Ebay problem

  • Hey,


    es gibt im entefekt nur noch 2 möglichkeiten, vttl ist er so cool und ihr regelt das so (was ich nicht glaube, aber über email haben die meisten sowieso nen großen Mund, und wenn du dir die leute dann anschaust, naja (ist mir oft aufgefallen)


    2 möglichkeit, warte 7 Tage, da er ja innerhalb 7 Tagen das auto abholen muss, wenn er das nicht macht, kannst du ihm im entefekt ne anzeige geben oder der kaufvertrag erlischt ;)


    hawk1991 das problem ist, ebay muss ja nicht die kontaktdaten raussuchen, die polizei macht das auch, wenn er seine mail mit anschrift angemeldet hat ;)
    brauchte damals auch ne adresse wegen anklagen usw. habe ihm nur die email adresse gegeben und gut war :D:D:D

  • Zitat

    denke nicht dass ebay deine adresse einfach so rausgeben darf. das würde den agb´s und datenschutzbestimmungen widersprechen.
    wird also für den anwalt sowieso schwer dich zu kontakieren ^^
    vlt schreibt er dich ja per ebay an :D dann lachste ihn einfach aus ^^


    Wieso sollte ebay auch die Adresse rausgeben wenn der Kaufvertrag gar nicht über ebay geschlossen wurde?
    Sollte er rechtliche Schritte einleiten wird er deine Adresse aber mit Sicherheit bekommen, und zwar von deinem E-Mailanbieter.


    Auch wenn er das Auto nicht innerhalb von 7 Tagen abholt, besteht der KV weiterhin, außer ihr habt eine solche Vereinbarung ausdrücklich in der E-Mail erwähnt!
    Mit ebay hat das ganze ja nichts mehr zu tun.
    Ihr habt den KV privat per E-Mail geschlossen!


    Zitat

    Es soll selbst nach sofortkäufen noch möglich sein als Verkäufer zu sagen das der Artikel beschädigt ist oder verlohren gegangen ist...

    Nein, mit dem einstellen in ebay forderst du Leute auf dir ein Angebot für den Gegenstand (in diesem Fall das Auto) zu machen, da dir aber egal ist mit wem du den KV schließt (du weißt ja nicht wer bei ebay am Ende der Käufer ist) handelt es sich dabei um eine Aufforderung zum Angebot mit einer vorgelagerten Annahme, da du dich ja schon beim einstellen bereit erklärst den Artikel zu verkaufen!
    Wenn du dich nach Vertragsschluss nicht mehr an den Vertrag binden möchtest, könntest du den KV anfechten. Dafür bräuchtest du einen Anfechtungsgrund. Dass du einen anderen Käufer hättest der mehr bezahlt, zählt dabei leider nicht. Nach der Anfechtung könnte er aber Schadensersatz verlangen...

    Zitat

    Das ich im Schadensersatz zahle? Aber für welchen Schaden?

    Für den Schaden den er erlitten hat, weil du dich nicht mehr an den geschlossenen KV binden möchtest.



    Am einfachsten wäre es wenn du die E-Mail postest. Einfach die Namen in A und B ändern und ohne E-Mailadressen.


    Zitat

    Was passiert eigentlich wenn ich meinen Account lösche :?:

    Wozu löschen? Deine Daten werden von ebay sicher nicht direkt nach dem Löschen des Accounts auch bei ebay gelöscht. Ich weiß die Fristen nicht mehr genau, aber ich glaube die Daten werden noch ca. 3 Monate gespeichert und erst dann gelöscht.
    Nur wie oben schon beschrieben wird ebay deine Daten nicht rausgeben, da der KV nichts mit ebay zu tun hat!


    Zitat

    hawk1991 das problem ist, ebay muss ja nicht die kontaktdaten raussuchen, die polizei macht das auch, wenn er seine mail mit anschrift angemeldet hat ;)
    brauchte damals auch ne adresse wegen anklagen usw. habe ihm nur die email adresse gegeben und gut war :D:D:D

    Ganz so einfach wird niemand deine Adresse raussuchen, bzw. diese weitergeben!




    Am besten wäre es wenn du einfach mal euren E-Mailverkehr postest. Dabei am besten einfach die E-Mailadressen weglassen und die Namen in A und B ändern ;)

  • Das problem ist aber auch:


    Das hatte ich jetzt so gehabt vor kurzem:


    Ein Käufer hat türpappen gekauft von mir für x,xxeuro
    weil die teile in der gerage lagen und mein vater ausversehen dadrüber gefahren ist, konnte ich die Ware nicht mehr verschicken, weil defekte ware werde ich nicht verschicken!
    Mein Vater gleich die Ware weggeschmissen, weil er nicht wusste das sie in ebay drinne waren.
    Naja ich dann halt den Käufer angeschrieben, er hat gleich ein Lauten gemacht mir gleich gedroht mit anwalt und ebay...
    aber ebay hat sich dazu nie geeuzert, weil wenn du das teil verkauft hast und es geht dir kaputt musst du halt für ersatz sorgen!

  • Er hat den Vertrag aber nicht über ebay geschlossen.
    Das Auto war ja wohl mal bei ebay drin, aber der Kaufvertrag wurde per E-Mail geschlossen. Also ganz privat, wie wenn du deinem Nachbar ne Mail schreibst, dass du sein Auto kaufen willst und er schreibt "OK".


    Erstmal abwarten, ob überhaupt was von dem Anwalt kommt.

  • So hab mal die Emails für eure einsicht ist nur so das die letzte jetzt am anfang steht.
    Da es ja eigentlich das Fahrzeug meines Vaters ist darf ich es ohen sein wissen bei Ebay verkaufen?





    Hallo Verkäufer


    Wir haben einen Kauf außerhalb von Ebay getätigt! Auch das gilt vor dem Gesetz! Erkundigen Sie sich mal Ausführlicher!!!!


    - Käufer


    Hallo Käufer,


    Bitte lesen sie sich die Grundsätze zum verkauf bei ebay durch. Bei
    einen verkauf außerhalb einer Auktion haben sie keinen
    käuferschutz und auch keinen gültigen Kaufvertrag.


    - Verkäufer


    Hallo Verkäufer


    Wenn Sie meinen! Der Mailkontakt zwischen uns beiden sagt etwas anderes. Sehr Unfair von Ihnen, das grenzt schon an verarscherei und da reagiere ich sehr Allergisch gegen. Habe mir für kommenden Donnerstag einen Termin bei einem Rechtsanwalt geben lassen! Erste Aussagen am telefon seinerseits stehen die Chancen für mich nicht schlecht, wird nur eine Langwierige Angelegenheit. Habe aber in solchen Sachen viel Geduld.


    - Käufer


    Hallo Käufer,


    Online Verkäufe sind nicht bindend! Außer ich hätte bei ebay Sofortkauf angegeben und sie hätten gekauft! Es ist aber zu einer einigung außerhalb von Ebay gekommen und somit nicht zu einem bindenden Vertrag!


    MfG


    - Verkäufer


    Hallo Verkäufer


    Schön, Sie hatten den mir für 650,00€ zugesagt! Ohne vorher von mir ein Angebot zu erwarten. Werde mir rechtliche Schritte vorbehalten. Wie wir beide wissen sind online käufe bindend!


    - Käufer


    Hallo Käufer


    Das Auto wurde von einem andern gekauft er hatte mehr geboten. Sorry


    MfG


    - Verkäufer


    Hallo Verkäufer,


    Hallo,


    sehe gerade Sie haben die Auktion beendet, bitte teilen Sie, mir mit wann die Abholung Ihnen recht ist.


    - Käufer



    Hallo Käufer,


    Also ich selber bin das Auto nicht gefahren es ist von meinem Vater. Kupplung und Getriebe gabs bisher nix zu beanstanden. Die Abgasanlage ist zumindest noch dicht hat auch kein Tüv Prüfer etwas bemängelt. Abholung Montag also heute? Geht leider nicht.


    MfG


    - Verkäufer



    Hallo Verkäufer,


    Hallo,


    der Preis würde für mich in Ordnung gehen, habe aber noch eine Frage: Sind Kupplung, Getriebe und Auspuffanlage in Ordnung?


    - Käufer




    Hallo Käufer,


    Für 650€ können sie ihn haben!


    MfG


    - Verkäufer




    Hallo Verkäufer,


    biete bei dieser Laufleistung 600,00 € sofort. MfG


    - Käufer

  • ach das is doch nen spinner :D bei solchen leuten könnt ich ausflippen. mach einfach garnichts und wenn was kommen sollte gibstes deinem anwalt und der regelt das sofort ^^ der typ hat ja nichts in der hand. wie schon gesagt, emailverkehr gilt nicht als anerkanntes beweismittel vor gericht.

  • Zudem muss ich ja noch sagen das ich geschrieben haben: "für 650€ können sie ihn haben"
    Die antwort: "Der Preis würde für mich in Ordnung gehen"


    Ist doch alles können und würde und nicht ja und ja oder?

  • :thumbup:


    Zitat

    Hallo Verkäufer,


    biete bei dieser Laufleistung 600,00 € sofort. MfG


    - Käufer

    = Angebot (wenn man es sehr locker sieht:D)


    = Ablehnung + neue Aufforderung zu einem Angebot


    = ?? Angebot ?? (Was soll eigentlich gekauft/verkauft werden? von einem Auto oder zumindest einer bestimmten ebayauktion war nie die rede)


    .....



    Ein wirksamer Kaufvertrag(KV) setzt zwei übereinstimmende Willenserklärungen (WE) , ein Angebot § 145f. BGB und eine Annahme gem. § 147ff. BGB, voraus.

    • Damit ein Angebot iSd § 145 BGB vorliegt, müsste eine WE abgegeben haben, durch die der Vertragsgegenstand und Vertragsinhalt so bestimmt sind, dass der Vertragspartner nur noch mit "JA" zu antworten braucht.
    • Angebot und Annahme müssten den objektiven und subjektiven Tatbestand einer WE erfüllen.


    • Der objektive Tatbestand ist erfüllt, wenn aus Sicht eines objektiven außenstehenden Dritten die Erklärung als rechtlich wirksame Willensäußerung zu verstehen ist.
    • Der subjektive Tatbestand ist erfüllt, wenn mit handlungswillen, Erklärungsbewusstsein und Geschäftswillen gehandelt wird.

    Die WE müsste den Vertragsinhalt hinreichend beschrieben haben.


    • Vertragsparteien
    • Kaufgegenstand
    • Kaufpreis


    Das gleiche gilt dann für die Annahme.


    Dann lass dir mal bitte von dem "Käufer" bzw. seinem Anwalt erklären, wo in eurem E-Mailverlauf ein rechtlich einwandfreier KV zustande gekommen ist.


    Ich als "außenstehender Dritte" erkenne da nichts! Abgesehen davon, dass bis am Anfang nie die Sprache von einem Auto war und nur ganz am Anfang mal der Kaufpreis erwähnt wurde, und die Vertragsparteien wohl auch nur konkludent vorkommen würde ich nichtmal ansatzweiße von einem rechtlich wirksamen KV sprechen.
    Wenn man da von einem Angebot sprechen könnte(mit viel Phantasie) sehe ich da immer noch kein Angebot, denn sobald der Vertragspartner das Angebot nicht sofort annimmt, sondern mit "Ja, aber,..." Antwortet handelt es sich um eine Ablehnung mit einem neuen Angebot.


    Und der hat wirklich bei einem Anwalt nachgefragt, der dann auch noch von guten Chancen gesprochen hat?? :thumbup:


    Ich würde mir an deiner Stelle keine Gedanken machen. Falls dochmal was von dem Anwalt kommen sollte hast du immer noch genug Zeit um zu reagieren.

  • Ja und wenn ich Post bekomme da nehme ich deinen Beitrag und schicke hin zu seinem Anwalt :D


    Studierst du Jura? Klingt alles sehr förmlich. :thumbup:

  • Ich studier Wirtschaftsrecht, also net komplett voll Jura aber dafür mit BWL ;) Aber erst im 2. Semster.


    Falls der es wirklich ernst meint und zu einem Anwalt läuft wird auch sicher ein Brief kommen und der Anwalt wird dir mit irgendeiner Anzeige drohen damit du nachgibst. Mach dir keinen Stress und jenachdem was kommt kannst du dann immer noch zu nem Anwalt gehen;)



    ganz nebenbei... um was für ein auto gehts eigentlich?

  • Also


    criz hat glaube ich extrem viel erfahrung so wie ich es hier rauslesen kann...


    wie er schon geschrieben habt, ist das noch nicht mal ein kaufvertrag, weil er dir niemals eine klare aussage gegeben hat! Weil die antwort : der preis ist in ordnung das ist kein ja oder kein nein...
    zudem wissen wir als ausstehende garnicht um was es hier überhaupt geht, ist es ein opel corsa, ist es ein mercedes amg63 oder sonst was...
    wie ich die leute ja liebe, total auf großkotzig zu tun, und wenn man sich die leute dann mal anschaut weis man genau warum die sich nur über mail so verständigen können :P


    antworte nicht mehr auf seine mail´s!


    Kaufvertrag sieht in meinen sachen zudem auch anders aus!
    muss da nicht rein: Preis, um was es sich handelt, anschrift verkäufer/käufer und blablablub!


    Das gleiche wäre doch würde ich hier zb reinschreiben,
    verkaufe mein auto für 15000 euro, dann schreibt mich einer an und sagt ich nehm das auto... das ist in meinen augen kein kaufvertrag, weil ich keine anschrift oder geld schon von ihm habe!
    Oder shee ich das komplett falsch?


    Mach dir kein Kopf mehr dadrüber. das mit dem anwalt lohnt net, schon alleine dir zu drohen mit dem anwalt, wohl er noch nicht mal deine adresse hat!
    Er müsste erst ne anzeige machen um deine adresse rauszubekommen...


    lg
    sascha

  • Zitat

    Das gleiche wäre doch würde ich hier zb reinschreiben,
    verkaufe mein auto für 15000 euro, dann schreibt mich einer an und sagt ich nehm das auto...


    Ich nehms :thumbup:


    Nein, wäre kein KV .... haste recht.


    Sowas wird als Aufforderung zum Angebot gewertet, genauso wie Preisschilder von Gaststätten, Werbeblättchen ausm Supermarkt, ...
    Wenn man sowas als Angebot werten würde, könnte jeder dieses Angebot annehmen und du wärst an den KV gebunden. Um das zu verhindern sagt man halt, dass du mit so ner Anzeige nur andere Leute aufforderst dir das Angebot zu machen, den Preis gibst du halt vor.


    Außnahme dabei wäre !!ebay!! da ist dir ja vollkommen egal wer das am Ende kauft und du kannst dir den Käufer auch nicht aussuchen.
    Aber da es 1. keinen KV gibt und 2. dieser auch nach der Ansicht des "Käufers" über ebay geschlossen wurde fällt das eh raus.

  • Beende den Kontakt einfach. Du redest dich sonst noch um Kopf und Kragen.


    Da wird sicherlich nichts mehr kommen. Anwälte sind verpflichtet darauf hinzuweisen wenn etwas aussichtslos ist.

    Gruß nightmare

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