Lasieren der Rückleuchten

  • Hey Leute,


    ich hab mal ne Frage. Ich möchte meine Rüllis schwarz lasieren. Und ich möchte wissen wo ich des machen lassen kann. Es sollte aber net viel kosten.


    Mit freundlichen Grüßen


    BLACKPOWERGOLF :D

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  • Moin,
    also ich würde es nicht machen,sieht zwar affenscharf aus,ist aber soweit ich weis
    nicht erlaubt!dann verfällt nämlich deine AB und ohne die is mann zimlich am A.
    also wenn dann die r32 weil die erlaubt sind aber sonns würde ich,und ich gebe dir den
    tipp las das lieber bleiben,oder du kaufs dir von DC Performance die tönungsfolien für hinten,
    die kann man zur not schnell abmachen.


    MfG alex

    Gruß Kellerwerk
    Instagram @keller.werk

  • Also danke für dein KOmmentar. nur ich hab beim TÜV nachgefragt und des solle keine Probleme geben so lange ich noch solche katzenaugen an meinem auto anbringe



    MFG Chris

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  • na den tüv will ich sehn. sorry aber lasieren von rückleuchten ist egal in welcher form vollkommen illegal und keinesfalls zulassungsfähig. du verlierst im schlimmsten fall die Betriebserlaubnis und deinen Versicherungsschutz. also gut überlegen ob es dir das wirklich wert ist. :huh:

    Gruß Kaufi,
    meinGOLF.de Moderator

  • Also danke für dein KOmmentar. nur ich hab beim TÜV nachgefragt und des solle keine Probleme geben so lange ich noch solche katzenaugen an meinem auto anbringe.


    Tut mir Leid, aber das ist völliger Unsinn :!:

    Gruß Alex :)

    meinGOLF.de Moderator


    PS. Nein ich habe TuningteileVersand.de nicht wieder zum Leben erweckt und kann daher auch keine Teile mehr zu Sonderpreisen anbieten, sorry ;)

  • leute kommt mal runter ihr übertreibt ein wenig das ganze dumme gelabber von wegen mann verliertbetriebserlaubniss und bla bla so ein gelabber wegen sowas bekommt mann ein mängelbericht und gut ist, und 2ens fahre ich schon seit fast 2 jahren mit lasierten rückleuchten wurde zick mal angehalten und kein schwein hat das interessiert , und beim tüv war ich mit xenon die net eingetragen sind das hat den auch nicht gejuckt und die rückleuchten hat er netmal beachtet .

  • leute kommt mal runter ihr übertreibt ein wenig das ganze dumme gelabber von wegen mann verliertbetriebserlaubniss und bla bla so ein gelabber wegen sowas bekommt mann ein mängelbericht und gut ist, und 2ens fahre ich schon seit fast 2 jahren mit lasierten rückleuchten wurde zick mal angehalten und kein schwein hat das interessiert , und beim tüv war ich mit xenon die net eingetragen sind das hat den auch nicht gejuckt und die rückleuchten hat er netmal beachtet .


    wegen sowas bekommst du bei nem auffahrunfall (wenn dir einer hinten drauffährt) ne gehörige teilschuld. weil man des licht nicht mehr so sehen kann wie es eig ist. gut in unsern augen ist noch genug licht vorhanden, aber dem deutschen gesetz anscheinend nicht.


    des einzige was du machen kannst ist teillasiern, sprich den leuchtkreis und die reflektoren abkleben => ist auch verboten, wird aber "geduldet" und ist bei nem unfall ein streitpunkt den du vllt mit glück gewinnen kannst. vllt aber auch nicht. kannst dir dann aber auch gleich die r32 kaufen. sind zwar net ganz so dunkel aber kommen viel edler rüber und sind legal!

  • ja des will ich auch machen den leuchtkreis freiöassen. ja sagt mir mal wo ich die r32 rüllis günstig bekomme und damit meine ich unter 100€

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  • teillackieren, dass die so aussehen wie die dunklen von VW zB R32 ist kein Problem und kann man hier in der gegend bei Lackierern auf jeden Fall unter 100 € machen lassen


    wieso soll da jemand auch was dran auszusetzen haben, wenns die so auch von vw gibt ?(


    wenn sie ganz schwarz sind, geht natürlich nich

    mein Ex bis 11/09:

  • Jegliche Veränderung eines Bauteils lässt die Betriebserlaubnis des Bauteils und dementsprechend auch Fahrzeugs an das das Bauteil verbaut wurde erlöschen und was das heißt müssen wir hier glaube ich nicht noch einmal erklären, oder?

    Gruß Alex :)

    meinGOLF.de Moderator


    PS. Nein ich habe TuningteileVersand.de nicht wieder zum Leben erweckt und kann daher auch keine Teile mehr zu Sonderpreisen anbieten, sorry ;)

  • Zitat

    und 2ens fahre ich schon seit fast 2 jahren mit lasierten rückleuchten
    wurde zick mal angehalten und kein schwein hat das interessiert , und
    beim tüv war ich mit xenon die net eingetragen sind das hat den auch
    nicht gejuckt und die rückleuchten hat er netmal beachtet .

    Das du bis jetzt Glück hattest ändert nichts an der Tatsache das deine Rückleuchten nicht genemigt sind. Da gibt es nichts zu diskutieren. Bestenfalls bekommst mal ne Mängelkarte oder dir wird die Plakette nicht erteilt. Schlimstenfalls rausch ich dir nachts hinten drauf und schieb dich über ne gut besuchte Fussgängerampel. Bei Personenschäden kann es sich eventuell lohnen wenn ich der Polizei und der Versicherung schildere das deine Rückleuchten im Nebel garnicht zu erkennen waren.

    Gruß nightmare

  • Trotzdem ist das ein typischer Fall wo die BE erlischt, weil man von einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgehen kann nach § 19 II StVZO. Und jeder Polizist, der sich nur halbwegs damit auskennt, wird dir diese Ordnungswidrigkeitenanzeige dranheften:

    Zitat

    330606
    Sie haben das unvorschriftsmäßig ausgerüstete Fahrzeug in Betrieb genommen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt.
    § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.2 BKat


    B-Verstoß, 90 €, 3 Punkte

    Außerdem Untersagung der Weiterfahrt, usw. usf.

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