UBB Regelung !?

  • Hab ich eben entdeckt.....auf der VW-Speed Page.


    LICHTSIGNALE
    Salü Doktor, mir kam beim Lesen Eures Artikels über den Paragraphen-Dschungel eine Frage in den Sinn: Darf ich eigentlich Neonbeleuchtungen unter mein Auto bauen? Anscheinend ist ja alles verboten, was nicht explizit erlaubt ist. Wenn ja, wer trägt mir das ein? Wenn nein, was kostet mich der Spaß, wenn mich unsere Freunde und Helfer anhalten?
    Peter Büsch, 91207 Lauf


    DR. SPEED: Na Peter, hast Du da ein bißchen viel in US Car-Magazinen geblättert? Es gibt mittlerweile eine Regelung, die diese Neonlichter zuläßt. Sie gestattet das Anschalten der Leuchtstoffröhren unter dem Fahrzeug im Stand. Während der Fahrt auf öffentlichen Straßen ist das strengstens verboten. Eine Ausnahme gibt es für den Innenraum. Da darfst Du die Dinger auch während des nächtlichen Cruisings anlassen, vorausgesetzt, sie blenden keine anderen Verkehrsteilnehmer. Zur zweiten Frage: Ich würde die Herren in Grün nicht unnötig herausfordern. Laß die Dinger auf der Straße aus. Du hast ja auf Treffen die Gelegenheit, über den Zeltplatz zu fahren und Deine Light-Show zu zeigen.

  • Ja mal sehen was der Tüv uns sagt wenn die gesammelten Fragen an ihn gehen! Da steht ja glaub ich auch so eine Frage drin! Mal sehen


    Mfg


    Don

  • Ob es stimmt weiß ich nicht, weiß auch nicht von welchem Datum das her stammt.

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