Golf 5 Comfortline. Welche Felgen sind zulässig?

  • Hallo Leute,


    habe einen Golf 5 2.0 fsi mit Comfortline-Fahrwerk und will mir neue Sommerräder draufmachen:


    im Fahrzeugscheint steht bei 15.1 und 15.2 nur 195/65R15 91 V und beim Hinweis, dass auch andere
    Bereifungen möglich sind wenn entsprechende Genehmigungen vorliegen.


    Ich würde mir gerne 18'' Detroit oder 17'' Denver-Räder kaufen.
    Darf/kann ich die auf meinem Auto fahren? Wenn ja: Gibts dafür ne ABE oder muss ich die eintragen lassen?


    Schon mal vielen Dank für die Hilfe!!


    Vg, Mykel

  • Merke :


    Erlaubt ist, was Spaß macht.



    Haha xD Ne also die 17er gehen ohne Probleme...


    Bei den 18ern weiß ichs nicht ganz genau...
    Habe auch nen Comfortline und bei mir steht das gleich aber habe nun 17er "Goal" anthrazit in 225er Schlappen.
    Haben sie mir im VW Haus draufgemacht und kein Hinweis auf nen Eintrag daher denke ich das geht klar :D

  • Also 7Jx17 ET 54 mit 225/45 Reifen sind ohne Eintragung fahrbar.
    OEM 18" haben kein Teilegutachten sondern nur eine Traglastbescheinigung und müssen im schlimmsten Fall per Einzelabnahme eingetragen werden.
    Nur wenn man 18" OEM Felgen und Sportfahrwerk ab Werk verbaut hatte dann dürfen diese ohne Eintragung, da ABE, gefahren werden.
    Übrigens. Die zugelassenen Größen stehen in der EWG-Übereinstimmungsbescheinigung.

  • originale 18 zoll per einzeleintragung???? das stimmt so nicht, die mußt du gar nicht eintragen lassen weil sie von vw für bestimmte modelle freigegeben sind genauso wie das original sportlinefahrwerk... außerdem steht es irgendwo geschrieben wie das fahrzeug ausgeliefert wurde??? bei mir jedenfalls nicht, hatte von werk aus die 15 mm tieferlegung und 7,5 x 18 charleston felgen verbaut welche eine original vw ersatzteilnummer haben...

  • hatte von werk aus die 15 mm tieferlegung und 7,5 x 18 charleston felgen verbaut welche eine original vw ersatzteilnummer haben...


    Das meine ich doch! Wenn die vom Werk aus drauf waren kein Thema. Auch kein Thema wenn die Größe in der EWG-Bescheinigung steht.
    Aber wenn nicht, dann kann man die Felge nur per Einzelabnahme eintragen! Weil für eine Eintragung nach § 19.3 StVo nicht möglich ist wegen fehlendem Teilegutachten! Und den Prüfer interessiert es nicht ob die Felge OEM ist, denn die Felge passt ja nicht nur auf den Golf!

  • Erstmal danke für die schnellen Antworten!


    Hab gerade im Zubehör-Shop von VW nachgeschaut. Da steht bei den Detroit 18''-Felgen:

    Geeignet für: Golf (A5) von 2004 bis 2009


    Somit sollte es doch eigentlich kein Problem sein die draufzuziehen. Egal, ob Sportline oder Comfortline-Fahrwerk..!?


    Vg

  • Bei jeder Felge steht: Bitte beachten Sie die Auflagen der aktuellen ABE oder des aktuellen Gutachtens.
    Und das es für den Golf 5 geignet ist glaub ich auch :)



  • In den Auflagen steht aber in diesem Fall, daß sie nur in Verbindung mit dem Sportlinefahrwerk freigegeben sind. Das war auch die Werksauslieferung.

  • In den Auflagen steht aber in diesem Fall, daß sie nur in Verbindung mit dem Sportlinefahrwerk freigegeben sind. Das war auch die Werksauslieferung.

    Hmm, welches VW-Fahrwerk ab Werk hat denn der Golf V bluemotion? Sportline? Comfortline? Es ist definitiv ein tieferes als die übliche Serie.


    Hintergrund ist, dass ich mir nicht sicher bin, ob 18" mit dem Sportfahrwerk noch durchgehen. Und ausreichend Luft sollte auch noch bleiben, damit man mal auf nen Bordstein rauffahren kann.
    Wenn ich mich recht erinnere, waren in der Zulassungsbescheinigung II nur 15" und 16" eingetragen.

  • Der Bluemotion ist wohl ein Sonderfall. Das ist korrekt, der ist tiefergelegt und 18-Zöller sollten passen. Ich würde einfach mal kurz beim TÜV nachfragen.

  • Beim Bluemotion wär ich mir da trotz tieferlegung nicht sicher.


    Bei auf Spritsparen ausgelegten Fahrzeugen, was die Bluemotion Modelle zweifelsohne sind, gelten u.U. bestimmte Beschränkungen. Aber auch das steht spätestens im gutachten für die Felge :)


    Der Comfortline ist definitiv nicht tiefer, meiner zumindest nicht :)


    Welche Größen Standardmäßig zugelassen sind steht in der EWG - Übereinstimmungsbescheinigung


    Bei meinem Comfortline sind das die im folgenen Bild zu lesenden :


    [Blockierte Grafik: http://www.vophatechnicus.de/pichost/2011-02-27_01.15.37.jpeg]

    Buffer overflows are Mother Nature's little reminder of that law of physics that says: if you try to put more stuff into a container than it can hold, you're going to make a mess.

  • mist... dann wird's mit den 18''- Felgen wohl nix.. :(
    ich finde das Comfortline-Fahrwerk nämlich gar nicht so schlecht und würde es ungerne tauschen.


    könnte jemand nachschaun, ob ich wenigsten die original 17''-Denver-Felgen draufmachen darf!?
    viell. hat von euch ja einer die Bescheinigung und kann mir mitteilen was drinsteht...


    Wär echt super... :) :thumbup:

  • Hmm jetzt wird es interessant.


    Hier meine EWG-Übereinstimmungsbescheinigung für den Golf 5 bluemotion



    [Blockierte Grafik: http://www.bilder-upload.eu/upload/9903a8-1298916777.jpg]



    War beim VW-Händler meines Vertrauens und der hat mir folgende eintragungsfreie Bereifungen notiert:


    Zitat

    195/65 R15 91H 6Jx15 ET47
    6,5x15 ET 50
    205/60 R15 91H/V 6Jx15 ET47


    225/45 R17 91H/V 7Jx17 ET54
    7,5x17 ET 51


    225/40 R18 92Y 7,5x18 ET 51


    Das sind ein paar mehr als in der EWG ... was stimmt denn nun ?!
    Man bedenke, dass der bluemotion ein Sportfahrwerk ab Werk hat.

  • Leute, wo ist denn das Problem, dann lasst ihr die Felgen eben mit Einzelabnahme nach §21 eintragen, kostet auch nicht die Welt. Ich persönliche würde meine Felgenwahl nie auf die Beschränken, die serienmäßig auf den Golf dürfen.


    LG Eike

    Gruß StraightShooter
    mein
    Golf.de
    Moderator

  • Aber jetzt mal ganz ehrlich.
    Wie will man der Rennleitung nachweisen dass man die Größe fahren darf?
    Natürlich nur durch ein Dokument von VW (zählt als ABE) oder durch eine Abnahme und nicht durch die Aussage von einem VW Mitarbeiter!

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