ABE für Hella Rückleuchten

  • Moin,


    ich suche dringend eine ABE für schwarze Hella Rückleuchten für den Bora.
    Könnt ihr mir helfen? ?(

    5 sind definitv mehr wie 4

  • Ist auf den Leuchten irgendwo ein E1 Zeichen drauf :?:
    Wenn ja,brauchst du keine ABE.

    Ach....das kurze Stück kann ich auch fahren!!!


    gruß

  • Ja schon, nur will der Tüv sie ohne >ABE nicht zu lassen.. X(

    5 sind definitv mehr wie 4

  • Aber ohne Papiere, sagt der TÜV: "nicht zulässig" :cursing:

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  • Wenn da ein E1-Zeichen drauf ist müssen die Rückleuchten nicht eingetragen werden.

  • Aber ohne Papiere, sagt der TÜV: "nicht zulässig" :cursing:

    Das ist wieder mal typisch der TÜV :thumbdown: ,die haben echt keine Ahnung mit den neuen EU Gesetzen.Die sollten mal echt ihre Leute weiterbilden.Geh zur Dekra.
    @Topic
    Daß E-Zeichen stellt eine generelle Strassenzulassung dar und keine Bauartgenehmigung an einem bestimmten Fahrzeug. Zum Beispiel Windschutzscheiben,Scheinwerfer,Nebelscheinwerfer sind in aller Regel mit einer e-Nummer versehen (und keiner ABE), können problemlos deswegen auch an jedes x-beliebige Auto montiert werden, solange man dabei alle Normen, Vorgaben und Gesetze beachtet (Abstände, ausreichende Festigkeit der Halter, etc.). Sprich: hat jemand solche Teile an sein Auto montiert und
    das auch soweit alles den Regeln entsprechend, bescheinigt die e-Nummer einzig, daß das Teil auch überhaupt im Strassenverkehr betrieben werden darf.Im Umkehrschluß gesagt: sollte jemand dann mal etwas beanstanden wollen, müsste er das begründen, denn eine generelle Strassentauglichkeit wurde dem Bauteil bereits bescheinigt - durch die Zuteilung einer e-Nummer. Im Zweifelsfalle heißt das aber auch, daß weiterhin überprüft wird, ob das Teil überhaupt richtig montiert wurde (beispielsweise wenn die Polizei einen anhält und die montierten NSWs bemängeln würde)... ein e-Zeichen ist also kein Freifahrtschein, aber prinzipiell bedeutet es "eintragungsfrei".

    Ach....das kurze Stück kann ich auch fahren!!!


    gruß

    2 Mal editiert, zuletzt von RainerZufall ()

  • Also ich habe heut mal genauer hin geschaut und entdeckt, das ich eine E4 Kennzeichnung habe??? ?(

    5 sind definitv mehr wie 4

  • Ja...??? :wacko:

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  • Das hat nichts zu bedeuten.
    Die Zahl nach dem E zeigt in welchem Land die Genehmigung erteilt wurde.
    Sonst nichts.
    E-Prüfnummern Schlüssel
    E1: Deutschland


    E2: Frankreich


    E3: Italien


    E4: Niederlande


    E5: Schweden


    E6: Belgien


    E7: Ungarn


    E8: Tschechien


    E9: Spanien


    E10: ehemaliges Jugoslawien


    E11: Großbritannien


    E12: Österreich


    E13: Luxemburg


    E14: Schweiz


    E15: DDR


    E16: Norwegen


    E17: Finnland


    E18: Dänemark


    E19: Rumänien


    E20: Polen


    E21: Portugal


    E22: Russische Föderation


    E23: Griechenland


    E24: Irland


    E25: Kroatien


    E26: Slowenien


    E27: Slowakei


    E28: Weißrussland


    E29: Estland


    E31: Bosnien und Herzegowina


    E32: Lettland


    E37: Türkei


    E40: Mazedonien


    E42: Europäische Union


    E43: Japan


    -------------------------
    Kannst dem Prüfer ja auch noch das hier zeigen.


    Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)





    B. Fahrzeuge


    II. Betriebserlaubnis und Bauartgenehmigung



    §21a Anerkennung von Genehmigungen und
    Prüfzeichen auf Grund internationaler Vereinbarungen und von Rechtsakten
    der Europäischen Gemeinschaften


    (1) Im Verfahren auf Erteilung der
    Betriebserlaubnis werden Genehmigungen und Prüfzeichen anerkannt, die
    ein ausländischer Staat für Ausrüstungsgegenstände oder Fahrzeugteile
    oder in bezug auf solche Gegenstände oder Teile für bestimmte Fahrzeugtypen unter Beachtung der mit
    der Bundesrepublik Deutschland vereinbarten Bedingungen erteilt hat.
    Dasselbe gilt für Genehmigungen und Prüfzeichen, die das
    Kraftfahrt-Bundesamt für solche Gegenstände oder Teile oder in bezug auf
    diese für bestimmte Fahrzeugtypen erteilt, wenn das
    Genehmigungsverfahren unter Beachtung der von der Bundesrepublik
    Deutschland mit ausländischen Staaten vereinbarten Bedingungen
    durchgeführt worden ist. § 22a bleibt unberührt.


    (1a) Absatz 1 gilt entsprechend für
    Genehmigungen und Prüfzeichen, die auf Grund von Rechtsakten der
    Europäischen Gemeinschaften erteilt werden oder anzuerkennen sind.


    (2) Das Prüfzeichen nach Absatz 1
    besteht aus einem Kreis, in dessen Innerem sich der Buchstabe "E" und
    die Kennzahl des Staates befinden, der die Genehmigung erteilt hat,
    sowie aus der Genehmigungsnummer in der Nähe dieses Kreises,
    gegebenenfalls aus der Nummer der internationalen Vereinbarung mit dem
    Buchstaben "R" und gegebenenfalls aus zusätzlichen Zeichen. Das
    Prüfzeichen nach Absatz 1a besteht aus einem Rechteck, in dessen Innerem
    sich der Buchstabe "e" und die Kennzahl oder die Kennbuchstaben des
    Staates befinden, der die Genehmigung erteilt hat, aus der
    Bauartgenehmigungsnummer in der Nähe dieses Rechtecks sowie
    gegebenenfalls aus zusätzlichen Zeichen. Die Kennzahl für die
    Bundesrepublik Deutschland ist in allen Fällen "1".


    (3) Mit einem Prüfzeichen der in
    den Absätzen 1 bis 2 erwähnten Art darf ein Ausrüstungsgegenstand oder
    ein Fahrzeugteil nur gekennzeichnet sein, wenn er der Genehmigung in
    jeder Hinsicht entspricht. Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem
    solchen Prüfzeichen Anlaß geben können, dürfen an
    Ausrüstungsgegenständen oder Fahrzeugteilen nicht angebracht sein.




    Edit by Kallimero: Doppelpost gelöscht, bitte in Zukunft den Editieren-Button nutzen!

    Einmal editiert, zuletzt von Kallimero ()

  • Merci dir,


    den text hab ich schon ausgedruckt, steh asuch schon in Verbindung mit der Herstellerfirma, die verstehen das auch nicht.

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