Getriebe defekt, pech oder habe ich ne chance das der händler das übernimmt??

  • Hi , also ich habe den Wagen im April dieses jahr gekauft, war langstrecken Firmenwagen hatte 101000 km auf der uhr, ansonsten noch wie neu alles.


    Nach 4 Monaten mussten die Syncronringe getauscht werden, da knarz geräusche waren wenn ich vom ersten in den 2ten Gang geschaltet habe. ausserdem war direkt ein ölwechsel fällig laut service intervall, obwohl im service Buch drin stand Februar 2011.


    Kosten für mich knapp 200 euro mit 70 euro Eigentanteil an den Syncronringen.


    Gestern wollte ich rückwärtsfahren, ging auf einmal nicht mehr, nur ein kratz geräusch. Ich bin dann heute morgen zur Werkstatt, Ersatzwagen habe ich auch keinen bekomme, weil keiner da wäre.
    Dann der Anruf, Getriebe ist Defekt, ich soll nun ca 700 Euro Eigenanteil Zahlen, der rest wäre kulanz :thumbdown:


    was würdet ihr tun? ganz schön teurer spaß dafür das ich den wagen knapp 8 Monate habe ?(
    Das Auto wurde bei einem Großen VW Vertragshändler gekauft.

  • Hast Du den Wagen mit Gebrauchtwagengarantie gekauft?

    Gruß
    Feldi


    beim nächsten tuning treffen of life einfach den stick presenten. mal gucken wer schneller ready to splash ist

  • Ja klar, aber die meinten wenn der wagen über 100000 gelaufen hat dann übernimmt die garantie nur noch einen gewissen prozentsatz der kosten, obwohl ich ihn ja mit 101000 gekauft habe X(


    Das hat mir aber auch der Verkäufer nicht gesagt

  • in dem fall hatt dich der verkäufer wohl übern tisch gezogen .
    Entweder hatt er das bewusst nicht erwähnt um den wagen so schnell wie möglich loszuwerden und eventuell provision zu erhalten,oder er hatt´s vergessen.
    Ich würde Kontakt mit dem VW Center aufnehmen und mich daraufhin beschweren.
    Ich habe selber in einer VW Werkstatt gearbeitet, sollte alles nix helfen ist die letzte Chance sich bei Wolfsburg über den Vertragspartner zu beschweren.
    Dies wird dann geprüft.

  • Hallo


    Eigentlich sollte beim Fahrzeug doch eigentlich auch die Gewährleistung greifen...


    Erstes halbes Jahr ist der Händler in de Pflicht DIR nachzuweisen, dass der Schaden nicht zum Kaufzeitpunkt schon bestanden hat.
    Danach bist Du in der Beweispflicht... da aber schon was am Getriebe dran war....


    Falls Du an sich nicht an den Händler angewiesen bist, notfalls über den Anwalt mal Druck machen.


    Nicht die feine Art, aber wenn auch kurz nach dem Kauf der Service fällig war, ne RETOUR...



    Gruss Stefan

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