zum tüv oder nicht?

  • Ja musst du eintragen. Folgende 17" sind von VW freigegeben: 7Jx17ET54
    Steht auf jeden Fall in der EWG Bescheinigung im Bordbuch.


    Grundsätzlich musst du größen (ET muss auch stimmen) eintragen welche nicht im Fahrzeugschien / EWG Bescheinigung stehen.

  • So wie es da steht, musst du damit zum TüV.


    Oder hast du noch ne ABE.
    EIgentlich müsstest du die dann damit so fahren können.


    Selbst wenn nit, fallen die 17" eh kaum auf und es sind halt nur andere Felgen in der EWG-Bescheinigung eingetragen. Somit würde ich mir da keinen großen Stress machen.

    Gruß Thomas

  • was für 16"? Freigegeben laut VW sind 6Jx16ET50 oder 6,5x16ET50. Alles andere muss eingetragen werden.
    Ich musste vor langer Zeit mal meine 15" Alus eintragen lassen :)
    Und wenn eine ABE und Originalfahrwerk vorliegt kann es auch ohne Eintragung gefahren werde.


    @ Cougar: Spätestens bei der nächsten HU wird der Prüfer drauf kommen dass was nicht eingetragen ist :)

  • Hallo!


    Laut dem Gutachten der Felge musst Du mit den Felgen nicht zur TÜV-Abnahme, sonst würde in dem Gutachten der Hinweis A01 aufgeführt sein. Du musst lediglich die Reifen in deine Fahrzeugpapiere nachtragen lassen falls diese nicht schon in der EWG-Bescheinigung bzw. in der Zulassungsbescheinigung aufgeführt sind, siehe dazu den Hinweis A02 im Gutachten.


    Falls Du dir nicht sicher sein solltest dann druck dir das Gutachten aus und fahr damit zum TÜV, die werden dir dann schon grünes Licht dafür geben.


    Gruß Andreas

  • oh man.. mann müsste wirklich alles lesen :) War wirklich fest der Üerzeugung dass es ein Nachtrag zum Teilegutachten war :) Ist ja aber ein Nachtrag zur ABE :)


    Golf-Fan68 hat natürlich recht! :) ABE einfach zu den Papieren tuen und gut ist :)

  • ABE einfach zu den Papieren tuen und gut ist

    Nur an das ändern der Fahrzeugpapiere wegen den Reifen denken ;) , natürlich nur wenn die Reifen noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt sind. Ansonsten Felgen drauf und Spass haben :thumbup:


    Gruß Andreas

  • Aber nur wenn es keine 225/45R17 werden :) denn diese steht nur bei 17" in der EWG / alten Fahrzeugschein :)

  • Ja dann braucht sich der Themenstarter nord123 doch keinen Kopf um die Felgen machen, passt alles wunderbar :thumbup:


    Gutachten ins Handschuhfach legen und ab auf die Piste 8o

  • Reifen in der Größe 225/45R17 kannst Du nehmen, die sollten auch schon in der EWG-Bescheinigung von deinem Golf 5 TDI drin stehen.

  • Die EWG-Bescheinigung, oder auch die sogenanten COC-Papiere bekommt man im Nornalfall beim Kauf des Fahrzeuges ausgehändigt.


    Man kann sie auch neu beantragen, siehe folgenden Link. Aber das kostet meistens was, es sei denn man bestellt sie zum ersten mal, dann ist das kostenlos.


    https://coc.volkswagen-logistics.de/jctvwtp/portal/vw/vwt/


    Mach es Dir aber nicht zu schwer, druck dir das Gutachten aus und fahr damit zum TÜV, dort können sie bestimmt anhand der Fahrgestellnummer auch alle erlaubten Reifengrößen für deinen Golf sehen.


    Gruß Andreas

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