Aufnahmen/Löcher für aLWR Sensoren ab welchen Baujahr/Modelljahr?

  • Hallo,


    bin am überlegen mir Xenons nachzurüsten möchte aber vorher schon gern wissen ob für mich die aLWR überhaupt in Frage kommt. Mein Golf 4 Variant ist Baujahr 11/1999 also Modelljahr 2000. Wäre es dort schon möglich die Sensoren nachzurüsten?


    Danke


    MfG :)

  • Theoretisch BRAUCHST du keine aLWR !
    Du kannst die Xenons noch legal betreiben wenn du die SRA hast !


    Kannst ja auch die SUCHE benutzen, gibt zichtausend Threads dazu !
    Bei meinem 4/98er waren die Aufnahmen für die Sensoren auf jeden Fall noch NICHT vorhanden !

  • Zitat

    Original von Mogul
    Theoretisch BRAUCHST du keine aLWR !
    Du kannst die Xenons noch legal betreiben wenn du die SRA hast !


    Das ist so aber nicht richtig...lt. Wortlaut der StVZO braucht man vor 4 oder 5/2000 keine aLWR und keine SRA, ABER in der Bauartgenehmigung des Xenonscheinwerfers steht die SRA und die aLWR (lt. KBA) drin!!


    Also wenn, dann braucht man keine SRA und keine aLWR, aber nur wenn der Einbau vor 5/2000 war...


    Woher kommt denn diese Aussage, dass man keine aLWR braucht ?( ?



    Gruß
    Christian ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Hexenmann ()

  • den Thread kenne ich...trotzdem steht in der StVZO nicht drin, dass es mit der man. LWR erlaubt ist :P;)

  • Das wird immer ne Grauzone bleiben.
    Fraglich ist jedoch, ob die Beweislast, ob die Xenons in Deinem z. B. 99er Golf schon vor 4/2000 drin waren bei Dir liegt oder bei der Gegenseite.


    Woher die Aussage kommt:
    Die ersten BMW und Audi A8 hatten 1995 oder 1994 serienmäßig keine aLWR und SRA verbaut und waren trotzdem mit Xenons (wenn auch damals sehr selten) unterwegs.

    Einmal editiert, zuletzt von micha ()

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