Blitzerimmunität durch unterschiedlichen Halter <-> Fahrer?

  • Hallo zusammen,


    bin zwar Versicherungskaufmann (i.d. Ausbildung), bei folgender Frage weiß ich jedoch trotzdem nicht weiter (ist auch eher behördlicher Natur): Als ich letztens nen Busgeldbescheid wegen zu schnellen Fahrens bekommen hab (ich bin sowohl Eigentümer, Halter, Fahrer und Versichrerungsnehmer), ist mir ein Passus auf der Rückseite ins Auge gestochen. Dort stand (zusammengefasst): "Wenn Sie nicht der Fahrer des Fahrzeugs waren, teilen Sie uns bitte den tatsächlichen Fahrer mit. Dazu sind sie nicht verpflichtet".


    Angenommen, der Halter wäre jemand anderes als ich, dieser hätte also den Bußgeldbescheid bekommen. Hätte der dann tatsächlich einfach (und auch alle weiteren Male) die Anschuldigung zurückweisen können und niemand hätte zahlen müssen? Wenn die Polizei direkt nach dem Blitzer rauszieht ist es natürlich was anderes, aber in Fällen ohne direkten Einzug sollte man somit doch immun sein, oder? ?(


    Danke für Eure Hilfe!

  • Beim ersten Mal kann man es machen und keinen Namen angeben.


    Jedoch wenn es öfters passiert, wirst du ein Fahrtenbuch auferlegt bekommen.

    Gruß Thomas

  • Wie Fahrtenbuch? Der Staat kann mir vorschreiben zu protokollieren, wer wann mein Auto benutzt??

  • Wie Fahrtenbuch? Der Staat kann mir vorschreiben zu protokollieren, wer wann mein Auto benutzt??

    Sobald die merken, dass du nie den Namen des Fahrers angibts, wirst ein Fahrtenbuch aufgebrummt bekommen.
    UN das macht keinen Spass.

    Gruß Thomas

  • Wie Fahrtenbuch? Der Staat kann mir vorschreiben zu protokollieren, wer wann mein Auto benutzt??

    Ja genauso ist es. Ansonsten droht Strafe.
    Wenn es darum geht, die Autofahrer zu piesacken, zu maßregeln und abzuzocken ist der Staat immer sehr schnell dabei.

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