Wie tief liegt euer Golf ?

  • DerPhil:
    Na das alles brauchste mit net zu sagen... meiner ist ja wie gesagt auch so 70mm tiefer... das viele Restgewinde kommt denke ich daher, weil mein Motor ziemlich nbissle was wiegt und ich das Fahrwerk nicht so weit runterdrehen muß um nen schicken Tiefgang zu bekommen :))


    Ich muß aber ganz ehrlich sagen, auf Parkhäuser steh ich sowieso nicht und wenn man nbissle geschickt fährt dann ist alles überhaupt kein Problem :D

    Gruß Arnold
    meinGOLF.de Administrator

  • Dein Golf ist schon übelst tief Phil..., wie tief bist du ? - 120mm ?
    Mit der tiefe würdest du bei uns nichtmal 5 Meter fahren, weil entweder bleibst an unseren beschissenen Straßen hängen oder die Rennleitung hat dich entstempelt..., die haben letztes Jahr nen Kumpel von mir entstempelt weil er zu tief war..., hat nen Bora kombi und war ca 2cm höher als meiner...


    MfG Stefan

    MfG Stefan

  • jo ca 110mm ( aber weil hier manche meinen das würde net gehen habe ich mal 90mm geschrieben , sonst geht hier wieder die Diskussion los ) , das FK geht laut Hersteller bis 120mm , bisschen Restgewinde habe ich noch ...


    Mit der Rennleitung ist so eine Sache , hatte bisher aber immer Glück :)

  • Ich frag mich echt wie das geht... wenn ich meinen jetzt noch die restlichen 33mm teifer drehen würde, dann würde das Plastik unten permament am Boden schleifen .... :(


    ... außerdem müßte ich dann auf meine Garage verzichten ;(

    Gruß Arnold
    meinGOLF.de Administrator

  • Zitat

    Original von AK7
    Ich frag mich echt wie das geht... wenn ich meinen jetzt noch die restlichen 33mm teifer drehen würde, dann würde das Plastik unten permament am Boden schleifen .... :(


    bei mir ist das Plastik schon weg :rolleyes:


    ich denke mal, das geht nur, weil er nen 1.4er hat und der Motor evtl. nicht so tief baut

    white rabbit 1999 - 2009

  • durch die radläufe ist auch noch viel drin - und die perspektive beim fotografieren ;)


    Gruß
    Ronny

  • phil:
    Mal ne ganz blöde Frage :D
    Die SML´s sind ja bei dir ganz unten an der Stoßstange montiert. Warst du so damit schon mal beim TÜV wegen AU o.ä. ? Haben die dort was gesagt, von wegen is nix zulässig oder so ? Weil soweit ich weiß, müssen die SML´s 90 cm Abstand von der Straße haben bzw. montiert werden. Scheiße, wie beschreibe ich das am besten ? Aber du weißt, was ich meine oder ? :D

  • Zitat

    Original von DerPhil
    jo ca 110mm ( aber weil hier manche meinen das würde net gehen habe ich mal 90mm geschrieben , sonst geht hier wieder die Diskussion los ) , das FK geht laut Hersteller bis 120mm , bisschen Restgewinde habe ich noch ...


    Mit der Rennleitung ist so eine Sache , hatte bisher aber immer Glück :)


    sag mal setzt du eigentlich nur noch auf mit dem ding? biste zufrieden mit dem FK Gewinde??

  • Zitat

    Original von Jimmy
    Weil soweit ich weiß, müssen die SML´s 90 cm Abstand von der Straße haben bzw. montiert werden.


    Ich hab da was mit 25 cm vom Boden entfernt gehört ! ?(


    90 wär doch a bissi krass, oder ? :D

  • Schau mal in der StVZO § 51a Seitliche Kenntlichmachung nach.
    Dort steht max 900mm.
    Minimum habe ich auf die schnelle nicht gefunden.

  • §51a Seitliche Kenntlichmachung


    Kraftfahrzeuge - ausgenommen Personenkraftwagen - mit einer Länge von mehr als 6 m sowie Anhänger müssen an den Längsseiten mit nach der Seite wirkenden gelben, nicht dreieckigen Rückstrahlern ausgerüstet sein. Mindestens je einer dieser Rückstrahler muß im mittleren Drittel des Fahrzeugs angeordnet sein; der am weitesten vorn angebrachte Rückstrahler darf nicht mehr als 3 m vom vordersten Punkt des Fahrzeugs, bei Anhängern vom vordersten Punkt der Zugeinrichtung entfernt sein. Die Höhe über der Fahrbahn (höchster Punkt der leuchtenden Fläche) darf nicht mehr als 900 mm betragen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs das nicht zu, so dürfen die Rückstrahler höher angebracht sein, jedoch nicht höher als 1500 mm. Krankenfahrstühle müssen an den Längsseiten mit mindestens je einem gelben Rückstrahler ausgerüstet sein, der nicht höher als 600 mm, jedoch so tief wie möglich angebracht sein muß. Diese Rückstrahler dürfen auch an den Speichen der Räder angebracht sein ...

  • Zitat

    Original von Fanta
    §51a Seitliche Kenntlichmachung


    Kraftfahrzeuge - ausgenommen Personenkraftwagen - mit einer Länge von mehr als 6 m sowie Anhänger müssen an den Längsseiten mit nach der Seite wirkenden gelben, nicht dreieckigen Rückstrahlern ausgerüstet sein. Mindestens je einer dieser Rückstrahler muß im mittleren Drittel des Fahrzeugs angeordnet sein; der am weitesten vorn angebrachte Rückstrahler darf nicht mehr als 3 m vom vordersten Punkt des Fahrzeugs, bei Anhängern vom vordersten Punkt der Zugeinrichtung entfernt sein. Die Höhe über der Fahrbahn (höchster Punkt der leuchtenden Fläche) darf nicht mehr als 900 mm betragen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs das nicht zu, so dürfen die Rückstrahler höher angebracht sein, jedoch nicht höher als 1500 mm. Krankenfahrstühle müssen an den Längsseiten mit mindestens je einem gelben Rückstrahler ausgerüstet sein, der nicht höher als 600 mm, jedoch so tief wie möglich angebracht sein muß. Diese Rückstrahler dürfen auch an den Speichen der Räder angebracht sein ...


    Geht zwar schon wieder krass OT hier, aber das sollte wohl nur für LKW gelten... :D


    Gruß,
    Micha

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