Felge Brock B 23 8x18 ET 45 - Eintragung notwedig?

  • Hallo zusammen!


    Ich möchte mir für den Golf VI die Felgen von Brock B 23 8x18 ET 45 kaufen.


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    Als Bereifung soll der Continental 225/40 R18 92 Y ZR SportContact 3 XL dienen.


    Nun meine Fragen:


    Bei Freigabe hat der Felgenhersteller "TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO" auf der Homepage stehen.


    Frage 1: Ist diese Kombination denn überhaupt zulässig?


    Frage 2: Muss die Felge vom Tüv eingetragen werden, oder gilt das Gutachten wie eine ABE?




    Ich bitte euch um Hilfe.


    MFG


    killerbabe

  • Die Felge passt ohne Probleme und muss mit dem Teilegutachten eingetragen werden.

    Gruß Thomas

  • Nimm aber eine mit Lochkreis 5x112 und nicht die abgebildete mit 4x110 ;)
    Noch auf den passenden Zentrierring achten, dann hast du es bei der Montage leichter.
    Du bekommst sie vom TÜV im Regelfall ohne Probleme eingetragen.

    Gruß Linx,
    meinGOLF.de Moderator

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