Haftpflicht will nicht zahlen - was tun?

  • Also, vor ein paar Wochen ist mir das 5jährige Mädel von der Nachbarin ein paar Häuser weiter mit dem Fahrrad in meinen parkenden Skoda gefahren. Der Schaden beträgt grob 1000 Euro. Ich hab den Hergang selbst nicht gesehen, aber die Mutter klingelte dann halt bei mir und sagte Bescheid.
    Die Mutter hat das ihrer Haftpflicht gemeldet und jetzt hat die Versicherung sich bei mir gemeldet.
    Zitat aus dem Schreiben:
    "Das Kind... war zu diesem Zeitpunkt noch keine sieben Jahre alt. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist es daher für sein Handeln nicht verantwortlich.
    Die Eltern haben sich davon überzeugt, daß sich das Kind richtig und sicher im Straßenverkehr bewegt.
    Auch wurde das Kind während der Fahrt kontinuierlich von seiner Mutter beaufsichtigt. Eine gänzliche Beaufsichtigung ist nicht zumutbar und auch nicht möglich. Da auch die Eltern für den Schaden nicht aufkommen müssen, können wir ihn nicht ersetzen"


    Sprich ich bleibe drauf sitzen und muß mein Auto auf meine Kosten reparieren lassen, weil ja niemand verantworlich ist!? Das will mir echt nicht in den Kopf - was kann ich da tun, lohnt sich da ein Anwalt?

    StGB § 328 Verursachen einer nuklearen Explosion: 5 Jahre Haft.
    UrhG § 106,108a Verbreitung von Raubkopien: 5 Jahre Haft

  • Hi, so einen § gibt es tatsächlich im BGB. Wird schwer für dich, ist leider so! Am Besten rufst du mal deinen Anwalt des Vertrauens an und schilderst die Siuaton.
    Vielleicht sieht er eine Lücke, aber ich glaube in dem Fall, musst du nachweisen können, dass die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Fast unmöglich.


    So ein ähnlicher Fall, war vor kurzen noch im TV und die Eltern konnten auch nicht haftbar gemacht werden. :wacko:

    Gruß
    Stefan

  • Ich könnte k...


    Verstehe ich einfach nicht - entweder wird ein Kind beaufsichtigt oder es düst in andere Autos. Beides gleichzeitig ist wohl reichlich unlogisch. Vielleicht kann ein Anwalt was machen wegen Verletzung der Aufsichtspflicht oder so.


    Mann hab ich nen Hals

    StGB § 328 Verursachen einer nuklearen Explosion: 5 Jahre Haft.
    UrhG § 106,108a Verbreitung von Raubkopien: 5 Jahre Haft

  • Also soweit ich das weiß ist klar, dass was die Versicherung sagt vom Gesetz her richtig ist weil du gegen das kind keinen titel erwirken kannst.


    Du musst die Mutter auf unterlassene Aufsichtspflicht verklagen und einen titel erwirken falls die Mutter nicht anwesend war oder ein Elternteil... Wie spät war es denn wo sie in dein Auto gefahren ist ??


    Mein Bruder hatte vor kurzer zeit genau das selbe problem kind war 6 jahre alt und selbst ihre freunde bestätigten, dass der junge kein fahrrad fahren kann und da war es 18.30 uhr und die Eltern waren im Haus wo der junge vorm haus rumfuhr ^^


    Erst meinte die Versicherung auch das sie nicht zahlen aber mein bruder ist direkt zum Anwalt und er sagte :


    Die meisten Haftpflichtversicherungen versichern heute - meist sogar ohne Zuschlag - deliktunfähige Kinder, um genau solche Schäden, wie sie öfter mal in der Nachbarschaft entstehen, abzudecken!


    Würde falls es sich garnicht vermeiden lässt zum Anwalt gehen der weiß meistens wege sowas zu klären, bei meinem Bruder hat es geholfen die haben dann gezahlt.. :)



    Grüße

    Menschen machen Fehler

  • das wäre wohl die einzigste möglichkeit... so wie ich es mitbekommen habe können kinder unter 10 im strassenverkehr machen was sie wollen :cursing:


    MFG

  • Das war irgendwann am Nachmittag und die Kleine düste mit dem Rad auf dem Gehweg rum.


    Werd das wohl wirklich einem Anwalt übergeben müssen "grummel"

    StGB § 328 Verursachen einer nuklearen Explosion: 5 Jahre Haft.
    UrhG § 106,108a Verbreitung von Raubkopien: 5 Jahre Haft

  • Hallo,


    ich arbeite auch bei so einem "Laden" ;)
    Das Problem ist wirklich deliktunfähige Kinder.


    Ich behaupte jetzt mal, dass das bei den meisten Gesellschaften mitversichert ist.
    Ansonsten gibt es zwei Möglichkeiten, unter Umstäden auch kombiniert:


    - Aufgrund von Kullanz lässt sich einiges regelwas eigentlich nicht zu regeln ist, schliesslich handelt es sich hier um einen überschaubaren Betrag.


    - Den guten Kerl von der Versicherung der die Mutter beraten hat unter Druck setzen.Das Wort "Falschberatung" nehme ich zwar nicht so gerne in den Mund aber das wäre mal zu prüfen.
    Es gibt ja sicherlich ein Beratungsprotokoll über den Abschluss der Versicherung.
    Dann wäre die Frage, mitwelcher Motivation einer Mutter mit deliktufähigen Kindern ein falscher Vertrag angedreht(!) wird.


    also ich denke, wenn die Mutter da etwas auf den Putz haut kannst du dir die Anwaltskosten sparen....auch die sind ein Argument einer zahlugsunwilligen Gesellschaft gegenüber. Denn wenn die Verlieren, dann muss nicht nur der Schaden bezahlt werden sondern auch die Anwaltskosten übernommen werden.


    Ich wünsche viel Erfolg!


    Bei Fragen einfach per PN melden.


    Gruß


    Michael

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