Aber,der herr kann sich das nicht zu einfach machen, er macht zwar gebrauch von der " nicht Reklamationsfähigkeit" aber wenn es sich um einen Transportschaden handelt, muss seine Haftpflicht dafür einspringen ,oder "ER" geht zum Versandhaus ,wo er es mit liefern lassen hat und und gibt einen Transportschaden an und dann muss das versandhaus dieses über Ihrer Transportversicherung laufen lassen .... "eigentlich" müsstest du dir keine Sorgen machen , " eigentlich"
Das sehe ich anders,
bei Übergabe des Pakets an die Post geht der Gefahrenübergang zum Käufer,laut BGB.
Passiert auf dem Postweg was ist es also wirklich des "Käufers Pech" so hart das klingt.
Aber zum ersten sieht es nicht wirklich so aus, als ob es durch den Transport passiert ist und außerdem sehe ich das so wie die anderen hier:
Zurückgeben!
Hoffe nur du hast noch nicht bezahlt, oder bei ebay mit paypal bezahlt oder wie!?