Höhe und Winkel des Nummernschildes?

  • Wieder mal eine Frage: wer von Euch hat denn genaue Informationen darüber, welchen Vorlagen ein Kennzeichen entsprechen muss? Also im Hinblick auf Höhe und Neigungswinkel, in der es am jeweiligen Fahrzeug angebracht ist? Gibt es fahrzeugspezifische Besonderheiten und wie teuer wäre zum Beispiel eine Einzelabnahme in diesem Fall?


    Da es eine grds. Frage ist, habe ich das mal nicht im Karrosserie-Board geposted - vielleicht interessiert es ja auch andere, da dies ja sicherlich übertragbar ist.



    Danke und cheers


    Jan

  • Weiss das denn keiner von Euch? Hier wird es doch sicherlich auch einige Rechtsverdreher geben, die sich damit auskennen, oder? ;)


    Es gibt ja für alles Vorschriften...

  • Bitteschön


    Anbei §60 der StvZo


    (2) Das Kennzeichen ist an der Vorderseite und an der Rückseite des Kraftfahrzeugs fest anzubringen; bei einachsigen Zugmaschinen genügt die Anbringung an deren Vorderseite, bei Anhängern die Anbringung an deren Rückseite. An schrägen Außenwänden können an Stelle jedes vorderen und hinteren Kennzeichens je 2 Kennzeichen beiderseits an jedem Ende des Fahrzeugs angebracht sein. Bei Fahrzeugen, an denen nach § 49 a Abs. 9 Leuchtenträger zulässig sind, darf das hintere Kennzeichen - gegebenenfalls zusätzlich - auf dem Leuchtenträger angebracht sein. Das hintere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30° in Fahrtrichtung geneigt sein. Bei allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Elektrokarren und ihren Anhängern darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm - bei Kraftrollern nicht weniger als 200 mm - über der Fahrbahn liegen. Die Kennzeichen dürfen die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Der obere Rand des hinteren Kennzeichens darf nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so darf der Abstand größer sein. Kennzeichen müssen vor und hinter dem Fahrzeug in einem Winkelbereich von je 30° beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.

  • In diesem Fall würde in Absprache mit dem TÜV bei der Zulassungsstelle ein Klebekennzeichen beantragen.


    Zitat

    Klebeschilder werden nur in wenigen Ausnahmen erlaubt: Als vorderes Kennzeichen für Importfahrzeuge oder Oldtimer, an denen normale Schilder keinen Platz haben, und die sich nur mit großem Aufwand umbauen lassen. Bis zu einem bestimmten Maß muß der Halter auch hohe Kosten und Veränderungen am Fahrzeug in Kauf nehmen, um ein normales Kennzeichen anbringen zu können. Manche Zulassungsstellen verweigern die Genehmigung von Folienkennzeichen ganz, da diese nicht der geltenden Norm für Kennzeichenschilder entsprechen.


    [Blockierte Grafik: http://www.jaguar-etype.de/GIFS/kennz.jpg]

  • @GG
    Zu 99% darfst Du es nicht so anbrigen - das meinte ich ja mit "Probleme" . Hab mich da früher schon mal schlau gemacht weil ich so scharf auf den MX-5 war. Unsere Zulassungsstelle meinte "geht nicht" . Denn selbst wenn ich den MX importierte hätte aus Kanada, selbst dann wäre es ohne größere Probleme möglich gewesen den deutschen vorderen Nummernschildhalter an das Fahrzeug anzubauen das dieses auch in Deutschland verkauft wird etc blabla .


    Aber ob die ganzen Jungs mit Klebekennzeichen "illegal" damit durch die Gegend fahren ?(?(


    Viel Glück jedenfalls.

  • Aber im Grunde genommen wäre das dann ja reine Glückssache, nicht wahr? Wenn der TÜVler einen schlechten Tag erwischt hat, kann der auch darauf bestehen, das Kennzeichen an der vorgesehenen Stelle anzubringen... na, toll.

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