Scheinwerfer / Xenon /LWR

  • Hallo Leute,
    Hab ne Frage an Profis.
    Hab mir neue Scheinwerfer gekauft mit LEd Tagfahrlich und Angel Eyes. Sie haben einen Xenon Brenner + Steuergerät nachgerüstet bekommen.
    Jetzt ist meine frage ob ich sie mit der normalen LWR fahren kann oder ob es unbedingt sein muss das ich Alwr habe.
    Die Scheinwerfer haben ein ´"E" Zeichen aber eigentlich nur für normale Lampen nicht für XEnon aber denke das der Tüv Futzi es nicht peilt.

    Könnt ihr mir helfen?

  • ich kann dir sagen das meinem kumpel vor längerem durch diesen unfug ne stilllegung hat hinnehmen müssen.kannst ihn ja mal anrufen und fragen was das gekostet hat. :whistling: xenon darf man nur mit alwr und scheinwerferreinigungsanlage fahren.aber deine variante funktioniert sowieso nicht legal da das e-zeichen durch den umbau des xenon kits sowieso erloschen ist.wenn umrüsten dann oem xenon.und jeder tüver der zwei gesunde augen hat merkt das da ein kit drin ist.ich hasse diese dinger weil die einfach total blenden.sieht man schon kilometer weit.von mir gibts dann halt volle lichthupe.soviel dazu... :thumbdown:

    Gruß, Patrick

    Für Codierungen,Fehler auslesen usw. einfach eine schnelle PN schreiben!
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  • Jeder Scheinwerfer mit Gasentladungslampen (Xenon) brauch laut StVO eine automatische Lichtweitenregelung und eine Scheinwerferreinigunganlage.


    Im Forum gibts da auch schon viele ähnliche Themen, vielleicht hilft bei der nächsten Frage schon die Suche-Funktion.


    In diesem Sinne einen angenehmen Abend.


    edit: huettmaster war schneller, ne Pause beim Tippen einlegen und nen Bierchen holen hat zulange gedauert :D

  • Zunächst befürchte ich das die Scheinwerfer mit Sicherheit kein TFL haben sondern wie immer halt lediglich Standlicht in LED Form.


    Und dann frag ich mich warum immer wieder Leute Geld ausgeben für so nen Schund (Scheinwerfer, Xenon Kit) statt 3Monate länger zu sparen und das Thema Xenon ernsthaft anzugehen...


    Wer Xenon haben will muss es eben bezahlen können.. Ich kann auch nich nen '68er Mustang fahren wollen und mich dann beschweren das die Karre 20 Liter durchbläst... Langsam zweifle ich an der Fähigkeit (der zumeinst männlichen Kollegen) zu denken... ich glaub das wär ma nen Fall fürn Psychiater....


    Man möge mir meine aggressivität verzeihen. Aber jeder der Halbherzig in Halogen geprüfte Scheinwerfer Xenon einbaut und dann am besten hinterher noch behauptet das es garnich blenden kann weil er das scho gewissenhaft gemacht hat, is entweder dumm oder hat keine Ahnung und ihm is sein eigenes Auto mit dem Schund darin noch nie entgegen gekommen. Sonst würds nämlich nich jeder dritte versuchen...


    Verboten ist verboten... Obs euch gefällt oder nich. Und dieses ständige über die StVO/StVZO hinwegsetzen setzt meiner Meinung nach eine nicht zu unterschätzende kriminelle Energie voraus...

  • Mit dem Post von alopecosa ist eigentlich alles gesagt und BITTE benutzt doch einmal die Suchfunktion, zu dem Thema gabs grade in den letzten Wochen so viele neue Threads mit immer den selben Fragen.


    Und obs der Tüvler checkt oder nicht, spätestens wenn dir die Polizei entgegen kommt und dein Auto stilllegt merkst du das es vielleicht doch nich so egal ist. Denk mal an die Folgekosten von dem Billigkram, dafür kannste dir auch gleich richtige Xenonscheinwerfer holen!


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