Morgen :),
hab im Forum schon ein wenig gelesen und hab noch eine spezielle Frage:
In §50 Abs.10 StVZO steht ja drin, dass man bei Xenon die SWR + die automatische Leuchtweitenregulierung haben muss.
In den Übergangsbestimmungen (§72 StVZO) steht aber:
§ 50 Abs. 10 (Scheinwerfer mit Gasentladungslampen) ist anzuwenden auf Kraftfahrzeuge,
1. die bereits im Verkehr sind und nach dem 1. April 2000 mit Gasentladungslampen ausgestattet werden oder
2. die ab dem 1. Juli 2000 auf Grund einer Betriebserlaubnis erstmals in den Verkehr kommen.
Wenn ich das jetzt richtig verstehe brauche ich somit bei einem 98er Golf der z.B. im Jahr 1999 mit Xenon nachgerüstet wurde KEINE SWR und KEINE ALWR, richtig??
Oder gibts da noch andere EG-Richtlinien?
Klärt mich mal bitte auf...DANKE
Sebastian