Mittelfinger im Straßenverkehr

  • Hey Leute,
    Ich habe eine für mich wichtige Frage.
    Mein Freund und ich waren heute mit dem Auto unterwegs.
    Bei einer Kreuzung stand mein Freund an einem Stoppschild, wollte rechts abbiegen und rollte nun in Richtung Straße.
    Das Abbiegen war nicht möglich da dort der Verkehr stand.
    Er stellte sich also mit der Fahrzeugschnautze in die Kreuzung und wollte herumfahren.
    Da kam von links ein PKW und hupte uns an, der Mann hob die Hände etc.
    Im Eifer des Gefechtes zeigte mein Freund dem anderem Fahrer den Stinkefinger.
    Meine Frage, sollte er Pech haben und angezeigt werden, womit muss er rechnen ?
    Er hat noch den Führerschein auf probe !
    Muss er mit einer Fahrerlaubnis etc. rechnen ?
    Wir dieser Verstoß im Polizeilichem Führungszeugnis festgehalten ? (wegen der Beruflichen Kariere)
    Er ist noch Schüler und hat somit kein Einkommen.

  • Das Wichtigste ist erstmal, ob der Andere alleine oder mit Anderen im Auto war. Und hatte er Möglichkeit, euer Kennzeichen zu lesen?
    Wenn er alleine war, und du bei deinem Freund im Wagen, kannst Du schonmal als Zeuge sagen dass da nix war, und das nicht stimmt, sollte er Anzeige erstatten. Somit steht seine Aussage gegen die deine und die deines Freundes. Wenn dein Freund allein gewesen wäre, stände Aussage gegen Aussage, und die Anzeige wird fallengelassen, da nichts nachgewiesen werden kann.
    Meines Erachtens kann deinem Freund da nix passieren, solange ihr beide von Vornherein alles verneint.

  • ach, ich meinte verlust der fahrerlaubnis

  • hey,


    naja ich denke das sind so die Alltäglichen Verkehrssituationen wo sich Autofahrer oder Verkehrsteilnehmer "Aufregen". Ich finde man muss immer locker bleiben bei sowas aber das fällt einen mit Sicherheit nicht immer so leicht wie man es sagt. Trotzdem ist der Mittelfinger oder andere Äußerungen im Verkehr gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern eine Straftat. Ich finde man sollte immer anderen Respekt zeigen.


    Also der Mittelfinger kann bis zu 4000 € kosten wie gesagt kann. Meist sind es so 20 - 30 Tagessätze und 1/3 vom Einkommen. :thumbup:



    mfg Mike :thumbup:

    Menschen machen Fehler

  • Wenn da überhaupt irgendwas kommt, dann schon mal ganz bestimmt nicht im polizeilichen Führungszeugnis. Im öffentlichen Zeugnis stehen eh laut Amt folgende Dinge:


    http://www.bundesjustizamt.de/…Q.html#doc257952bodyText6


    Außerdem kann ich mir kaum vorstellen, daß jemand wegen eines Stinkefingers überhaupt einen Aufriss macht... naja, solange man den Stinkefingern nicht den Grünweißen gezeigt hat natürlich - die reagieren da mit Vorliebe drauf

    StGB § 328 Verursachen einer nuklearen Explosion: 5 Jahre Haft.
    UrhG § 106,108a Verbreitung von Raubkopien: 5 Jahre Haft

  • danke für die antworten !


    hab ich auch schon bei google gefunden :)


    dann ist ja die berufliche kariere gesichert :)


    jetzt nur noch die frage, ob die fahrerlaubnis entzogen wird.


    bei dem anderen war nen älteres ehrepaar.
    so rentner die auf streit aus sind !


    jo, kennzeichen war drauf weil wir dann trotzdem vorgefahren sind, weil zurück gar kein sinn gemacht hätte und da ausserdem noch einer stand -.-


    was wäre wenn er alleine gewesen wäre ?

  • Bisschen durch Google gedüst und folgendes gefunden.


    Für Beleidigungen im Straßenverkehr werden üblicherweise Geldstrafen verhängt. Da es hier aber keinen einheitlichen Strafenkatalog gibt, variiert das Strafmaß. Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters, die Umstände der Tat und nicht zuletzt das Gericht, vor dem verhandelt wird, spielen eine Rolle. Das Maß aller Dinge ist jedoch der Tagessatz. Seine Höhe ergibt sich aus dem monatlichen Nettoeinkommen geteilt durch 30 Tage. Allerdings ist der Höchstsatz auf 5000 Euro beschränkt.


    Bei dem Stinkefinger sind es maximal 4000€.



    So, hab da nun noch was gefunden....vielleicht hilft dir das mehr weiter.


    http://www.frag-einen-anwalt.d…_topic.asp?topic_id=35697&



    (Hoffe der link ist erlaubt)

    To do List: Fahrwerk - Soundsystem - 18/19 Zöller - MFL

    Einmal editiert, zuletzt von Swis ()

  • vielen dank für die antworten :)


    @ Swis
    vielen dank, das war am hilfrechsten.

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