Blitzerfoto mit 2 Fahrzeugen

  • Hallo,


    ich wurde kürzlich geblitzt - ist nur Verwarngeld. Jedoch habe ich dazu eine Frage:


    Es ist ein Foto von der AB - ich auf der rechten Spur und links hinter mir, auf der linken spur, ist das Heck
    eines 2.ten Fahrzeugs ersichtlich.


    Ist das Bild rechtens? Woher weiß ich dass vielleicht nicht derjenige geblitzt wurde? Gibt es generell
    eine Regelung wenn ein 2.tes Fahrzeug IN fahrtrichtung auf dem Bild ist?


    Wenn das rechtens ist zahl ich das - kein Problem. Nur würde mich das mal interessieren. Danke

  • Aufgrund des Winkels in dem geblitzt ist kann nachgewisen werden das des Foto wirklich für dich bestimmt war. Dann gibts noch bei Blitzeranlagen zum Teil die erkennung welche Spur da jetzt wirklich geblitzt wurde anhand der Induktionsschleifen

    Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der allgemeinen Belustigung


    Seat Leon ST Cupra 290 bestellt

  • Wenns um Punkte und nen Fahrverbot geht, was dich beruflich ruinieren würde, mag es oft die Möglichkeit geben, dass sich das lohnt anzufechten.


    Aber bei nen paar Kröten haste da gar nichts von und aussicht auf Erfolg gibts auch nicht immer.


    Außer du wohnst wie ich in Herford. Da wird man ja IMMER freigesprochen :D:D:D

    Einmal editiert, zuletzt von eXtremo ()

  • wo es hier grad um den winkel geht:


    wurde heute morgen um 7:30auf dem weg zur fh mobil geblitzt!!! scheinbar müssen die staatskassen wieder gefüllt werden
    war 50 erlaubt bin mit ca. 80 eher etwas weniger laut tacho gefahren
    sollte also auch "nur" auf geldstrafe hinauslaufen


    die straße ist 2-spurig
    bin aber mittig gefahren weil samstags um die zeit eh keiner unterwegs ist
    ist das foto zu gebrauchen? der blitzer sollte ja auf die linke und rechte spur geeicht sein.

  • wenn das innerorts war, gibt es nicht nur eine Geldstrafe ;)


    Stimmt so nicht ! Erst ab 31 km/h und dann muss auch noch die Toleranz abgezogen werden.Außerdem geht der Tacho auch noch a bisserl vor. Faherverbot droht erst wenn das das 2te mal innerhalb eines Jahres mit mehr als 25 km/h zu schnell war.(wie es bei Probezeit ist weiß ich nicht) Das läuft auf eine reine Geldstrafe in Höhe von ich glaub 100 Teuro raus+ ca 25 Teuro Bearbeitungsgebühr.Sollte es um ein Fahrverbot (also definnitiv schneller als 31 km/h drüber) gehen, würde ich mal einen Rechtsanwalt konsultieren, ob man die Geschichte nicht anfechten kann. Würde aber erstmal das Ergebnis der Rennleitung abwarten. Achja drei Punkte in der Fahrerwertung in Flensburg gibt es auch noch !


    Mfg Ultarkurz

  • Hier mal ne kleine Liste ausm aktuellen Bußgeldkatalog:
    innerhalb geschlossener Ortschaften (gilt auch für 30 km-Zone !)
    bis 10 km/h 15,- EUR
    11-15 km/h 25,- EUR
    16-20 km/h 35,- EUR
    21-25 km/h 80,- EUR, 1 Punkt
    26-30 km/h 100,- EUR, 3 Punkte
    31-40 km/h 160,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
    41-50 km/h 200,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
    51-60 km/h 280,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
    61-70 km/h 480,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
    über 70 km/h 680,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot


    außerhalb geschlossener Ortschaften (z.B. Landstraße, Autobahn, auch in Baustellen)
    bis 10 km/h 10,- EUR
    11-15 km/h 20,- EUR
    16-20 km/h 30,- EUR
    21-25 km/h 70,- EUR, 1 Punkt
    26-30 km/h 80,- EUR, 3 Punkte
    31-40 km/h 120,- EUR, 3 Punkte
    41-50 km/h 160,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
    51-60 km/h 240,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
    61-70 km/h 440,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
    über 70 km/h 600,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

    Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der allgemeinen Belustigung


    Seat Leon ST Cupra 290 bestellt

  • dann passt das ja wie ich es geschrieben hatte.
    Dann ist man mit ca. 80 km/h genau an der Grenze zu Punkte oder nicht.
    Kommt halt noch toleranz runter, und man weiß ja nicht genau wie schnell man war.

  • dann passt das ja wie ich es geschrieben hatte.
    Dann ist man mit ca. 80 km/h genau an der Grenze zu Punkte oder nicht.
    Kommt halt noch toleranz runter, und man weiß ja nicht genau wie schnell man war.

    Sorry ! Dachte du meinst Fahrverbot und nicht bloß die paar Punkte. Dann stimmt die Aussage halbwegs siehe auch den Post von Danny TDI der stimmt soweit.


    Mfg Ulztrakurz

  • @ fishmasta:
    wenn du im prinzip auf 2spuren unterwegs warst könnte es sich ja auch um einen spurwechsel gehandelt haben, somit würde in die messung nicht nur deine vertikalgeschwindigkeit sonder auch eine horizontalgeschwindigkeit eingehen, was meines wissens nach die messung sofort ungültig macht...


    meine mutter wurde auch mal beim spurwechsel mit knappen 140 geblitzt, bei erlaubten 70 glaube ich (ja mim tt un großem motor hat man die geschwindigkeit immer schnell erhöht :thumbup: ), da kam nie etwas von der rennleitung

  • wtf 25€ bearbeitungsgebühr? muss man um diese gebühr erheben zu könne nicht auch arbeiten^^


    dann hoffen wir mal dass das foto nicht ausgewertet werden kann

  • wtf 25€ bearbeitungsgebühr? muss man um diese gebühr erheben zu könne nicht auch arbeiten^^


    dann hoffen wir mal dass das foto nicht ausgewertet werden kann


    Bergisch Gladbach oder Köln?

    Gruß Kalli (ehemals Kallimero),
    meinGolf.de Moderator

  • Also bisher hab ich immer 25,60€ Bearbeitungsgebühr bezahlt :D
    Und es waren immer andere. Aber immer der gleiche Betrag.

    Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der allgemeinen Belustigung


    Seat Leon ST Cupra 290 bestellt

  • Die 25€ kann man sich aber zurückholen. Ich frag nur weil ich Fishmasta den Brief dann direkt Morgen zuschicken lassen würde :D

    Gruß Kalli (ehemals Kallimero),
    meinGolf.de Moderator

Jetzt mitmachen!

Drei Gründe dafür:
- Austausch mit VW Golf Fahrer
- Alles zu Versicherung & Finanzierung
- Tipps zu Bauteile, Tuning und Reparaturen

Registriere Dich kostenlos und nehme an unserer Community teil!