2.0 TDI Kopfdichtung kaputt - Gewährleistung

  • Guten Morgen,


    So. Wie ich schon in vorrigen beiträgen erzählt hab, hat mein Wagen beim starten im kalten Zustand mehrere Umdrehungen gebraucht um anzuspringen und dann eine Rauchwolke rausgehauen (Startproblem war beim Kauf des Wagens schon, Rauch auch). Da ich jetzt auch noch krassen Kühlwasserverlust hatte bin ich schliesslich nach ca. 7 Wochen zum Händler, wo ich den Wagen her hab.
    War mit dem Ansprechpartner wo ich den Wagen her hab schon nach 2 Wochen nach Kauf mit dem Händler regelmässig kontakt gehabt (fast alle 2 Tage)


    So, war dann bei nem Kumpel in der Werkstatt unda da haben wir dann CO2 im Kühlwasser festgestellt. Bin dann, wie bereits gesagt zum Händler, 380 km von mir zu Hause entfernt und hab den Wagen dort gelassen. So. Die haben jetzt geprüft usw....


    Jetzt Zylinderkopf kaputt! Hab ja Garantie und müsste 40% selbst tragen. So an sich hätte ich damit kein Problem, wenn das jetzt in 4 Monaten passiert! Aber ich hab den Wagen schon von Anfang so gehabt (meine damit schlecht starten und Wolke raus) und daher würde ich doch mal sagen, dass das doch nich sein kann, dass ich n Wagen kauf, dafür viel Scheine liegen lass und dann sowas!
    Ist das nicht Gewährlesitung des AH????? Ich mein ich hab den noch keine 2 Monate und das war ja schon von Anfang an so. Kann man den Kopf prüfen und dabei feststellen dass der Kopf schon länger im Ars... ist???


    Hat jemand ähnliche Erfahrung oder vllt sogar gleiche Erfahungen gemacht??????? ?(

  • Normalerweise ist der Händler verpflichtet dir den schaden kostenfrei zu reparieren, da es ein "versteckter Mangel" ist den du innerhalb der frist von 1 Jahr die es hier gibt entdeckt hast. Wenn er es nicht repariert kannst du das Fahrzeug zurückgeben. Du darfst jetzt aber nicht selbst dran rumschrauben weil er es sonst dir in die schuhe schieben kann.
    Schau mal in den Kaufvertrag was bei Garantie steht und ob da steht das der Wagen Technisch ok ist.

  • Genau das meine ich ja! Ich hab darüber jetzt oft schon gelesen und ich würde gern wissen ob es dafür n Gesetz gibt (mit Sicherheit) und vllt einer weiss, wo ich das finde...


    Der Wagen wurde Technisch OK gekauft...


    PS: Danke für die Info, aber kann dich beruhigen, konnte so viel grad noch denken :) Spass. Wagen steht ja schon beim Händler!

  • Normalerweise ist der Händler verpflichtet dir den schaden kostenfrei zu reparieren, da es ein "versteckter Mangel" ist den du innerhalb der frist von 1 Jahr die es hier gibt entdeckt hast.


    vergiss aber nicht die beweislast umkehr, die nach 6 monaten in kraft tritt. wenn du aber belegbar schon unmittelbar nach dem kauf den mangel beim händler aufgezeigt hast, soltle dies keine probleme bereiten.
    lass dich aber nicht darauf ein, dass mit der garantie abzuwickeln!

  • Hab mich jetzt mal informiert usw. Hab auchviel rausgefunden und der Händler hat keine Chance. Hab den Vorbesitzer ermitteln können der mir bestätigt dass das starrproblem bei ihm schon war usw
    das nächste wie ja gesagt. Hab den Wagen er seit 11.09.09 und ne Woche später war ich ja schon wegen dem ganzen Zeugs mit ihm in Kontakt. Mal sehen was rauskommt ;)

  • Auch wenn der Thread schon etwas älter ist, es klingt ähnlich wie bei meinem. Halte uns auf dem Laufenden, was bei dir rauskommt.


    Ich habe meinen Wagen seit November letzten Jahres, auch ein 2.0 TDI, auch ein BKD, auch aus 2004.


    Ich hatte den Wagen 2 Wochen und war gleich das erste Mal außerplanmäßig in der Werkstatt. Marderschaden am Unterdruckschlauch der VTG-Dose, keine Leistung mehr.
    Dabei hat der Sohn vom Chef Motoröl im Ausgleichsbehälter festgestellt. Oh Oh, in die Reparaturhistorie geschaut und es ging los...
    1100km Ölkühler defekt und bei 23000km Zylinderkopf gerissen, ein typisches Problem des BKD. Neuer Kopf wurde verbaut.
    Bei rund 48000km beue Kopfdichtung, wieder Öl im Ausgleichsbehälter.


    Das Problem mit den reißenden Köpfen scheint aber mit einem neuen Kopf, später als 2004, behoben worden zu sein, da der letzte Kopf bis ca 65000km durchgehalten hat.


    Beim Kaufzeitpunkt kam immer noch Öl in den Ausgleichsbehälter. Das ging nen halbes Jahr lang so. Erst Behälter gereinigt, 3 Tage später wieder neues Öl drin. Dann wieder ein neuer Ölkühler, Problem bleibt. Zum Schluss habe ich nen komplett neuen Block mit Kolben und Kurbelwelle und allem Drum und dran auf Gebrauchtwagengarantie bekommen. Mein sehr freundlicher Händler hat dann auch den Eigenkostenanteil von fast 700 Euro übernommen.


    Das nenne ich kulant. Das Problem mit dem Öl ist wohl eine undichte Passhülse im Block...


    Naja, jetzt ist wieder nen neuer Kopf drauf, beim alten ist die Spannrolle für den Zahnriemen rausgerissen, abe das ist eine andere Geschichte.



    Bleib da aber dran und lass dir keinen Eigenanteil an Kosten aufhalsen. Der Wagen hatte den Mangel zum Kaufzeitpunkt ja schon und der Händler hat dir einen defekten Wagen verkauft.

    Neuer Golf, anderer Motor, neue Probleme...

  • Hey! Sehr krasse Sache was mit deinem Golf schon alles passiert ist. Aber wenns jetzt dann funktioniert, dann freuts mich!


    Also, kurzer Zwischenstand:


    Wie bereits erwaehnt hab ich ja den Vorbesitzer angerufen. Der hat mir auch sofort bestaetigt, dass er die Probleme auchs chon hatte. Davon hab ich allerdings in dem Schreiben, das ich dem AH gesendet hab nicht erwaehnt.
    Dann rief ich diesen Montag da an und nachzufragen was jetzt Sache ist, denn das AH wollte sich am Freitag schon melden. Wurde dann damit vertroestet, dass der Ansprechpartner nicht da sei, er aber morgen (Dienstag) kommen wuerde.
    Also ich am Dienstag gegen 12Uhr rum angerufen und gefragt warum mich den Ansprechpartner nicht anruft. Sie dann "Das tut mir jetzt Leid, er ist heute nicht im Hause, kommt aber morgen wieder..." Worauf ich dann sagte ob das jetzt ihr ernst sei. "Am Freitag, vergangene Woche ruf ich an, da heisst es ich werde am Freitag oder Samstag nochmal angerufen. Passiert nichts. Dann ruf ich am Montag an, und es hiess der Ansprechpartner kommt morgen, dann ruf ich heute an und sie sagen mir wieder morgen... Also entschuldigen Sie, aber kann ja wohl nicht wahr sein!" Darauf fragte Sie mich erst worueber es denn gehen wuerde, obwohl ich am Anfang mein Name sagte und erklaerte um welche Auto es geht (Als ob Sie gar nicht zugehoert hat)
    Nun gut, egal, die gute Frau kann ja nichts dafuer. Fragte dann ob ich denn jetzt mal mit jemand sprechen kann, weil ich in dem Schreiben, welches ich zum AH gefaxt habe, erklaert habe, dass ich fuer die Reparatur keinen Cent bezahlen werde. Sie hat mich dann zum Chef des AH weitergeleitet.


    So, mit ihm geredet und er fragte mcih doch allen ernstes um was es geht. Ich sagte um den Golf und um das Schreiben, welches ich aufgesetzt habe. Da sagte er wortwortlich " Ja, ich hab das Schreiben jetzt mal ueberflogen und was denn jetzt getan werden solle. (Auf eine freundliche Art) Ich erklaerte nochmal wie der Stand ist und dass ich keinen Cent bezahlen werde. Fuegte hinzu, dass ich am Wochenende im Serviceheft feststellte dass kein Service beim Kauf des Fzgs gemacht wurde. (Aussage vom Ansprechpartner "der Service steht in ca. 4000km eh an, den machen wir noch (86000km))


    Er meinte, gut er schaut mal und schreibt dann ne E-Mail.


    Soooooo, jetzt mal zum Schluss.
    Hat in dem Schreiben fzusammengefasst gesagt, dass er sich fuer die Schwierigkeiten des Fzg's entschuldigt und die Rep. Kosten die bisher angefallensind und auch die, welche anfallen werden natuerlich nicht bezahlen muss. Die die entstanden werde ich wohl zurueckbekommen. Das Fzg ist gerade noch in der Reperatur undsie melden sich wenn das Fzg fertig ist.
    -------------------GEHT DOCH, aber erst sagen, NEIN NEIN, da geht auf GARANTIE USW.....-----------------------------


    Gut. So der Sachstand im Moment, das mit dem Service ist noch nicht ausdiskutiert, aber das werd ich mit dem Ansprechpartner bequatschen......

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