Ok, dann ist das natürlich korrekt. Wollte nur nochmal klarstellen, unter 35cm ist kein alleiniges Positionslicht zugelassen.
LG Eike
Ok, dann ist das natürlich korrekt. Wollte nur nochmal klarstellen, unter 35cm ist kein alleiniges Positionslicht zugelassen.
LG Eike
Hallo,
schau mal hier: (hier klicken) Dort findet man vieles zum Thema VW Golf.
Hey,
gut also habe ich mir das bis jetzt alles richtig ausgemalt. Die Dinger müssen ausgehen, da sie keine Zulassung als Positionslicht haben.
Ich denke mal das wird schon werden.... mal sehen wies dann wird beim Einbau...
Grüße
Hallo Ihr Lieben,
seit wann sind denn 4 aktive Positionsleuchten an der Fahrzeugfront erlaubt?
Wenn man die Hauptscheinwerfer, zur verwendung als Tagfahrlicht, dimmt (was ja ab Werk bereits auf 70% geschehen ist), wie weit runter kann man das denn noch nach unten regeln, damit der gesetzgeber noch zufrieden ist?
Wenn man die NSW als TFL codiiert, ist das mit den werksseitig verbauten Steuergeräten zu realisieren, diese bei eingeschaltetem Licht, zu dimmen?
seit wann sind denn 4 aktive Positionsleuchten an der Fahrzeugfront erlaubt?
Seit wann genau, kann ich dir nicht sagen, aber wenn du es nachlesen möchtest, dann solltest du mal in die StVO §51 Abs. 1 schauen. Wichtig dabei anzumerken ist, dass 2 davon im Scheinwerfer sein müssen.
Wenn man die Hauptscheinwerfer, zur verwendung als Tagfahrlicht, dimmt (was ja ab Werk bereits auf 70% geschehen ist), wie weit runter kann man das denn noch nach unten regeln, damit der gesetzgeber noch zufrieden ist?
Das müsste man schauen, ist auch etwas abhängig von den verwendeten Leuchten. Eine gesetzliche mindesthelligkeit für das TFL gibt es meines Wissens nicht.
Wenn man die NSW als TFL codiiert, ist das mit den werksseitig verbauten Steuergeräten zu realisieren, diese bei eingeschaltetem Licht, zu dimmen?
Ja, dass sollte man mit einem VCDS freischalten können. Der Vollständigkeit halber, sollte man aber erwähnen, dass dies illegal ist, da die NSW keine RL Kennzeichnung tragen.
LG Eike
Die ECE Regelung für Tagfahrlicht sieht eine Mindesthelligkeit von 400 candela/leuchte vor.
Schaltungen die das Abblendlicht dimmen, sind aber kein Tagfahrlicht sondern schlicht "Fahrlicht" welches aber nicht auf die mindestens 400 candela abgedimmt werden darf. Wie weit genau kann ich spontan allerdings auch nicht sagen.
ZitatAlles anzeigenSeit wann genau, kann ich dir nicht sagen, aber wenn du es nachlesen möchtest, dann solltest du mal in die StVO §51 Abs. 1 schauen. Wichtig dabei anzumerken ist, dass 2 davon im Scheinwerfer sein müssen.
Genau das ist es ja, was mich stutzig macht! 2 der zusätzlichen Begrenzungsleuchten müssen im Scheinwerfer sein, der Zusätzlichen, also nicht die, die bereits ab Werk am Fahrzeug verbaut sind!
Das müsste man schauen, ist auch etwas abhängig von den verwendeten Leuchten. Eine gesetzliche mindesthelligkeit für das TFL gibt es meines Wissens nicht.
Ja, dass sollte man mit einem VCDS freischalten können. Der Vollständigkeit halber, sollte man aber erwähnen, dass dies illegal ist, da die NSW keine RL Kennzeichnung tragen.
Aber die Tagfahrleuchten aus dem "neuen" Fabia RS!
Ist das denn mit jedem Steuergerät zu realisieren?
LG Eike
Und welchem Prozentsatz der Scheinwerfer-Dimmung würde das in etwa mit Standart-Leuchtmiteln entsprechen?
Ich suche noch schöne Nebelscheinwerfer mit integriertem TFL.
Leider bisher ohne Erfolg.
Kann mir da jemand nen Tipp geben?
Gruß
gimmy
Genau das ist es ja, was mich stutzig macht! 2 der zusätzlichen Begrenzungsleuchten müssen im Scheinwerfer sein, der Zusätzlichen, also nicht die, die bereits ab Werk am Fahrzeug verbaut sind!
Ja und wo ist das Problem, jeder Golf hat serienmäßig welche drin, dann noch die TFLs dazu mach in der Summe 4 Leuchten.
Aber die Tagfahrleuchten aus dem "neuen" Fabia RS!
Ist das denn mit jedem Steuergerät zu realisieren?
Naja, das ist so eine Sache, bisher hats noch keiner geschafft, sie vernünftig einzubauen, ergo aufgrund der Kaltabfrage werden sie als defekt deklariert.
Es gibt noch die Möglichkeit, wenn man kein Xenon hat, dann kann man sie über den Xenonshutterausgang betreiben, dazu braucht man neuere Steuergeräte, das 3C8 kann es, obs das 3C0 auch unterstützt kann ich nicht sagen.
LG Eike
ZitatAlles anzeigenJa und wo ist das Problem, jeder Golf hat serienmäßig welche drin, dann noch die TFLs dazu mach in der Summe 4 Leuchten.
Kein Problem, meinte ja nur, das die 2, die zusätzlich an das KFZ kommen, also die neuen 2 Begrenzungsleuchten, laut diesen Satz in die Hauptscheinwerfer müssen, oder?
Naja, das ist so eine Sache, bisher hats noch keiner geschafft, sie vernünftig einzubauen, ergo aufgrund der Kaltabfrage werden sie als defekt deklariert.
Evtl. wurde eine 2. Lösung gefunden:
Es gibt noch die Möglichkeit, wenn man kein Xenon hat, dann kann man sie über den Xenonshutterausgang betreiben, dazu braucht man neuere Steuergeräte, das 3C8 kann es, obs das 3C0 auch unterstützt kann ich nicht sagen.
LG Eike
Kein Problem, meinte ja nur, das die 2, die zusätzlich an das KFZ kommen, also die neuen 2 Begrenzungsleuchten, laut diesen Satz in die Hauptscheinwerfer müssen, oder?
Naja, so wie ich das verstehe, ist es legitim wenn man TFL als Positionslicht und eben die 2 im Scheinwerfer hat. Ich interpretiere den Text so, dass wenn 4 Positionsleuchten verbaut sind, davon 2 Zwangsläufig im Scheinwerfer untergebracht sein müssen. Die Rechtsprechung muss ja auch davon ausgehen, dass es Autos wie der Scirocco gibt, der ohnehin schon das Standlicht im Grill hat, wenn hier noch 2 hinzukommen würden wäre das ja suboptimal, deshalb der Verweis auf den Schenwerfer.
Naja die Lösungen sind so eine Sache, für mich kommt ein Checkwiderstand nicht in Frage, ich hole mir ein TFL, damit ich mir sparen kann, dass Abblendlicht ein zu schalten, wenn ich nun die Watt über einen Widerstand verbraten muss, dann finde ich das eher unschön.
LG Eike
Ich berufe mich nun einfach mal auf die ECE-Regelung R 48 (Beleuchtung/Lichtsignaleinrichtungen Kfz).
ZitatAbsatz 6.9: Begrenzungsleuchte
6.9.1: Anbringung
Vorgeschrieben bei allen Kraftfahrzeugen
6.9.2: Anzahl
Zwei
In den weiteren Unterpunkten wird dann auch noch die genaue Anbringung und Ausrichtung erläutert, diese spare ich mir aber mal.
Davon, dass zusammen mit den Begrenzungsleuchten im Hauptscheinwerfer vier Begrenzungsleuchten montiert werden dürfen, ist jedenfalls nirgends die Rede.
Ich berufe mich nun einfach mal auf die ECE-Regelung R 48 (Beleuchtung/Lichtsignaleinrichtungen Kfz).
In den weiteren Unterpunkten wird dann auch noch die genaue Anbringung und Ausrichtung erläutert, diese spare ich mir aber mal.
Davon, dass zusammen mit den Begrenzungsleuchten im Hauptscheinwerfer vier Begrenzungsleuchten montiert werden dürfen, ist jedenfalls nirgends die Rede.
Und nu? ECE Regelungen sind in nationales Recht eingeflossen, mehr aber auch nicht. Erweiterte Regelungen sind durchaus zulässig.
siehe
StVZO § 51 Begrenzungsleuchten, vordere Rückstrahler, Spurhalteleuchten
Zitat(1) Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder ohne Beiwagen und Kraftfahrzeuge mit einer Breite von weniger als 1.000 mm - müssen zur Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorn mit 2 Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, bei denen der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein darf. Zulässig sind 2 zusätzliche Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen. [...]
Wo ist also das Problem?
Wäre diese Regelung nicht so würde Audi seit dem Einführen der LED Tagfahrleuchten im S6 gegen geltendes Recht verstoßen, denn da dimmt das LED TFL nur ab wenn das Abblendlicht eingeschaltet wird..
Ergo. 2 Begrenzungsleuchten + 2 Begrenzungsleuchten die im Scheinwerfer sein _müssen_.
..........
Hi, heisst das nun das die Nebler als TFL zulässig sind?
Nein, sind sie nicht, da kein Prüfzeichen als RL (Runninglight)vorliegt.
LG Eike
Wo ist also das Problem?
Wäre diese Regelung nicht so würde Audi seit dem Einführen der LED Tagfahrleuchten im S6 gegen geltendes Recht verstoßen, denn da dimmt das LED TFL nur ab wenn das Abblendlicht eingeschaltet wird..
Ergo. 2 Begrenzungsleuchten + 2 Begrenzungsleuchten die im Scheinwerfer sein _müssen_.
Wo wird gegen geltendes recht verstoßen, wenn die Begrenzungsleuchten im Tagfahrlicht integriert sind?
Immerhin hat der S6 keine Begrenzungsleuchten mehr im Hauptscheinwerfer, das macht dann unterm Strich zwei Begrenzungsleuchten am S6.
Ich hab jetzt beim Googeln jedenfalls kein Bild eines S6 mit eingeschaltetem Abblendlicht gesehen, bei dem im Hauptscheinwerfer noch sowas wie Begrenzungsleuchten geleuchtet hätten.
Von Hella gibts zu deren Tagfahrleuchten mit integrierter Begrenzungsleuchtenfunktion übrigens dieses Statement:
"1 Bei Verwendung von LEDayFlex als Positionsleuchte ist gemäß ECE-R 48 das serienmäßige Positionslicht dauerhaft stillzulegen."
Glaubst du wirklich, ein Hersteller würde eine solche Einbaueinschränkung erwähnen, wenn sie nicht stimmen würde?
Ist ja immerhin nicht gerade Verkaufsfördernd, wenn man in Zeiten der Leuchtmittelüberwachung noch einen Weg finden muss, das werkseitige Begrenzungslicht zu deaktivieren.
Drei Gründe dafür:
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