AHK werkseitig verbaut?

  • Hallo,



    ich habe heute durch Zufall festgestellt, dass im Fahrzeugschein bei meinem Golf V Bj.2008 drinsteht: AHK werkseitig verbaut, System zur Gespannstabilisierung und Freigabe bis 100kmh.



    Das wundert mich ein bisschen, denn es war beim Kauf beim VW-Händler nie die Rede von einer AHK und ich habe auch keine entdeckt.



    Kann mir jemand erklären, was es mit der Bemerkung im Schein auf sich hat? Kann ich irgendwie erkennen, ob mal eine verbaut war und dann entfernt wurde? Aber warum sollte man das machen?

  • Wenn dein Golf werksseitig mit einer abnehmbaren AHK ausgeliefert wurde, müsste dein Golf verstärkte Federn als auch eine verstärkte Kupplung besitzen. Desweiteren müsstest du in der Mitte deiner Heckstoßstange einen abnehmbaren Deckel haben,


    Gruß Powergolf

  • Hallo,


    hatte auch nach der abnehmbaren Klappe geschaut, ist aber nicht vorhanden. Ebenso keine AHK beim Bordwerkzeug. Hatte auch nicht wirklich damit gerechnet, nur hats mich gewundert, dass die AHK im Fahrzeugschein eingetragen ist.....

  • Hey,


    bei mir steht das mit der AHK auch inder Zulassungsbescheinigung Teil I... habe darauf hin meinen Händler angesprochen, weil ich auch keine gefunden hatte


    Mein :) erklärte mir dann, dass so eine Nachrüstung einfacher wäre (keine Eintragung nötig) und dann war noch irgendwas... so genau kann ich mich auch nicht mehr dran erinnern... ist ja auch schon eine Weile her...


    Jedenfalls sei das bei allen Golf V so, ab nem bestimmten BJ...


    Grüße

  • Super, dann hat sich das ja geklärt. Danke, dass du dein Wissen geteilt hast.


    Gruß Michael

  • Hey,


    kein Problem... mich würde jetzt nur selber interessieren, was das andere war, was mein Verkäufer gesagt hatte :S ...


    naja eigentlich auch egal, an meinem kommt sowieso keine AHK...


    Grüße

  • Das geht doch nur darum, dass euer Golf einen Anhänger bis 100 km/h ziehen könnte. Daher auch der Hinweis auf Gespannstabilisierung. Darüber hinaus ist euer ESP auch dafür vorbereitet (wie mittlerweile jedes ESP).


    Für den Anhängerbetrieb bis 100km/h gelten halt ein paar gesetztliche Regeln, die euer Fahrzeug somit erfüllt.


    Daher der Hinweis im Schein...

    Manchmal wünsche ich mir die Ruhe und Gelassenheit eines Stuhles - der muss auch mit jedem A*r*s*c*h zurecht kommen.

  • Hallo,
    ich habe mir die Votex-Heckschürze in der Bucht gefischt. Mit ihr kann man eine (abnehmbare ?) AHK verwenden. Ich denke über eine Aufrüstung nach. Golf V BJ 2008, 1.9 TDI
    In meinem Fahrzeugschein ist die Rede von einer Vorbereitung für eine Anhängerkupplung. :whistling:
    Kann jemand sagen, was hier schon vorbereitet ist (Kabel nach vorne für Anschluß an die Board-Elektronik? Anschluß für
    die elektronikbuchse für den Hänger? Angeschweißter Anschluß für die Kupplung? Verstärkte Federn wie bei denen mit AHK ab Werk?) ?
    Was muß ich noch kaufen, außer der Heckschürze mit abnehmbarem Deckel für die AHK?

  • nur ESP ist "vorbereitet" (wie hier im Thread beschrieben)

    Manchmal wünsche ich mir die Ruhe und Gelassenheit eines Stuhles - der muss auch mit jedem A*r*s*c*h zurecht kommen.

  • Nachtrag: Also es steht in meiner Zulassungsbescheinigung Teil I drin "Fahrzeug ist mit AHK werksseitig verbaut" und die Geschichte mit der Gespannstabilisierung und den 100 km/h.
    Alles in allem stehe ich vor dem gleichen Rätsel wie der Eröffner dieses Treads - eine Kupplung hat es mit meinem Gebrauchten nie gegeben und die Heckschürze hat auch dafür keine Aussparung.


    "Fahrzeug ist mit AHK werksseitig verbaut" muss aber doch auch noch etwas bedeuten - ich tippe auf das U-förmige Gestänge, an dass die eigentliche Kupplung gehängt wird. Vielleicht liegt ja auch schon das Kabel nach vorne für den E-Satz.

  • Sorry das ich dieses Thema aus der Versenkung hole.


    Mir ist jedenfalls heute ein kleines Problem untergekommen.


    Ich habe heute eine abnehmbare AHK von der VW Werkstatt meines Vertrauens nachrüsten lassen, mit Original VW Teilen wie im VW Zubehörshop gelistet.
    Vor Beginn der Arbeiten hatte ich nachgefragt ob die im Fahrzeugschein vermerkte Freigabe für 100km/h und die Gespannstabilisierung auch funktionieren, dies wurde bejaht.


    Nun habe ich mir gerade eben die Anleitungen und freundlicherweise auch mitgegebenen Einbauanleitungen durchgeschaut und auf der Einbauanleitung des E-Satzes prangt an prominenter Stelle ein Warndreieck mit dem Hinweis :


    "Warnung! Dieser Elektro-Einbausatz unterstützt nicht die elektronische Gespannstabilisierung!"


    Was ist nun hier Fakt? Ich bin ein wenig verwirrt im Moment. Greift mein ESP nun auch für den Anhänger/im Anhängerbetrieb? Wie siehts mit der 100km/h Freigabe aus?


    Danke für jedwede Hilfe.

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