jetzt gehts ja wohl los...die polizei hat was gegen mich...

  • aufgepasst!
    ich wollte heute morgen auf dem weg zur arbeit (100 km/h erlaubt) einen LKW (fuhr ca 60 km/h) überholen...
    fahre also mit ca 8 meter abstand etwas nach links um zu sehen, ob genügend platz ist...nachdem der gegenverkehr vorbei war, überhole ich also..hinter mit in zivil die polizei wie bekloppt an mir vorbei gezogen und "bitte folgen" im hinteren fenster...nagut!


    P: ach...guten morgen der Herr
    I: ob der so gut ist, bezweifle ich
    P: sie wissen wieso wir sie anhalten?
    I: Nö...zu schnell war ich nicht, angeschnallt war ich, bin frisch durch den TÜV und habe keinen gefähdet, denke ich...
    P: Sie sind zu dicht aufgefahren, bevor sie überholt haben..
    I: meint ihr?
    P: ja...den sicherheitsabstand von 50 metern haben sie nicht eingehalten..
    I: soll ich 50m abstand halten und dann mit vollgas an ihm vorbei ziehen
    P: sie sollen nichts...nur an die gesetze halten, müssen sie sich...
    I: nun wollen sie sicher mal wieder bußgeld kassieren und dann geht die fahrt weiter, was?
    P: nein..wir würden sie gerne mit aufs präsidium nehmen und alles andere klären...
    I: versteh ich nicht...aber gut!


    dort angekommen, sagen die beiden das übliche. wir belehren sie.........
    aber dann kommt es...3 Punkte und 60€ Bußgeld...nachdem ich denen da aufs dach gestiegen bin, hab ich meinen anwalt angerufen...der macht sich nun schlau...



    das kann doch nicht sein, oder?

  • ich werf mich weg :D


    das is ja wohl mal richtig dreist. wahrscheinlich haste da nen ordnungshüter erwischt der unbedingt wieder ein opfer für seine "dem-würg-ich-jetzt-eins-rein"-liste brauchte. ich drück dir jedenfalls die daumen, dass die sache gut für dich ausgeht ;)

    sayonara, Sensei / Christian

  • ganz ehrlich: wenn der dialog wirklich so abgelaufen ist wie du ihn oben gepostet hast, dann lags zu nem großen teil an deiner reaktion.
    denke mit etwas mehr freundlichkeit und ohne dieses herablassende was ich da rauslese, wäre es evtl. sogar bei ner mündlichen verwarnung geblieben.


    klar ist sowas trotzdem fürn popo. :S

    Gruß Kaufi,
    meinGOLF.de Moderator

  • ich habe bei den polizisten schon öfter meine erfahrungen gemacht! mir kommts so vor, als würden die auf fehler meinerseits warten! deswegen werde ich denen gegenüber auch eher dessinteressiert, was das gelaber angeht! bring nichts, ob man freundlich ist, oder nicht...zumindest nicht in meinem fall!


    wenn ich nen punkt bekomme, darf ich abgeben...mist!

  • Seit wann darf man denn den Abstand in D schätzen???


    Wenn die hinter dir waren werden sie wohl nicht den Abstand zu deinem Vordermann auf den Meter genau bestimmen können...


    Außerdem wenn der LKW 60 fährt, brauchst nur 30m Abstand :D


    Wenn die keine echten Beweise haben, außer die Aussagen von denen passiert da eh nichts, das wird ihnen dein Anwalt dann schon erklären ;)

  • ganz ehrlich: wenn der dialog wirklich so abgelaufen ist wie du ihn oben gepostet hast, dann lags zu nem großen teil an deiner reaktion.
    denke mit etwas mehr freundlichkeit und ohne dieses herablassende was ich da rauslese, wäre es evtl. sogar bei ner mündlichen verwarnung geblieben.


    klar ist sowas trotzdem fürn popo. :S


    Sehe ich auch so. Wenn du wirklich "meint Ihr" gesagt hast ist das Beamtenbeleidigung bzw. kann so ausgelegt werden. Man darf Polizisten nicht duzen!


    Klär das mal mit deinem Anwalt aber du bist wohl in einer durchaus schlechten Situation. Keine Zeugen und nix. Die werden dich aber sicherlich nicht nur deshalb angehalten haben. Habe ich noch nie so mitbekommen. Wenn du wirklich die ganze Zeit über ausreichenden Sicherheitsabstand hasttest, wieso bist du dann bis auf 8m rangefahren um zu sehen ob frei ist? Wenn ich 50m Platz zum Vordermann habe sehe ich auch bei 40 Tonnern noch ob die Gegenfahrbahn frei ist ;)


    Soll jetzt kein Moralapostel Gelaber hier werden, ich bin Anfangs auch so gefahren. Bis zu dem Schock das ich beinahe meinen Lappen abgeben wurfte. Da habe ich mir das gründlich überlegt. Fährt sich auch viel chilliger. Ich halte sogar innerorts mittlerweile gute 20-30m Abstand. Ist entspannt wenn man nicht jedes Mal bremsen muss wenn der Vordermann abbiegt oder so. Beim Überholen hat man so auch viel mehr Strecke um Anlauf zu holen und mit ordentlich Geschwindigkeitsüberschuss am Vordermann vorbei zu huschen. Wenn man 8m hinter dem LKW ist beschleunigt man ja quasi erst neben ihm und der Überholvorgang dauert viel länger als wenn man schon mit 100 von hinten ankommt.

    Gruß Kalli (ehemals Kallimero),
    meinGolf.de Moderator

  • und vor allem: wenn die polizei an dir vorbeigeschossen is mussten die ja zwangsläufig auch den lkw überholen. da stellt sich mir die frage: "haben die auch den sicherheitsabstand beim ein-/ausscheren eingehalten, schulterblick gemacht etc. ? ^^

    sayonara, Sensei / Christian

  • und vor allem: wenn die polizei an dir vorbeigeschossen is mussten die ja zwangsläufig auch den lkw überholen. da stellt sich mir die frage: "haben die auch den sicherheitsabstand beim ein-/ausscheren eingehalten, schulterblick gemacht etc. ? ^^


    Das ist, mit Verlaub, Blödsinn ;)
    Die Cops dürfen wenn sie lustig sind mit Handbremse auf der Kreuzung wenden. Nennt sich Sondereinsatzrecht (oder so) ;)

    Gruß Kalli (ehemals Kallimero),
    meinGolf.de Moderator

  • Sehe ich auch so. Wenn du wirklich "meint Ihr" gesagt hast ist das Beamtenbeleidigung bzw. kann so ausgelegt werden. Man darf Polizisten nicht duzen!


    kurzes ot: doch, dieter bohlen darf auch einen polizisten duzen. gerichtlich beschlossen! :D ;)

    sayonara, Sensei / Christian

    Einmal editiert, zuletzt von Sensei ()

  • Das ist, mit Verlaub, Blödsinn
    Die Cops dürfen wenn sie lustig sind mit Handbremse auf der Kreuzung wenden. Nennt sich Sondereinsatzrecht (oder so)


    Das Ganzte nennt sich WEGERECHT, welches ihnen von der Zentrale eingeräumt werden muss, und ist nur erlaubt wenn die Kollegen der Rennleitung die Blauen Lampen und die Discomusik in Betrieb nehmen.
    Ansonsten begehen die eine Straftat wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und sind bei einem Unfall Schuld am Geschehen.


    Aber das nur mal so nebenbei!!
    Da gab es doch vor kurzem auch einen Beitrag eines Mitglieds des Forums, der auch so von der Polizei erwischt wurde und die Kollegen da auch nur etwas "geschätzt" hatten und er sich über den Anwalt mit denen weiter unterhalten wollte.


    Im Schätzen sind die groß in letzter Zeit.
    Sicher muss man eine gewisse Coolness bei denen an den Tag legen, quasi über den Dingen stehen und sich mit denen in Ruhe unterhalten, und grundsätzlich immer erst mal nach dem § fragen gegen den man verstoßen haben soll.
    Den müssen die einem benennen bzw. im Buch zeigen.


    Meine Meinung:
    Aufgrund der Tatsache das Du ja überholen wolltest, Du dir den Gegenverkehr ja auch "angeschaut" hast, und dann zum überholen angesetzt hast, ist es eine logische Schlußfolgerung, das man den Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug verringert, um den Überholweg und den Überholvorgang selbst zu verkürzen.
    Wenn Du den Abstand von 50 Metern einghalten hättest, hätte sich der Überholweg und der Vorgang verlängert und Du hättest den Gegenverkehr, und damit dich selbst, mehr gefährdet.
    Da Du ja durch Deine Reaktion im Vorfeld den Kollegen der Rennleitung ja quasi schon angekündigt hast das DU überholen willst und wirst, musstest Du ja den Abstand zum Vorausfahrenden verringern.


    LKWs dürfen auf Landstraße nur 60 fahren, das heisst, wie schon geschrieben, einen Abstand von 30 m.


    Zu klöären wäre jetzt nur noch ob man an der Stellen überholen hätte dürfen.


    Mal ein paar Auszüge die in Frage kommen könnten:
    Überholt unter Nichtbeachten des Verkehrszeichens "Überholverbot" 70,- EUR, 1 Punkt



    Mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende überholt 80,- EUR, 1 Punkt
    Beim Überholen ausreichenden Seitenabstand zu einem anderen Verkehrsteilnehmer nicht eingehalten 30,- EUR, bei Sachbeschädigung 35,- EUR
    Nach dem Überholen nicht sobald wie möglich wieder nach rechts eingeordnet 10,- EUR
    Nach dem Überholen beim Einordnen einen Überholten behindert 20,- EUR
    Vorschriftswidrig links überholt, obwohl der Fahrer des vorausfahrenden Fahrzeugs die Absicht, nach links abzubiegen, angekündigt und sich eingeordnet hatte 25,- EUR, bei Sachbeschädigung 30,- EUR
    Fahrtrichtungsanzeiger nicht wie vorgeschrieben benutzt 10,- EUR


    Außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt 100,- EUR, 3 Punkte
    Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage 100,- EUR, 3 Punkte
    und dabei "Überholverbot"-Verkehrszeichen nicht beachtet oder Fahrstreifenbegrenzung überquert oder überfahren oder der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung nicht gefolgt 150,- EUR, 4 Punkte
    mit Gefährdung 200,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot


    Nichteinhalten des Abstandes zu einem vorausfahrenden Fahrzeug
    bei einer Geschwindigkeit bis 80 km/h 25,- EUR, bei Gefährdung 30,- EUR,


    Fahrtrichtungsanzeiger nicht wie vorgeschrieben benutzt 10,- EUR


    Wie die auf die 3 Punkte und die 60 € kommen erschliesst sich mir nicht so wirklich, denn die Verwaltungsgebühren rechnen die nicht direkt mit ein!!.


    Also wird Dir der Anwalt helfen!!


    Meine Meinung dazu ist immer, das die in nächster zeit einen Betriebsausflug starten und Geld brauchen!!


    Mit dem Duzen ist so eine Sache die für mich unter Korinthenk..... läuft.
    Klar macht der TON die MUSIK.
    Genauso kann der Beschuldigte verlangen, das die Polizeibeamten beim Anhalten oder kontrollieren ihre KOPFbedeckung aufhaben,denn ohne die dürfen die nach allgemeinen Richtlinien erst gar nicht damit anfangen.
    Weiß keiner und interessiert eigentlich auch niemanden, ist aber so!


    Lass uns mal immer wieder hören und lesen was dabei rumkommt.
    Das würde mich mal interessieren!!


  • Genauso kann der Beschuldigte verlangen, das die Polizeibeamten beim Anhalten oder kontrollieren ihre KOPFbedeckung aufhaben,denn ohne die dürfen die nach allgemeinen Richtlinien erst gar nicht damit anfangen.
    Weiß keiner und interessiert eigentlich auch niemanden, ist aber so!


    Dann dürften die nach Karneval hier in Köln gar nichts mehr :D Und an Karneval von offizieller Stelle schon gar nicht. Soll nämlich Leute geben die Polizisten an Karneval die Mütze klauen :whistling: Deshalb wurde den Polizisten letztes JAhr freigestellt die Mütze zu tragen oder nicht, die müssen die nämlich aus eigener Tasche zahlen.


    Wie gesagt Eice warte ab was der Anwalt zu sagen hat. An so Sachen muss man immer entspannt rangehen ;) Ich hätte normal auch 4 Wochen Fahrverbot und die Probezeitkirmes bekommen aber meine Freundin und ihre beste Freundin studieren Jura und haben an der LMU echt fähige Proffessoren die so manche Gesetzeslücke kennen :thumbup:


    Zum Wegerecht: So sieht es in der Theorie aus. Ich weiß aber durch ein paar Vormittage auf der Polizeiwache Köln (dienstlich nicht wegen Vergehen;)) das dieses oftmals erst im Nachhinein eingeholt wird weil es oft nicht sofort geht.
    Folgendes Szenario:
    2 Cops fahren durch die Gegend und hören das am anderen Ende Kölns eine Bank überfallen wurde und die Täter in einem sehr auffälligen Auto geflüchtet sind. Da sie zu weit weg sind begeben sie sich nicht zum Tatort. Plötzlich kommt ihnen jedoch genau dieses Fahrzeug entgegen. Wenn die dann erst die Zentrale anfunken usw dauert das zu lange. Da wird das Blaulicht eingeschaltet und gewendet.

    Gruß Kalli (ehemals Kallimero),
    meinGolf.de Moderator

  • eben, das Blaulicht wird angeschaltet, sonst gibts da auch kein Wegerecht und Sicherheitsabstand gilt meines Wissens nach erst ab 80km/h, vorher kannst du tun und lassen was du willst solange der vorrausfahrende das nicht als Nötigung ansieht und ab dann kommts auf die Unterschreitung in % an, 8m können die nicht schätzen und bei über 10m sollte es bei einem Vorgeschriebenen Abstand von 30m weniger geben als bei unter 10m Abstand und ansonsten müssen die dir genaue Verstöße erstmal anhand von Aufnahmen beweisen, eine reine Zeugenaussage mit Schätzung sollte da wohl eher unzureichend sein, aber ich denke mal dein Anwalt wird dir das genauer erläutern können bzw. im Gegensatz zu mir, kann er dir auch Gewähr drauf geben was er sagt :D;)

  • ganz ehrlich: wenn der dialog wirklich so abgelaufen ist wie du ihn oben gepostet hast, dann lags zu nem großen teil an deiner reaktion.
    denke mit etwas mehr freundlichkeit und ohne dieses herablassende was ich da rauslese, wäre es evtl. sogar bei ner mündlichen verwarnung geblieben.

    Genau so sehe ich das auch !
    Eins dürft ihr nicht vergessen, die Polizisten machen nur ihren Job !
    Die sind net darauf aus euch zu ärgern!
    Wenn man ganz normal oder auch nett mit ihnen umgeht, kann das ganze auch ganz anders ausgehen!

    Gruß Daniel !

  • müssen die dir genaue Verstöße erstmal anhand von Aufnahmen beweisen

    wenn es echt ne zivilstreife war müsste eine Videoaufnahme davon da sein? wenn sie das nicht gemacht haben sie nichts ausser eine schätzung und das ist in deutschland nicht zugelassen. Mein Schätzungsbericht vom heimweg vom Treffen ist auch noch nicht eingetroffen.

    Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der allgemeinen Belustigung


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