinweis das die fehlen nie etwas gegeben...
    Hätte ich die mitgelieferten Teile angeklebt, wären die vemutlch keine 3 Monate dran gewesen, dann wären sie mir vermutlich eh weggefallen(denn eine gerade Fläche auf eine nach außen gewölbte kleben hält bekanntlich nicht gut).
    Und so wie ich sie laut ABE anbringen müsste ist das eh fast unmöglich.
    Bringt man sie wo anders an als in den vorgeschriebenen Zonen, dann ist es genauso wie wenn keine hast, weil es in der ABE genaue Vorgaben gibt wo die sein müssen :D
    Also nix mit unten an die Lippe ranschrauben usw... ;)


    Das mit dem Privatgrund stimmt schon, dass er abgesperrt sein muss(ein Parkplatz auf einer öffentlichen Straße wo nur ein Schild mit Privatparkplatz steht ist auch im öffentlichen Bereich)

  • Hallo an alle und ein frohes, neues Jahr!


    Ich habe folgendes Problem. Am 03.01. war bei uns die Polizei im Hof. Aus welchem Grund weiß ich nicht. Jedenfalls der Hof ist zwar von der öffentlichen Straße draußen zugänglich, was ja im Grunde jeder Hof ist. Aber unsere Parkplätze im Hof sind alles Privatparkplätze und auch mit einer Art "Schranke" gesichert. Das ist so ein Teil auf der Mitte des Parkplatzes, was man hoch- und runterstellen kann. Man braucht einen Schlüssel dafür.


    Zurück zur Polizei. Sie haben mir einen Mängelzettel geschrieben, daß der Tüv und Au angeblich seit 08/09 abgelaufen wäre. Das stimmt schon mal gar nicht, denn die Tüv- und Auplaketten waren gültig bis 10/09. An dem Auto waren noch einige Mängel zu beheben, vorher konnte ich nicht zum Tüv fahren.


    Dann denke ich auch, daß sie gar keinen Mängelzettel hätten schreiben dürfen, wenn ich mich hier richtig durchgelesen habe. Da es ein Privatparkplatz im Hof ist und zusätzlich mit dieser "Schranke" versehen ist.


    Kann mir dazu bitte jemand etwas Näheres sagen? Ich möchte Einspruch dagegen einlegen, möchte aber wirklich sicher sein, daß ich im Recht bin.


    Dankeschön schon mal im voraus.


    LG
    Trin

  • Hallo,


    das sind so kleine Schranken, die auf der Mitte der Parkplätze angebracht sind. Wenn das Auto draufsteht, liegt die Schranke unter dem Fahrzeug. Aber tagsüber ist der Hof fast leer und man sieht überall auf den Parkplätzen die Schranke. Wann ich das letzte Mal am Fahrzeug war, kann ich nicht mehr genau sagen. Den Mängelzettel habe ich am 03.01. aus dem Briefkasten geholt. Da waren sie auch um 14.30 Uhr da.


    LG
    Trin

  • Achsooo,
    dann ist also der Parkplatz selbst nicht durch eine Schranke gesichert?
    Darauf kommt es nämlich an.
    Ob nun so ein kleiner Poller vor deinem Auto steht oder nicht, tut nichts zur Sache, trotzdem steht es auf tatsächlich öffentlichen Verkehrsraum.
    Von links und rechts könnte ja auch jemand an dein Auto fahren, damit wäre es ein Verkehrsunfall.

  • Ich grab das hier nun nochmal aus...

    Defacto hat die Abschrankung eines Parkplatzes nichts bzw nur zum teil mit der Einteilung öffentlich/privat zu tun.


    Unser Firmenparkplatz hat 1 Ein-/Ausfahrt, an welcher sich jedoch ein _gut sichtbares_ Schild "Firmengelände" befindet.
    Auch hier begibt sich die Polizei des öfteren auf Bußgeldjagd (TÜV kontrollieren usw.) diverse Kollegen sind gegen dieses Verhalten der Ordnungshüter auch schon rechtlich vorgegangen und haben Recht bekommen.
    Da der Parkplatz eindeutig als Firmengelände bzw Parkplatz für Betriebsangehörige ausgewisen ist (geschlossene Benutzergruppe?!) handelt es sich dabei nicht um "öffentlichen Verkehrsraum" und die lieben Ordnungshüter mit ihren silber-blauen Autos haben nichts dort verloren. Auch ohne Schranke/Kette.


    Im übrigen wird gegen nicht Betriebsangehörige (Kunden des naheliegenden Supermarktes usw.) auch schonmal vorgegangen wegen Falsch/unberechtigtem Parken.

  • Quelle!?

    Zitat


    Defacto hat die Abschrankung eines Parkplatzes nichts

    Falsch, hast du ja gerade selbst oben zitiert.

    Zitat

    und haben Recht bekommen.

    Von wem?

    Zitat

    Da der Parkplatz eindeutig als Firmengelände bzw Parkplatz für Betriebsangehörige ausgewisen ist (geschlossene Benutzergruppe?!)

    Ein Schild "Firmengelände" weist also auf eine geschlossene Benutzergruppe hin? Sehe ich jetzt nicht so. Vielleicht durch nen Zusatz "Befahren für nicht ANgehörige untersagt" vielleicht, aber so doch nicht.

    Zitat

    die lieben Ordnungshüter mit ihren silber-blauen Autos haben nichts dort verloren. Auch ohne Schranke/Kette.

    Beim nächsten Raub, Einbruch, Diebstahl müssen sie also gar nicht zu der Firma kommen? Naja immerhin ne Arbeitserleichterung für die Polizei.

    Zitat

    Im übrigen wird gegen nicht Betriebsangehörige (Kunden des naheliegenden Supermarktes usw.) auch schonmal vorgegangen wegen Falsch/unberechtigtem Parken.

    Kann man ja gerne machen, nur wie ist die Frage.

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