Kennzeichen wechseln ?

  • Hallo Leute,


    ich habe mal eine Frage bzgl. der Autoversicherung.. Und zwar ist mein Golf V zur Zeit auf meine Mutter versichert..
    Da aber mein Onkel niedriger eingestuft ist, möchten wir den Wagen über meinen Onkel seinen Namen versichern lassen..
    Er jedoch, wohnt in einem anderen Landkreis.. Das wäre in diesem Fall so, dass die da drüben das Kennzeichen DON haben und nicht WUG..
    Wenn ich jetzt den Wagen über meinen Onkel versichern lasse, muss ich dann mit DON Kennzeichen rumfahren ?


    So viel ich weiß, wird ja nur der Versicherungsnehmer gewechselt..
    Der Fahrzeuginhaber bleibt ja der gleiche.. Oder täusche ich mich da, und muss mit DON Kennzeichen rumfahren ?

  • Wohnst Du in X und Du bist der Halter, muss das Fahrzeug auch in X angemeldet sein.


    Willst Du eine günstigere Versicherung mit dem Onkel in Y abwickeln, das Fahrzeug aber auf Dich zulassen, also in X anmelden, geht das nicht.


    Das Fahrzeug kann nur in dem Kreis angemldet werden in dem der Halter des Fahrzeugs wohnt.
    Das geht nach Wohnsitz, und die Regelung mit dem Zweitwohnsitz gibt es nicht mehr seit einigen Jahren


    Somit fährst Du also mit dem DON rum!
    Da das Fahrzeug auf Deinen Onkel angemeldet wird, muss er DICH aber als alleinigen Fahrer bei der Versicherung angeben.


    In der Regel spielen da die Versicherungen aber nicht mit, denn es geht da ja auch nach den SF Klassen des Kreises an denen die Versicherungen mitverdienen.


    Der Wagen ist zur Zeit auf Deine Mutter zugelassen als Zweit oder Erstwagen??
    Bei einem Zweitwagen steigst Du ja , so glaube ich, ja bei einer bestimmten % Zahl ein.


    Muss man sich aber schlau machen


    Weiter bist Du verpflichtet nach Umzug in einen anderen Kreis Dein Fahrzeug nach max. 3 Monaten umzumelden auf das neue Kennzeichen.
    Das aber nur als Info


    Aber es gibt auch den einen und anderen Experten hier der das noch genauer weiß.

  • Danke für deine schnelle Antwort.. Ist als Erstwagen über meine Mum' angemeldet + versichert..
    Hmm.. DON Kennzeichen zu haben -.- Bin davon nicht so sehr begeistert aber wenn es sein muss :)


    Die Fahrzeughalterin ist meine Mum.. Ist also auf sie angemeldet und wird auch in dem Ort, wo sie wohnt, gefahren.. --> ORT X
    Und mein Onkel ist der, auf den es versichert wird.. --> ORT Y
    Muss deswegen wirklich der Wagen mit dem Nummernschild von ORT Y fahren ?


    Kurz gesagt.. Wenn sich der Versicherungsnehmer wechselt, und in einem anderen Landkreis wohnt, muss der Wagen dann mit dem Nummernschild von dem neuen Versicherungsnehmer fahren ?

    Einmal editiert, zuletzt von Ugur ()

  • So, habe soeben die Zulassungsstelle angerufen und die haben gesagt, dass der Versicherungsnehmer keine Rolle spielt..
    Man muss nur angeben, wer der neue Versicherungsnehmer ist und wer der Halter ist bzw. wo der Wagen gefahren wird..
    Da er im WUG'er Bereich gefahren wird und angemeldet ist, bleibt mein Golf ein WUGgy :D und die Autos, denen ich meinen TDI Geruch verpasst habe, können sich an mein Nummernschild weiterhin erinnern.. :thumbup:

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