tieferlegen,bzw noch tieferlegen wie er jetzt ist :-) aber wie jetz???

  • muss ich dich leider korrigieren.
    das ist nur legal wenn das auto serienmäßig einen 4 motion stabi verbaut hat. ansonsten leider nicht.

    Gruß Kaufi,
    meinGOLF.de Moderator

  • das wäre ja dann wie bei spoilern. Wenn die nicht serienmäßig drauf sind müsste man die auch eintragen lassen.


    Mein prüfer meinte :„wenn es von nem golf ist brauchste nix eintragen lassen”


    Gruß

    Da es mein Traumauto nicht gibt, baue ich es mir selber

  • Mein prüfer meinte :?wenn es von nem golf ist brauchste nix eintragen lassen?


    dann müsstest du ja nen nachträglich verbauten r32 motor nicht eintragen lassen weil ist ja original vw teil ;)


    wie gesagt man muss grundsätzlich alle änderungen abnehmen lassen sofern keine abe vorliegt oder ein e-prüfzeichen inkl nummer drauf ist. für originalteile die man verbauen darf gibt es von vw eine unbedenklichkeitsbescheinigung (z.b. für jubi oder r32 teile wie spoiler schweller etc). alles andere bedarf einer eintragung und da vw für den stabi eben keine unbedenklichkeitsbescheinigung rausgibt (genauso wie für us-gti rl) und es eben keine abe oder sonstige papiere dafür gibt lässt es sich eben auf dem legalen wege nicht eintragen.
    trägt jmd es dir trotzdem ein ist die eintragung im zweifel nicht wirklich was wert. wobei die schuld dann beim prüfer liegt und nicht bei dir. klar original teile fallen meist gar nicht auf in ner kontrolle weil die polizei dafür viel zu wenig ahnung hat von der materie als das sie nen nachträglich angebauten gti-schweller von nem serienteil unterscheiden könnte aber legal isses desshalb noch lange nicht :)

    Gruß Kaufi,
    meinGOLF.de Moderator

Jetzt mitmachen!

Drei Gründe dafür:
- Austausch mit VW Golf Fahrer
- Alles zu Versicherung & Finanzierung
- Tipps zu Bauteile, Tuning und Reparaturen

Registriere Dich kostenlos und nehme an unserer Community teil!