Hilfe, brauche rechtlichen Rat!

  • Hallo zusammen,


    ich brauche dringend mal eure Erfahrungen bzw. euren Rat!


    Es geht um folgendes:
    Ich hab im März 2009 einen Golf V 1.4l + GTI Denver Felgen von Privat als unfallfrei gekauft. TÜV habe ich im März 2009 mit diesem Fahrzeug und diesen Felgen neu machen lassen.
    Vor etwa 3 Wochen habe ich das Fahrzeug einem Autohaus in Zahlung gegeben und mir dort ein neues Auto gekauft.
    Da der Golf gut da stand und es ein Samstag war hat der Verkäufer "auf Vertrauensbasis" einen technischen Mängelbericht (Fazit: mangelfrei) unterschrieben.


    Heute bekomm ich vom Autohaus einen Anruf, dass "wir" ein riesen Problem miteinander hätten, da das Fahrzeug nicht mehr durch den TÜV kommt, die Felgen 0,5" zu breit sind und der Wagen im November 2008 einen Unfallschaden hatte, wo die komplette Seite rechts hinten neu gemacht werden musste.
    Nun versucht man mir dreisterweise eine arglistige Täuschung unterzujubeln und will, dass ich alle Mehrkosten übernehme!
    (Natürlich weiß der Verkäufer, dass er dummerweise das Fahrzeug als "mangelfrei" abgestempelt hat und auf die techn. Untersuchung durch das Autohaus verzichtet hat)


    Ich habe von diesem Unfallschaden jedoch nichts gewusst und der TÜV hat im März 2009 Auto + Felgen abgenommen (der TÜV-Bericht liegt beim Autohaus, leider habe ich keine Kopie) - nach meinem Verständnis habe ich also in gutem Glauben gehandelt.


    Nun verlangt das Autohaus von mir, dass ich zu meinem Freundlichen gehe und mir anhand der Fahrgestellnr. ausdrucken lasse, was überhaupt im November 2008 alles repariert wurde (angeblich kann das Autohaus nur sehen, das etwas gemacht wurde aber nicht was gemacht wurde??) und man versucht mich nun für diese ganze Sache zur Rechenschaft zu ziehen.
    Wenn, dann wurde ich doch bereits beim Autokauf im März über den Tisch gezogen??


    Das größte Problem des Autohauses sei außerdem, dass sie das Fahrzeug bereits weiterverkauft haben und es erst jetzt aufgefallen wäre, wo sie den TÜV neu machen wollten. Nun befürchten sie, dass sie auf "Lieferungsverzug" verklagt werden und wollen einen komplett neuen Satz 17" Räder kaufen (weil sie den Wagen ja so verkauft haben) und mir das ganze weiterberechnen.


    Und wenn die Käuferin vom Kaufvertrag zurücktritt "soll ich doch bitte meinen Schrotthaufen zurücknehmen".


    Ist das alles rechtens?? Mir blieb heute echt die Luft im Hals stecken...

  • DU hast doch keine Garantiepflicht gegenüber einem Händler, wäre ja noch besser...


    Wenn er das Auto nicht gründlich prüft(hätte er das gemacht, wäre das wahrscheinlich schon voher aufgekommen), dann ist das sein Problem.


    Ich würd da ganz locker bleiben, ansonsten ab zum Anwalt, der wird dann schon wissen was zu machen ist. ;)

  • Du hast nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt und das Auto selbst von Privat als Mangelfrei erworben (Kaufvertrag inkl. Hinweis auf Unfallfrei?).
    Um den TÜV-Bericht mach dir mal keine Sorgen. Sollte der im Autohaus "verschwunden" sein, kann der jederzeit beim TÜV noch einmal angefordert werden. Die bleiben dort gespeichert.
    Ich würde auch den Verkäufer des Fahrzeuges mal mit dem Unfallschaden konfrontieren.
    Wenn ein Gang zum Anwalt notwendig wird (Rechtsschutz?), wäre es gut einige Unterlagen da zu haben.
    Den Kaufvertrag von Privat, den TÜV-Bericht.
    Die Denver-Felgen 0,5" zu breit? Ich war bis jetzt der Meinung, die passen auf jeden Ver -> Unbedenklichkeitsbescheinigung von VW.
    Hast du noch die Fahrgestellnummer des Fahrzeuges? Du könntest direkt über VW versuchen rauszubekommen, ob der Eintrag in der Datenbank über den Unfallschaden korrekt ist und eventuell noch mehr Informationen erhalten.
    Ob das jetzt alles Rechtens ist, kann ich leider nicht sagen.

  • Ich seh da auch kein Problem.
    Du hast das Fahrzeug als Unfallfrei gekauft (nachzuweisen über einen Kaufvertrag. Wenn der nicht existiert könnte es Probleme geben...). Die Eintragung der Felgen kann meines Wissens nach beim TÜV / Dekra etc im System anhand der Fahrgestellnummer oder des Kennzeichens nachträglich nochmals ausgedruckt werden. Also gibts auch da keine Probleme. Wenn es Original GolfV Felgen sind und die Rad/reifen Größe in den Papieren eingetragen ist, gibts eh kein Problem. Ich habe das Gefühl da will der Händler den Preis nachträglich drücken...
    Grüße
    max

  • Ich seh das einwenig differenzierter, aber auch nur weil ich derzeit einen ähnlichen Fall durchleben wo ich der Käufer war/bin.


    Getreu dem Motto "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Was ich damit ausdrücken will wie folgt:


    Wenn das Fahrzeug einen Unfallschaden hatte, was dir der Vorbesitzer verschwiegen bzw. im damaligen Kaufvertrag nicht angegeben hat, ist das erstmal das eine. Dann hast du natürlich einen Anspruch dem damaligen Verkäufer gegenüber wobei da nun fraglich ist, ob du damit durch kommen wirst. Da wäre nämlich das Stichwort "Heilung durch stille Duldung" Da ist die Frage wie lange der Kauf beim damaligen Verkäufer her ist.


    Auch wenn du darüber nicht informiert warst/der damalige Käufer dir den Unfallschaden verschwiegen hat, obliegt dir nicht das Recht, eine nicht geprüfte Aussage ohne vorherige Prüfung anzugeben. Auch nach "bestem Gewissen" reicht dort nicht aus.


    In diesem Fall kann ich dir nur sagen: Sei froh (so wie es sich nämlich anhört) das der Schaden seinerzeit bei VW instand gesetzt wurde. Somit ist das ganze ja im Extranet hinterlegt. So kannst du zumindest versuchen, dem damaligen Verkäufer druck zu machen.


    Andernfalls sieht es wohl aus meiner Sicht eher schlecht für dich aus. Auch wenn du die Angaben nach bestem Gewissen gemacht hast. Sonst hättest du im Kaufvertrag angeben müssen "Keine Unfallschäden bekannt" und nicht "Unfallfrei". Denn "Unfallfrei" beschreibt eine Tatsache. Und dem ist ja offenbar nicht so. Auch wenn man es dir verheimlicht hat.


    Nun zum anderen Teil:


    Lass dich vom Autohaus nicht unter Druck setzen, das die dich nun nötigen zu VW zu latschen und die Fahrzeughistorie auszudrucken. Erstens darf selbst VW dir das nicht ausdrucken, da der Auftrag vermutlich 1. bei einer anderen VW-Werkstatt durchgeführt wurde, und 2. du damals nicht der Auftraggeber warst.


    Jedoch kann jedes VW-Autohaus anhand der Fahrgestellnummer und dem Extranet-Zugang (sofern Fahrzeug in einer VW-Werkstatt instand gesetzt wurde) jede Inspektion, jede Wartung, jede Reperatur oder gar monierte Fehler oder Störgeräusche nachvollziehen. Nur wenn du nicht der Auftragsgeber warst, dürfen sie es dir nicht ausdrucken.


    Somit hat auch das Käufer-Autohaus keinen Anspruch darauf, sich nun die Fahrzeughistorie auf diesem Wege bei dir zu erpressen.


    Teil denen einfach den Vorbesitzer mit und sag denen, das dir der Unfallschaden nicht bekannt war bzw. vom damaligen Verkäufer nicht mitgeteilt/verneint wurde. Aber ob du damit aus der Nummer raus bist, bezweifel ich.


    Sorry für meine kontroverse Ansicht der Dinge, aber so hab ichs bereits in meinem Fall mit zwei verschd. Anwälten durchgekaut.


    Mir hat man n Unfallauto untergejubelt mit dem Vermerk "Unfallfrei, jedoch vorne rechts lackiert/kratzer (spot-repair)". Dabei wurden tonnenweise Teile, Radhaus, Kotflügel etc. pp. getauscht. Angeblich weiß der Verkäufer auch nichts davon, da dies der davorige Besitzer verursacht hat. Ebenso soll dieser Xenon nachgerüstet haben was als Werksseitig verkauft wurde. (SRA fehlt, kein TÜV)


    Mal sehen wie die Nummer ausgehen wird.


    Lieben Gruß

  • Hallo Leute,


    ich danke euch für die Tipps und eure Erfahrungen.
    In der Zwischenzeit ist einiges passiert, das Autohaus und ich haben uns auf eine Abschlagsumme von 500,- € geeinigt und damit sind alle gegenseitigen Ansprüche aus der Welt geschafft. Vielleicht war es dumm von mir, einfach Ja und Amen zu sagen, aber ich wollte mir Ärger und Nerven ersparen.


    Nun habe ich samt Rechnungskopie ein sachliches Anschreiben an den vorherigen Besitzer geschrieben und eine 50%ige Kostenübernahme gefordert. Evtl. ist der Mann kulant und einsichtig oder ich kann das Geld abschreiben, wobei 500 EUR schon ein harter Schlag sind :S ... Denke, dass die Basis einfach zu schwammig wäre (auch auf Grund der verstrichenen Zeit) um da noch rechtlichen Druck auszuüben.

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