Rückleuchten Nebelschlussleuchte/Streuscheibe

  • Moin,


    folgendes: Ich würde bei meiner linken Rückleuchte die rote Streuscheibe (nennt man das so?) durch eine weiße ersetzen. Dahinter befindet sich ja meines Wissens eine weiße Birne.
    DIe will ich auch nicht gegen eine rote austauschen, sondern ich hätte gerne, dass bei Einlegen des Rückwärtsganges dann links und rechts das weiße Licht aufleuchtet - so wie das beim Golf IV auch war.
    Die Nebelschlußleuchte brauche ich eh nicht. Habe ich noch NIE benutzt.
    Kann mir jemand erklären, wie ich das genau machen kann?


    Wie lässt sich das wie oben beschrieben schalten?


    Edit: Und wo bekomme ich ggf. ein englisches linkes Innenteil her? Hab auf Ebay nichts gefunden :S

  • Zitat

    1. Wo bekomme ich die Streuscheibe her

    Es muss nur die rote Streuscheibe entfernt werden, nach dem entfernen der roten Streuscheibe ist dort immernoch eine weiße. Diese muss nun allerdings festgeklebt werden, da die haltende rote Streuscheibe entfernt wurde.

    Zitat

    2. Wie tausche ich sie aus

    http://www.team-dezent.at/anleitungen/G5_RL_Streuscheibe.pdf


    Und was sagt der TÜV bei der nächsten Hauptuntersuchung?

  • Und was sagt der TÜV bei der nächsten Hauptuntersuchung?

    "Alles klar bei Ihrem Wagen. Gute Fahrt noch" würde ich mal hoffen :D


    Ich würde mal mutmaßen, dass dem Prüfer das nicht auffällt. Oder liege ich da falsch?



    Wie siehts bzgl. der Legalität eigentlich aus, wenn man n englisches Scheinwerferteil einbaut (das ja dann aussieht wie das Rechte bei Leuten, die auf der richten Straßenseite fahren :P )

  • @Dr. Descartes:
    Ich war ja die Tage häufiger beim TÜV - und jedesmal bei der HU hörte ich "Und jetzt bitte die Nebelschlußleuchte..." Also wird das auffallen. Ist ja auch logisch, schließlich hat ja wirklich jeder Wagen so eine Schlußleuchte.


    Ich fahr ja auch nen englisches Innenteil und hab da halt ne rote Birne drin - schaut erheblich besser aus, aber was genau der TÜV dazu sagt, weiß ich auch nicht.

    StGB § 328 Verursachen einer nuklearen Explosion: 5 Jahre Haft.
    UrhG § 106,108a Verbreitung von Raubkopien: 5 Jahre Haft

  • Hm verstehe. Na das ist schonmal recht aufschlußreich.
    Vielleicht lasse ich es einfach wie es ist.. obwohl ichs anders schon viel schöner fände.. :S

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