Mängelkarte auf privatparkplatz??

  • Hallo, hab n kleines Problem,


    hab mir neue rücklichter eingebaut, aber die seperaten Reflektoren die an die heckschürze kommen "vergessen" dranzukleben. So nun stand das auto auf einem angemieteten parkplatz vor unsrem Haus, heisst auf ihm darf nur unsere familie Parken, parkplatz ist auch mit einem tollen "mieter" schild gekennzeichnet. Heute wollt ich dann ne kleine Bewegungsfahrt machen und sehe das ich ne Mängelkarte und 15€ Bußgeld an der Scheibe kleben habe.
    Nun ist meine Frage ob das auf so einer art Parkplatz zulässig ist, da ich mein altes auto abgemeldet dort stehen haben durfte, aber ne strafe kriege wenn reflektoren fehlen? NSL wurde zum Glück übersehen :)

  • Kann ich mir nicht vorstellen dass das zulässig ist.. Ich würde mal bei der Behörde anrufen und denen mitteilen dass das Privatgrund ist!

    Bis dann... Anton


    Neun von zehn Stimmen in meinen Kopf sagen ich bin nicht verrückt.
    Die andere summt die Melodie von Tetris...


    GTI Mark VI - "Das Auto an das ich denke wenn ich mit meiner Frau schlafe!"

  • Frag doch mal den User MrBoogie, der ist mit der Gesetzeslage bestens vertraut.


    LG Eike

    Gruß StraightShooter
    mein
    Golf.de
    Moderator

  • ist net so einfach zu klären. dazu müsste man den grund wissen, warum man dir den mängelschein gemacht hat.


    wie lange stand das fahrzeug so dort?
    warum waren die reflektoren net angebracht?
    was stand auf der mängelkarte genau drauf?


    hast du schon kontakt zur behörde gehabt?

  • Das fahrzeug stand nur über nacht dort bis zum nächsten mittag ungefähr,
    auf der karte Stand drauf "LED-Rückleuchten angebracht ohne Reflektoren; Rückstrahler fehlen"
    ja warum waren sie nicht drann, weil die mitgelieferten nich so super aussehen, und ich die halterungen dafür nich in die stoßstange bohren wollte, werd jetz welche zum kleben suchen. kontakt hatte ich noch nicht.

  • grundsätzlich haben die erst mal recht. ohne reflektoren ist es ein mangel. da das fahrzeug allerdings stand, halte ich eine solche strafe mehr als überzogen. ich gehe davon aus, dass die damen/herren den hintergrund nicht kannten. daher würde ich an deiner stelle ein nettes schreiben formulieren, denen den sachverhalt darlegen und um rückantwort bitten, ob das bußgeld erlassen wird. solltest du allerdings immer noch so rumfahren, wirds kritisch. würde an deiner stelle vielleicht sogar persönlich vorsprechen und denen es zeigen, dass du die reflektoren angebracht hast.

  • solange keine KETTE oder kein Tor oder sonstiges den weg auf den parkplatz schliesst ist es kein privatgelände... sprich


    Du hast einen privatparkplatz fährst da mit nem pocketbike die polizei kommt und wirst erwisch musst du strafe zahlen


    Du hast einen privatparkplatz fährst da mit nem pocketbike die polizei kommt und du hast eine KETTE oder eine absperrung dann könn sie dir nichts weil du nicht einfach auf die straße kannst oder so ähnlich...



    so war das glaube ich.

  • ich hab noch ne andere frage....


    mein auto steht abends immer vor unserem laden! seit 3 tagen kommen immer die selben grünen vorbei und gucken komisch, meist 2-3 mal hintereinander!
    gestern ist er dann stehengeblieben und hat sich mein kennzeichen notiert. was hat das zu bedeutet? schicken die mir jetzt was, und wollen mich vorladen, oder haben die das nur so aus "spaß" gemacht???

  • ich hab noch ne andere frage....


    mein auto steht abends immer vor unserem laden! seit 3 tagen kommen immer die selben grünen vorbei und gucken komisch, meist 2-3 mal hintereinander!
    gestern ist er dann stehengeblieben und hat sich mein kennzeichen notiert. was hat das zu bedeutet? schicken die mir jetzt was, und wollen mich vorladen, oder haben die das nur so aus "spaß" gemacht???


    Solange dein auto nicht irgendwas hat was verboten ist oder sonstiges brauchst du dir keine sorgen machen... kann angehen das sie dich aufn kieker haben und darum dein kennzeichen notiert haben weil das auto da immer steht... frag sie doch einfach mal wenn sie nächstes mal da sind oder fahr direkt zur wache... die beissen nicht :D

  • neee auf keinen fall:D


    sag immer allen wenn ich am laden bin und die bullen sehe, dass die ja nich sagen sollen das der wagen mir gehört:D


    ist zwar alles eingetragen kann selbst mit dem airride auf 0 bar einlenken, nur hab ich halt kein bock auf die, weil die sowas wie airride in koblenz nich kennen und die dann jeden mist hinterfragen:D

  • Nochmal kurz zur Aufklärung, angedeutet wurde es ja schon kurz:


    Solange das Gelände, oder auch der Parkplatz, nicht so gesichert ist (Schranke, Kette, ...), dass niemand außer der berechtigte es befahren kann, ist es TATSÄCHLICH-ÖFFENTLICHER Verkehrsraum.


    Damit ist das StVG mit allen Nebengesetzen uneingeschränkt anwendbar, also dürfen die Hüter Mängelzettel dranhauen.


    Ob die Maßnahme überzogen ist, ist eine andere Frage, dennoch denke ich nicht.


    Denn gerade durch die Reflektoren, wird der andere Verkehr geschützt, der in der Dunkelheit dort lang fährt, evt. drehen will und das Auto ohne eingeschaltetem Licht nicht sieht und dann rummst es.


    Selbst wenn jemand darüber anderer Meinung ist, ist es Titte :D Denn die Polizei darf Ordnungswidrigkeiten, nach pflichtgemäßem Ermessen verfolgen und wenn sie der Meinung sind, dass sie dir einen Mängelzettel dranheften müssen, dann dürfen sie es! Du kannst natürlich gegen die Maßnahme in Widerspruch gehen, da sehe ich hier aber keinen Erfolg, da du die Ordnungswidrigkeit ja wie du selber zu gibst begangen hast. :P

  • So etwas habe ich noch nie gehört.


    Also wäre es ja nach der Logik so, dass wenn ich z.B. ein abgemeldetes Fahrzeug auf mein Privatgelände abstelle, die mich bestrafen können, weil ich keine Kennzeichen montiert habe oder was?


    Wo steht denn das mit der Absperrung etc., Welcher §?


    Die Bullerei hat -soweit mir bekannt- nichts auf dem Privatgelände verloren. Egal ob Reifen abgefahren sind, Rückstrahler fehlen oder sonst was mit dem Wagen nicht stimmt.

    VCDS Codierungen, Fehlerspeicher auslesen Raum Stuttgart und Ludwigsburg --> PN


  • 1. Irgendwann ist immer das erste mal :thumbup:



    2. Nein, abstellen darft du es, solange keine Betriebsflüßigkeiten auslaufen. Nur fahren eben nicht, solange der Bereich nicht eindeutig abgesperrt ist. Ist das Fahrzeug aber angemeldet, muss davon ausgegangen werden, dass das Fahrzeug auch benutzt wird, also muss es auch ausgerüstet sein, wie jedes andere Auto, AU/HU, verkehrssicher, usw....



    3. Das kann man aus der Vorgangsverwaltung zur StVO entnehmen, außerdem aus unzähligen Gerichtsurteilen (einfach mal googlen)



    4. Wie gesagt, Irrtum!

  • Moin,


    also ich finde die ganze Sache völlig überzogen... Ich denke dass du dich da aber auch nicht großartig wehren kannst... Würde an deiner Stelle die Reflektoren mit doppelseitigem Klebeband ankleben, Mägelkarte abstempeln lassen, die Dinger anschließend wieder abreißen und auf dem Stellplatz nur noch Rückwärts einparken!!! Sonst frag doch mal direkt bei den grünen Freunden nach... Es ist auf jeden Fall eine komische Angelegenheit denn selbst wenn du Reflektoren gehabt hättest, den Wagen aber Rückwärts hingestellt hättest, so hätten die anderen Verkehrsteilnehmer ja auch nix von den Dingern gesehen....

  • Die Owi hat er aber begangen, ob er sich nun rückwärts hinstellt oder nicht.
    Und macht er es auf deine Weise (ankleben und wieder abreißen) wirds beim nächsten mal doppelt so teuer.
    Und dagegen wehren kann er sich natürlich, würd nur nichts bringen ;) war rechtlich einwandfrei...

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