Nach kauf und Rückgabe von Scheinwerfern.... Verkäufer überweist Geld nicht zurück...was tun?

  • Hallo Community,
    ich habe ein kleines Problem und hoffe das ich hier etwas hilfe bekomme.


    Ich habe bei ebay am 14. November von einem Gewerblichen Verkäufer zwei Golf 5 Xenon Scheinwerfer erstanden.
    Die Scheinwerfer würden als neuwertig beschrieben und sollten eine Laufleistung von 20.000 KM haben.


    Allerdings was ich dann zugeschickt bekam war gar nicht inordnung. Es waren gar keine Xenon Scheinwerfer sondern nur Xenon look Scheinwerfer.


    Hier die Mängelliste:


    -Beide Scheinwerfer funktionieren nicht.
    -Ein Xenon Steuergerät kam von Skoda, das an andere von VW.
    -Beide Scheinwerfer waren bereits geöffnet worden, dies konnte man an den Klebestellen erkennen
    -Ein Xenon Brenner war gebrochen (Glas).
    -Die Linsen kamen von den Xenonlook Scheinwerfern
    -Kabel teilweise innen durchtrennt.
    -Starker Staubeinschluss in den Scheinwerfern, ich denke mal das kommt durchs öffnen.


    Das waren die mängel die ich mir notiert hatte und dem Verkäufer geschrieben hab.
    Als Antwort kam das er sie in Auftrag eines Kunden verkauft hat und diese nie gesehen hat, würde diese allerdings zurücknehmen, aber erst ende Dezember wegen Urlaub.


    Alles klar, ich wartete bis ende Dezember und schickte diese dann mitte Januar zurück, da er sich nicht gemeldet hat wegen die Adresse zum zurückschicken.


    Nun sind die Scheinwerfer schon seit ca. 3 Wochen weg und ich habe immernoch kein Geld zurück erhalten. Es kam auch nichts mehr von ihm, hat also nie auf meine Fragen geantwortet. Bis ich dann vor ein paar tagen Ihn wiedermal geschrieben hab wieso das Geld immernoch nicht auf mein Konto erschiehen ist und ich ihm eine Frist setze hab bis zum 15. Februar, ist das Geld dann nicht auf mein Konto gehe ich zur Polizei.


    Daraufhin schrieb er dass er das Geld schon längst überwiesen hat. Was soll ich davon halten? Ich habe kein Geld zurückbekommen!


    Was soll ich machen? Bitte um Hilfe :S

  • Daraufhin schrieb er dass er das Geld schon längst überwiesen hat. Was soll ich davon halten? Ich habe kein Geld zurückbekommen!


    Hatte ich auch mal, da lag der Fehler aber an mir. Und Zwar hab ich mit Paypal bezahlt. Der Verkäufer hat das Geld auch mit Paypal zurückgeschickt und dann kommt das auf das Paypal-Konto.


    .
    Also wenn du mit Paypal gezahlt hast muste mal dein Paypal-Konto kontrollieren.
    .
    Ich hoffe das war der Fehler, sonst wäre das nämlich ne ziemliche Schweinerei.
    .
    P.S.: Generell würde ich die Artikel immer direkt zurückschicken. Widerrufsrecht gillt nur für einen Monat ab Packetzustellung.

  • Hallo und erstmal danke für deine Antwort.
    Nein ich habe leider nicht mit Paypal gezahlt sondern per vorkasse.


    Hat vielleicht wer tipp´s was ich nun machen könnte? Soll ich mir einen Rechtsanwalt suchen? Zur Polizei gehen und anzeigen?
    Sorry, ich weiss echt nicht weiter....hab noch nie wen angezeigt noch was mit einen Rechtsanwalt zutun gehabt.


    Braucht man um wen anzuzeigen einen Anwalt?


    Grüße

  • Mit Anwälten und Anzeigen kenn ich mich nicht aus, aber hast du mal versucht dich an eBay zu wenden?
    Gib dem Verkäufer nochmal die Kontodaten und frag ihn ob er villeicht ne falsche Nummer geschrieben hat.

  • Du kannst zu einem Anwalt gehen.Aber warte bis deine Frist abgelaufen ist.Besser wäre es auch eine Rechtsschutzversicherung zu haben,die evtl. anfallende Prozesskosten abdeckt.Hatte auch mal das Problem,dass ich Felgen bei eGay gekauft habe und eine davon einen anderen LK hatte.Der Verkäufer hat alles abgestritten und wollte die nicht mehr zurück nehmen.Nach dem der Anwalt ein paar Zeilen gschrieben hat,war der Verkäufer dann doch einsichtig.

    ...hat immer was da

  • Ich würde es erstmal ohne Anwalt machen (zwecks Kosten)


    Zuerst den Händler in Verzug setzen. (Per Einschreiben ein Schreiben schicken, dass er bis XX.XX.2010 dass Geld zurücküberweisen soll, ansonsten ist er in Verzug blabla... gibts auch im Internet Vordrucke).


    Falls das nichts hilft beim Amtsgericht Mahnverfahren einleiten (Kosten je nach Wert der Streitsumme ich denk).
    Die bereits entstandenen Kosten natürlich schon draufschlagen, als Verzugszinsen.


    Vielleicht hilft das amtliche Schreiben dann schon beim Händler und er überweist dirs Geld.


    Ansonsten hilft dann wirklich nur Klagen, nur das würde ich mir dann nochmal überlegen.


    Zur Polizei gehen halte ich nicht für sinnvoll, da kein Straftatbestand vorliegt...

  • Bis ich dann vor ein paar tagen Ihn wiedermal geschrieben hab wieso das Geld immernoch nicht auf mein Konto erschiehen ist und ich ihm eine Frist setze hab bis zum 15. Februar, ist das Geld dann nicht auf mein Konto gehe ich zur Polizei.

    Hab ich den Händler nicht schon in Verzug gesetzt...hatte ihn ja eine frist bis zum 15. Februar gegeben. Die Nachricht wurde per email geschrieben und er hat geantwortet.


    Ist er nun im Verzug?

  • Daraufhin schrieb er dass er das Geld schon längst überwiesen hat. Was soll ich davon halten? Ich habe kein Geld zurückbekommen!

    Und ich denke auch nicht das er welches überwiesen hat....meine Bankverbindung war jedenfalls die richtige.


    Zitat

    Falls das nichts hilft beim Amtsgericht Mahnverfahren einleiten

    Was wird denn bei einen Mahnverfahren gemacht? Muss ich mir dafür einen Anwalt nehmen?


    Grüße

  • Falls du eine Rechtsschutzversicherung hast würde ich direkt zum Anwalt gehen oder zumindest dort erstmal nachfragen ob die Kosten von der Versicherung übernommen werden, was nicht unbedingt der Fall sein muss (je nach Leistungsumfang der Versicherung)


    Als alternative könntest du die Forderung auch an ein Inkassounternehmen verkaufen... wird zwar ein paar Euro weniger einbringen dafür bekommst du einen Großteil des Geldes und du musst dir keine Gedanken mehr machen und es wird billiger als ein Anwalt sein;)


    Soweit ich weiß musst du aber nach Ablauf der ersten Frist noch eine 2. Frist setzen bevor du ihn anklagen kannst! Ich würd einfach nochmal einen Brief per Einschreiben indem du ihn aufforderst dir bis zum xx.xx.2010 das Geld zu überweisen und falls dies nicht passieren sollte eine Anklage droht.


    An ebay würde ich mich auf jedenfall melden und den Vorfall schildern.


  • Als alternative könntest du die Forderung auch an ein Inkassounternehmen verkaufen... wird zwar ein paar Euro weniger einbringen dafür bekommst du einen Großteil des Geldes und du musst dir keine Gedanken mehr machen und es wird billiger als ein Anwalt sein;)


    Dann kannst genauso gut selbst einen Brief schreiben, mehr Rechte/Macht haben die Inkassodeppen auch nicht ;)


    Ab zum Anwalt, alles andere bringt eh nix :)

  • Als erstes würde ich von dem Ebayer verlangen das er dir einen Überweisungbeleg schickt, per Mail, per Post, per Fax, ganz egal. Er ist ja schon mal in der Beweispflicht dir darzulegen das er es auch wirklich überwiesen hat. Wenn er es online gemacht hat, gibts ja da den Ausdruck, wenn am Schalter gibts nen Durchschlag mit Stempel. Ein Ausdruck vom Homebanking ist aber nicht rechtsverbindlich, wäre dann Pech für ihn. Setz ihn auf jeden Fall unter Druck, ein Brief dauert heut zu Tage einen Tag von Flensburg bis München. Wenn du den Überweisungsbeleg hast, würde ich zu deiner Bank gehen, die können das recht weit zurück verfolgen ob er es überwiesen hat, ob es dann wieder zurückgebucht wurde usw. Wenn er sich überhaupt nicht regt was den Beleg betrifft, auf jeden Fall Ebay benachrichtigen. Die sind schon sehr daran interessiert das bei denen alles glatt läuft und werden sich auf jeden Fall mit dem Ebayer in Verbindung setzen.

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