Bußgeld, was kann passieren?

  • Hallo Gemeinde,


    meinen Dad hat die Polizei gestern mit etwas über 0,5 Promille kontrolliert. Was kann nun passieren? Dazu muss gesagt werden, dass dieses jetzt der 2te Fall ist. 2005 war schon mal so ein Vorfall, mit über 0,5 Promille 1 Monat Führerscheinentzug. Wann verjährt der alte Fall?
    Zählen hier eigentlich Blitzer auch dazu? Vor 2 Jahren wurde er mal geblitzt.
    Danke

  • schon das 2'te mal mit Alkohol am Steuer ???!!!!


    ..... ohne Worte ....

    Gruß Andy

  • jaja, aber immer auf die bösen jungen leute schimpfen...


    ich denke mal, dass sowas nach einem jahr verjährt is. und wenn nich muss dein dad halt wieder laufen, weil ja hier irgendwo der angestrebte lernprozess vom letzten mal irgendwie nich so angekommen is.

    sayonara, Sensei / Christian

  • ja es ist eigentlich wirklich ohne Worte...zumal er beim letzten mal wirklich mit 2 blauen Augen davon gekommen ist.
    Was jetzt kommen kann - das steht im Bußgeldkatalog:
    ab 0,5 Promille: 500,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
    bei Eintragung von bereits einer Entscheidung 1.000,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

    Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der allgemeinen Belustigung


    Seat Leon ST Cupra 290 bestellt

  • ja es ist eigentlich wirklich ohne Worte...zumal er beim letzten mal wirklich mit 2 blauen Augen davon gekommen ist.
    Was jetzt kommen kann - das steht im Bußgeldkatalog:
    ab 0,5 Promille: 500,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
    bei Eintragung von bereits einer Entscheidung 1.000,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot


    *wuhuuuu*


    na dann mal prost

    sayonara, Sensei / Christian

  • Alkohol am Steuer... da kann man nix zu sagen...



    Die erste Eintragung würde nach zwei Jahren verfähren....



    also wird es auf 1000,- Geldstrafe, 4 Punkte un 3 Monate Fahrverbot hinauslaufen.

    Gruß Thomas

  • Achso. Ich habe ja das wichtigste vergessen!
    Dein Dad ist Wiederholungstäter und somit schreit das nach einer MPU.

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  • Ha, da bin ich ja gespannt, was da noch alles kommt.
    Ich stell mich schon mal auf Taxi spielen ein :thumbdown:
    Wie jetzt, wenn es schon verjährt ist (war ja 2005 oder 2006), dann müsste es doch bei einem Monat bleiben oder versteh ich jetzt da was falsch?

    Einmal editiert, zuletzt von MarkusD ()

  • Hab ich da jetzt was überlesen oder warum stellst DU dich auf ein Taxi ein wenn sie Deinen Dad aloholifisiert am Lenkradsteuer erwischt haben und er den Lappen abgeben muss?!?!?


    Oder hast Du noch keinen Führerschein, oder durftest den auch schon mal abgeben und bist zur Zeit ohne??

  • Er mein warscheinlich, dass er seinen dad fahren darf xd



    Viel Spaß dabei.

    Tacho, Klimabedienteil und sonstige Beleuchtung in Wunschfarbe umgelötet - schickt mir eine PN

  • Er mein warscheinlich, dass er seinen dad fahren darf xd


    ich würde meinem vater was husten. sich die suppe selbst einbrocken und dann noch rumkutschieren lassen *pfff* anders rum würde er das mit mir doch genauso machen ^^

    sayonara, Sensei / Christian

  • Stand das spielen da eben auch schon?? :?:


    Na dann hatte ich das wichtige Wort im Satz überlesen :thumbup:


    Dann viel Spaß bei den Städtetouren ;)

  • nö, habs noch geändert :D hat sich wirklich ein wenig zweideutig angehört.


    Vielleicht mal zurück zu meiner Frage, was jetzt Sache ist ob der Vorfall vor 4 oder 5 Jahren noch miteinfließt.

  • Es kommt drauf an ob es damals als Straftat gewertet wurde oder nicht. Wenn ja hat er sogar die Punkte von damals noch da dies 5 Jahre gültigkeit behällt. Bei Alkohol und drogen wird das ganze eh viel kritischer gesehen als bei ner Geschwindigkeitsüberschreitung.
    Es könnte sein das er deswegen mehr Probleme bekommt oder es könnte sein das er den normalen Satz bezahlt. Jedoch sollte er sich auf schlimmste einstellen da bei Alkohol am Steuer mittlerweile nimmer lang gefackelt wird ;)


    Es hat seinen Grund das Deutschland immer noch die MPU hat ;) Deutschland muss jedes Jahr an die EU deswegen Strafe zahlen weil die EU das eigentlich nicht will. Doch das ist die Geldmaschine schlecht hin! Die kosten für die Strafe holen sie mindestens doppelt so hoch wieder damit rein ;)

    Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der allgemeinen Belustigung


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