Türgriffinnenbeleuchtung legal?

  • Hallo leute,


    ich habe mir vor längerer Zeit eine Türinnengriffbeleuchtung (Blau) in mein Golf V eingebaut, kann ich da Probleme mitn TÜV bekommen? Ein bekannter hat mit erzählt das er schonmal aufgehalten wurde von der Polizei weil er auch eine Blaue türinnengriffbeleuchtung hat. Es darf wohl nichts blau im innenraum leuchten (so die aussage der Polizei)
    Stimmt das?


    MFG


    Kairos

  • Ob das mit dem Blau stimmt, wage ich jetzt mal zu bezweifeln.
    Man darf das nicht so pauschalisieren!


    Was das blaue Licht sicherlich nicht darf, wie im übrigen jedes andere Licht auch nicht im innern des Fahrzeugs, ist, den Gegenverkehr zu blenden.


    Deswegen bekommst Du auch im Dunkeln schon mal die LH wenn Du mit eingeschalteter Innenraumbeleuchtung, also der SpiegelDachbeleuchtung, durch die Gegend fährst!


    Ob Du blaue Türgriffe hast oder die sind in Rot, ist sicherlich völlig egal, es geht hier sicherlich, und das kann ich verstehen, um die Blendung, auch wenn das Licht des Himmels nicht so hell ist wie die normale Fahrzeugbeleuchtung, aber die ist ja auch so eingestellt, das sollte die Regel sein, das man als entgegenkommendes Fahrzeug davon nicht geblendet wird.


    Habe ich persönlich abends schon sehr of erlebt das man mich angeblinkt hat!!


    Man schaut nämlich automatisch in dieses Licht und wird dadurch abgelenkt.


    Aber mal by the Way, es gibt ja auch blaue Tachobeleuchtungen :thumbup: , und die sind sicherlich genau so wenig blendend wie eine blaue Türgriffbeleuchtung!!


    Ist einfach mal meine Meinung zu diesem wirklich unwichtigen Thema, denn mach sie einfach in ROT :thumbup:


    Ach ja, hatte ich vergessen:
    Seit wann interessiert den TÜV denn die Innenbeleuchtung des Fahrzeugs??
    Für die ist der technische Zustand und die Beleuchtung ausserhalb wichtig.


    Die werden nie im Leben, es sei denn Du weist sie darauf hin, Deine Innenbeleuchtung in Augenschein nehmen.


    Es sei denn das ist hier schon mal jemanden passiert und der kann hier den einen oder anderen Erfahrungsbericht dazu liefern!

  • das mit dem blau im innenraum stimmt mit sicherheit nicht... mein vater fährt einen t5 und der hat ne teilweise blaue tacho- und innenraumbeleuchtung serienmäßig... :!: laut gesetz darf es nur keine anderen verkehrsteilnehmer blenden bzw. ablenken....
    und was ist mit dem navi im t5 das fast direkt auf die große frontscheibe spiegelt??? darf man das im dunklen nicht benutzen?:D

  • so lange das verbaute licht keine direkte leuchtwirkung nach außen hat und es nicht blinkt oder dich ablenkt kannst du da verbauen was dir gefällt.

    Gruß Kaufi,
    meinGOLF.de Moderator

  • so siehts aus das innenraumlicht darf nicht direkt nach außen scheinen, weil es sonst blenden könnte.
    deswegen sind an den innenraumbeleuchtungen auch meistens diese matten scheiben.


    da die türgriffinnenbeleuchtung nur die schale ausleuchtet gibt es dadurch probleme.

  • Das dürfte unfug sein. Der A3 meines Kollegen hatte auch serienmässig beleutete Türinnengriffe

  • Türgriffbeleuchtung = ja


    Solange kein Licht direkt nach außen scheint, darf es verbaut werden. Nicht erlaubt ist z.B. ne LED Leuchtanzeige an der Heschscheibe mit Laufschrift und auch die ganzen LKW Fahrer mit beleuchtetem Namensschild und bunter Lichterkette in der Frontscheibe...alles nicht legal.
    Bei den Luxuswägen wie S Klasse z.B. ist das ganze Armaturenbrett leicht mit einem weichen warmen Licht umleuchtet. Das sieht man von außen auch. Stört aber genausowenig wie die Tachobeleuchtung.
    Also solange der direkte Strahl der LED's abgelenkt wird, geht's in Ordnung.

  • Es sind sich also (fast) alle einig das es zu keinen Problemen kommen dürfte!


    Muss man dann sicherlich nicht weiter diskutieren, es sei denn es legt jemand ne Gesetzesgrundlage vor, aus der hervor geht das es definitiv verboten ist!

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