Felgen nicht eingetragen bekommen

  • Hallo Jungs und Mädels,



    Ich habe auf meinem Golf V Tomason TN1 Felgen 8x17 mit 225/45 Reifen,


    Mein Auto ist nicht Tiefer und keine Spurplatten, alles Original.



    War Heute beim TÜV und der Prüfer hat alles kontrolliert, was ihm nicht gefallen hat war das die Felgen + Reifen ein wenig aus dem Radkasten stand.


    Wollte fragen ob ihr sowas schonmal hattet und was ihr gemacht habt?



    Ich will mein Auto eigentlich nicht bördeln.



    MFG

  • bei dieser Schilderung würde ich sage ET35, denn bei ET45 schaut gar nix raus!

  • Zitat

    Ich will mein Auto eigentlich nicht bördeln.

    also, wenn da was rausschaut musst du entweder Bördeln oder die Felgen verkaufen und
    mit ET 45 holen.

  • genau ,das wird dann wohl nichts mit dem eintragen;(
    hast leider die falsche ET :whistling:

  • Ích würd eher sagen, versuchs beim anderen Prüfer!
    Ich habe 8J18 mit einer ET von 35 ohne irgendwelche Umarbeiten eingetragen bekommen. Klar schauen die bisserl raus, hat aber den TÜV-Prüfer nicht gejuckt.
    Sogar als ich später dann das Gewindefahrwerk hab eintragen lassen, waren die Felgen kein Thema...

    StGB § 328 Verursachen einer nuklearen Explosion: 5 Jahre Haft.
    UrhG § 106,108a Verbreitung von Raubkopien: 5 Jahre Haft

  • das hört sich ja gut an, gut ist ja immer so kommt immer drauf an was man für ein prüfer hat und was er zu sagt

  • Zitat

    Ich habe 8J18 mit einer ET von 35 ohne irgendwelche Umarbeiten
    eingetragen bekommen. Klar schauen die bisserl raus, hat aber den
    TÜV-Prüfer nicht gejuckt.

    naja... auch wenn dir der Pfüfer was einträgt und man darf es eigentlich nicht eintragen. Ist
    das kein Freibrief, damit auch auf der Straße zufahren. Bei einem Unfall oder Versicherungsfall
    etc. könnte das rückführend bemängelt werden.
    Hab ich öffters hier im Forum gelesen. Z.B zum Thema Lasierte Rückleuchten.
    Steht den diese Kombination überhaupt in den ABE ?

  • Skilly: Steht auch genau so in der TÜV-Bescheinigung der Felgen (natürlich KEINE Abe, sonst hätte es ja keiner Eintragung bedurft).
    Und der Vergleich mit diesen lasierten Rückleuchten ist völlig daneben - da sagt kein Prüfer okay zu.
    Was für ein Unfall darauf zurückzuführen sein könnte, daß meine Felge geschätzt 2mm über der Außenkante des Bleches übersteht, ist mir auch absolut schleierhaft, so eine Begründung müßte noch erfunden werden.
    Die Felgen haben eine Freigabe für den Golf 5, der Prüfer hat sie eingetragen und somit ist das für mich korrekt und legal.

    StGB § 328 Verursachen einer nuklearen Explosion: 5 Jahre Haft.
    UrhG § 106,108a Verbreitung von Raubkopien: 5 Jahre Haft

  • Wobei man aber ganz klar sagen bzw. schreiben muss, das die ET von 35 halt nicht das Optimale vom Eintragen her ist für den Ver.
    Man kann, aber muss sie nicht eingetragen bekommen.


    Bei meinem Dad war es die ET 35 die dem TÜV Prüfer nicht gefallen hat nach diversen Prüfungen, aber dann dem DEKRA Prüfer sehr gut gefallen hat mit der Bemerkung," so muss das aussehen!" - schwupps waren sie eingetragen, ohne irgendwelche Diskussionen.


    Aber um solch einer Problematik von vorneherein aus dem Wege zu gehen, sollte man sich halt Felgen kaufen die man auch sicher auf dem Wagen eingetragen bekommt, und nicht auf das gut Dünken des Prüfers hoffen.
    ET 35 ist Megagrenzwertig und man sollte ne ET ab 40 ins Auge fassen.


    Ist zwar nen PLUS,aber die ET "Grenze" gilt auch bei dem.
    Aber ist halt auch mit ET 35 eingetragen ;)
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    Kommt immer auf den Prüfer an!

  • also hast du jetz bei deim dad die teile eingetragen bekommen??

  • Zitat

    Und der Vergleich mit diesen lasierten Rückleuchten ist völlig daneben - da sagt kein Prüfer okay zu.

    Zitat

    auch wenn dir der Pfüfer was einträgt und man darf es eigentlich nicht eintragen. Ist
    das kein Freibrief, damit auch auf der Straße zufahren. Bei einem Unfall oder Versicherungsfall
    etc. könnte das rückführend bemängelt werden. Z.B zum Thema Lasierte Rückleuchten.

    Was bitte soll da daneben sein!!!?
    Wenn dir ein Prüfer schon diese total unpassende und
    grenzwertige ET35 eintägt, warum soll der die dann nicht auch lasierte Rückleuchten eintragen.
    Wenn du ihn davon überzeugst, dass alle Reflektoren sichtbar sind und er sie Einträgt.

    Zitat


    War Heute beim TÜV und der Prüfer hat alles kontrolliert, was ihm nicht gefallen hat war das die Felgen + Reifen ein wenig aus dem Radkasten stand.

    Mein Prüfer hat mir damals auch gesagt, dass die Lauffläche auf keine Fall rausschauen darf.
    Da muss ja anscheinend was dran sein!

  • Eintragung heißt nicht gleich 100% legal. Gerade weil das System TÜV so genial von der Tagesform des Prüfers abhängt, ist es durchaus möglich und auch vollkommen rechtens das dir jemand die Karre stilllegt und einen Sachverständigen zu rate zieht, der mit Sicherheit nicht so larifari zu Werke geht wie die meisten anderen. Im übrigen kann dies im Extremfall sogar den Prüfer seinen Job kosten mit dem Resultat das ggf. sogar alle von ihm getätigten Eintragungen nichtig sind und alle Fahrzeughalter zu einer Wiedervorführung aufgefordert werden.


    Alles schon passiert.


    Gibt ja auch genug die mit Xenon in Halogen geprüften Linsenscheinwerfern _eingetragen_ rumfahren. Legal isses deswegen trotzdem nicht.

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