Ebay problem

  • Hi hab da vielleichtein kleines problem mit einem Käufer bei ebay, möchte mal wissen was ihr dazu sagt.


    So also ich hatte bei ebay das Auto meines Vaters angeboten ohne Sofortkaufmöglichkeit und mich per Email mit einem Käufer geeinigt das er ihn für 650€ bekommen kann, kurz danach bekahm ich ein höheres angeboht von einem anderen Käufer und sagte dem anderen ab.


    Er meint jetzt das er Rechtliche schritte einleiten möchte da es zu einem bindenden Vertrag gekommen ist. Meine meinung nach geschah der Verkauf außerhalb von Ebay und somit kahm kein bindender Vertrag zustande ? Oder? :cursing:

  • Hi hab da vielleichtein kleines problem mit einem Käufer bei ebay, möchte mal wissen was ihr dazu sagt.


    So also ich hatte bei ebay das Auto meines Vaters angeboten ohne Sofortkaufmöglichkeit und mich per Email mit einem Käufer geeinigt das er ihn für 650€ bekommen kann, kurz danach bekahm ich ein höheres angeboht von einem anderen Käufer und sagte dem anderen ab.


    Er meint jetzt das er Rechtliche schritte einleiten möchte da es zu einem bindenden Vertrag gekommen ist. Meine meinung nach geschah der Verkauf außerhalb von Ebay und somit kahm kein bindender Vertrag zustande ? Oder? :cursing:


    Hi,


    also ich würde das genau so sehen wie du, das war lediglich eine "mündliche" absprache, du hast nicht unterzeichnet und auch nirgends irgend welche bindenden agb's akzeptiert.
    da alles außerhalb von ebay geschah.


    mfg.

    MfG. Chrischan

  • Genau so etwa hab ich ihm das auch geschrieben. Nun hat er geantwortet das er angeblich mit einem Anwalt geredet hat und der meinte das er gute changsen hat Recht zu bekommen.
    Ich kann mir nur gerade nicht vorstellen was er davon hat aber er sagte das er sich verarscht fühlt. Selbst wenn ich hier im Forum jemanden sage er könnte etwas haben und er bekommt es dann nicht sollte es nicht zu einem Vertrag gekommen sein.


    Naja hab ja auch Rechtschutz und mal sehen ob überhaupt was kommt.


    Ja ok "mündlich" ist das ja nicht gewesen Email gilt bestimmt als schriftlich.

  • Kaufvertrag besteht aus 2 Willenserklärungen, das kann schriftlich, mündlich oder per Handzeichen sein (Chinesicher Basarverkäufer zeigt auf den Preis, du nickst und schiebst ihm die Kohle rüber, Kaufvertrag zustande gekommen).


    Wenn er also angeboten hat es für die Summe zu nehmen und du geschrieben hast "Klar machen wir" dann ist er tatsächlich im Recht.

    Gruß Kalli (ehemals Kallimero),
    meinGolf.de Moderator

  • Hey,


    also bei ebay steht das doch auch, wenn man artikel nicht über ebay verkäuft ist kein käuferschutz und kein kaufvertrag abgeschlossen!
    zudem ist bei einem autokauf, bin ich der meinung: erst der kaufvertrag gültig und nix anderes!
    Lass dir da nicht reinreden, brauchst auch keine angst haben oder sowas!


    Dann könnte ich ja jeden anzeigen der mir ne zusage gemacht hat aber das teil nie abgeholt hat...


    Schreib einfach zu ihm, das dass auto nicht mehr zum verkauf steht, und somit hat sich die sache in deinen fällen erledigt!
    Hatte da letztes mal auch einen gehabt, die Ware von mir ist kaputt gegangen habe hm das geld zurück überwiesen und er meinte auch ja das wird rechtliche schritte haben usw. Das ist alles über ebay passiert, aber ebay hat noch nicht mal was gemacht!
    AN besten wäre halt, lässt das auto ablaufen bei ebay und danach gibt es den kaufvertrag ;)

  • Ja stimmt das mit dem Käuferschutz hab ich auch schonmal gelesen muss mir da wohl die ebay AGB nochmal durchlesen. Hab das Auto leider schon raus genommen und ihm geschrieben es steht nicht mehr zum verkauf.

  • Wie Kalimero schon geschrieben hat, wenn er ein Angebot gemahct hat und du sagst OK, ist der Kaufvertrag zustande gekommen.
    ...so ein misst, da ist dir doch nun glatt ausversehen ein Kübel Wasser drübergekippt, als du das Zeug aus der Garage holen wolltest .. :whistling: ..Wobei das wäre jetzt zu auffällig nachdem du schon mit ihm geschrieben ahst bzw. die Sache ggf. beim Anwalt ist :rolleyes:

  • Also rein Rechtlich haste Ihm eine Zusage gegeben.....


    Schreib Ihm dass sein Anwalt bitte direkt mit deinem in Kontakt treten soll. Meist sind das eh nur leere Worte und der Typ hat 2Minuten gegoogelt.


    Ich denke sein Anwalt wenn er einen Hat sagt dass bei diesem Wert rechtliche Schritte keinen Sinn haben.

  • Wiki fasst es schön zusammen:
    Der Kaufvertrag ist in der Regel formfrei. Er kann also sowohl mündlich und schriftlich als auch durch konkludentes Handeln abgeschlossen werden. Nur bei bestimmten Kaufverträgen schreibt der Gesetzgeber eine besondere Form vor. Notarielle Beurkundung ist nach § 311b Abs. 1 BGB erforderlich beim Kauf von Immobilien (Grundstücke, Wohnungseigentum), nach § 15 Abs. 4 GmbHG beim Kauf eines GmbH-Anteils oder nach § 2371 BGB beim Erbschaftskauf.
    Große und teure Sachen werden in der Praxis jedoch fast immer mit einem schriftlichen Vertrag verkauft (z. B. Autos).


    Meine Meinung: Selber schuld. Ebay selbst warnt oft genug davor, dass Preisabsprachen per Email mit nem Käufer nicht geduldet werden und Strafen mit sich führen können. Bezug zu dir: Wenn man das Angebot nicht schnellstens beendet nochmal selber schuld.


    Persönlich gesehen ist das natürlich sch..ße, aber da kannst du wohl nix mehr ändern. Also um nochmal alles zusammengefasst: Ein Kaufvertrag kommt mit 2 überinstimmenden Willenserklärungen zusammen (Die Merkmale einer Willenserklärung führe ich jetzt hier nicht auf) und zwar Angebot/Antrag und Annahme. beides wurde sogar schriftlich per Email fixiert. Damit ist ein rechtsgültiger Vetrag geschlossen. Da aber auch mit Abgabe des Gebots bei Ebay eine gültige Annahme gemacht wurde, hast du nun 2 Verträge am Ar... . Und irgendeiner von beiden kann, wenn er will, dir ziemlichen Stress machen.


    Allerdings werden die meisten wegen so ner Lappalie ohne Rechtsschutzversicherung eh nicht anfangen rumzuklagen, da die Investitionen in den meisten Fällen den Streitwert um ein vielfaches übersteigt (zumindest im zivilrechtlichen Teil). Kleines Bsp: Nem Freund von mir wurde während einem Handballspiel der Kiefer gebrochen. Nachdem es strafrechtlich keine Anklage gibt, müsste er zivilrechtlich klagen und hinge da erstmal mit 3500€ drin, die er erstmal vorstrecken muss.

    ROFL, du hast LOL gesagt!

  • Nur weil ihr den vertrag nicht über ebay geschlossen habt ist der Kaufvertrag trotzdem zustande gekommen!


    Jetzt noch zu sagen das Auto stehe nicht mehr zum Verkauf ist auch sinnlos.


    Bei deiner Rechtsschutzversicherung wird sicher auch ne Selbstbeteiligung fällig sein also warte erstmal ob überhaupt was von seinem Anwalt kommt, falls er überhaupt bei einem war. Danach kannst du immer noch selbst zu einem Anwalt gehen ;)


    Druck dir den kompletten E-Mailverkehr mit Datum und Uhrzeit aus, damit du alles schriftlich hast wenn es doch zu einem Rechtsstreit kommen sollte ;)


    Wie Avalox schon meinte, wäre es sehr sinnlos wegen einem Auto im Wert von 650€ einen Rechtsstreit über mehrere tausend € anzufangen!

  • Rechtlich gesehen, hat er Recht.
    Denn er kann darauf bestehen, dass es ausgemacht war.


    Nur, wie kann er das Dir beweisen. Das ist hier wohl die Frage. Könntest Dich ja auch stur stellen.


    Aber normal, wer er rechtlich vorgehen würde und man es auch nachweisen könnte, dass Du über Ebay usw. eine Verkaufsaktion hattest, die dann abgebrochen wurde, weil Ihr auch mündlich abgesprochen habt und Euch einig wart, dann hast Du wohl schlechte Karten.


    Grüße Mehmet

  • die frage nach dem beweis ist allerdings sehr berechtigt ^^
    denn er hat keine möglichkeit.
    er ist der einzige zeuge dass ein "kaufvertrag" zustande gekommen ist.
    emails oder ebay nachrichten gelten nicht ales offizielle beweismittel so wie briefverkehr, die gerichte erkennen dies nicht an


    der wird also keine probleme machen können ;)

  • Also ich selber hab mit einem Arbeitskollegen gesprochen der hat nebenbei einen Ebayshop.
    Er sagte auch wegen 650€ setzt sich (fast) kein Anwalt hinn. Dann ist es von Privat zu Privat wohl nicht so einfach schnell mal einen rechtskräftigen Kaufvertrag zu machen da Emails keine beweise sind.
    Und ich hab ja die Auktion beendet weil ich das Fahrzeug nicht mehr verkaufen möchte und mich nicht auf linke dinger außerhalb von Ebay einlasse wie eben sofortkauf nur per Email.
    Vielleicht kommt auch nie mehr was weil der Typ jetzt ersmal schlechte laune hatte und versucht mich ärgern.


    Es soll selbst nach sofortkäufen noch möglich sein als Verkäufer zu sagen das der Artikel beschädigt ist oder verlohren gegangen ist...




    Die frage ist für mich eigentlich was erhofft er sich davon das ich ihm ein neues Auto besorge? Das ich im Schadensersatz zahle? Aber für welchen Schaden?


    Wenn ich er wäre hätte ich keine lust zu einem Anwalt zu gehen nur um ein 15 jahre altes Auto einzuklagen wo es bei Ebay sicher noch 1000 von gibt...


    Wie ist das eigentlich bekommt der Anwalt dann einfach so von Ebay meine Adresse die ist ja sonnst nicht für jeden einsehbar?
    Naja werde mal abwarten was nun dabei raus kommt, ich halte euch auf dem laufenden.


    Was passiert eigentlich wenn ich meinen Account lösche :?:

    2 Mal editiert, zuletzt von GTIRoby ()

  • Dann ist es von Privat zu Privat wohl nicht so einfach schnell mal einen rechtskräftigen Kaufvertrag zu machen da Emails keine beweise sind.

    Der Kaufvertrag ist rechtlich schon zustande gekommen! Er hätte nur ein Problem dies zu beweisen, da E-Mails nicht als Beweis angesehen werden, das ändert aber nichts an dem rechtskräftigen Vertrag!

  • denke nicht dass ebay deine adresse einfach so rausgeben darf. das würde den agb´s und datenschutzbestimmungen widersprechen.
    wird also für den anwalt sowieso schwer dich zu kontakieren ^^
    vlt schreibt er dich ja per ebay an :D dann lachste ihn einfach aus ^^


    ja wenn du deinen acc löscht isser weg ne ^^ dann hat er wohl gelitten. würde ich wegen so nem firlefanz aber net machen. der typ is jez nur schlecht drauf


    das mit den schadensersatz ist lächerlich^^ der typ muss gestört sein.
    ich würde sagen, lass die sache ruhen. da kommt nichts.

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