Wie hoch sind die Kosten beim Tüv???

  • Ich wollte mal fragen wie hoch die Kosten für Felgen und Tieferlegung - Eintragung sind? Ich habe für beide Gutachten. (Ich müsste zu einem hessischen Tüv, wenn es zur Beantwortung nötig ist.)

  • Ich habe für meine Federn ca. 40 EUR bezahlt.
    Für die Felgen in Verbindung mit einer Spurverbreiterung ca. 90 EUR.
    Das wird in etwa der Preis sein, der dich erwartet.

    Einmal editiert, zuletzt von jot_ess ()

  • @jot_ess


    So pauschal kann man das nicht sagen mit 90€!
    Das wird wohl eher das Maximale sein was er zahlen "könnte"! :rolleyes:


    Ich lag bei meinem Fahrwerk samt Felgen(Räder)...Abnahme nach §19 (Teilegutachten)... bei 67€!


    taufai05


    Die Kosten haben immer mit dem jeweiligen Aufwand zu tun...pauschal kann man es nicht sagen aber mit 50-90€ solltest du schon rechnen!

  • Zitat

    Original von SharpShooter
    @jot_ess


    So pauschal kann man das nicht sagen mit 90€!
    Das wird wohl eher das Maximale sein was er zahlen "könnte"! :rolleyes:


    Daher schrieb ich ja auch "in etwa" ;)
    Von deinen 50-90 liege ich mit meinen 40 - 90 doch garnicht soweit weg.

  • Benötige ich beim Tüv auch den Fahrzeugbrief oder nur den Schein???

  • Zitat

    Original von taufai05
    Benötige ich beim Tüv auch den Fahrzeugbrief oder nur den Schein???


    Schein reicht!

  • mir sagten die gestern, dass die den BRIEF wollen!!!


    es sollen eingetragen werden:


    -spurscheiben
    -felgen
    -federn

    Gruß Stefan

  • Zitat

    Original von Voodoo
    mir sagten die gestern, dass die den BRIEF wollen!!!


    es sollen eingetragen werden:


    -spurscheiben
    -felgen
    -federn


    Das ist mir neu und sehr ungewöhnlich!
    Zumal,ich würde nie jemanden meinen Fahrzeugbrief aushändigen...weder TÜV noch Werkstatt! :D Wer das macht ist dann selber schuld wenn sein Wagen weg ist! :rolleyes:

  • hab das auch noch NIE gehört.


    aber die tussi hats mir extra nochmal gesagt...


    ausserdem finde ich 96euro nur für den TÜV auch ziemlich etuer...dann kommt noch die gebühr in der zulassunsstelle fürs in den schein+brief eintragen, da bin ich ja arm hinterher!

    Gruß Stefan

  • Zitat

    Original von Voodoo
    hab das auch noch NIE gehört.


    aber die tussi hats mir extra nochmal gesagt...


    ausserdem finde ich 96euro nur für den TÜV auch ziemlich etuer...dann kommt noch die gebühr in der zulassunsstelle fürs in den schein+brief eintragen, da bin ich ja arm hinterher!


    Ich persönlich lasse erstmal noch nichts in Schein etc. eintragen...erst sammel ich und dann gehts zur Zulassungsstelle mit geballter Ladung! :D


    Und wie gesagt...ein gut gemeinter Rat:


    GEBT NIE EUREN FAHRZEUGBRIEF AUS DEN HÄNDEN!

  • hi,


    wenn die den brief wollen handelt es sich um eine einzelabnahme! da du aber die gutachten hast, ist das recht komisch!


    bei einer einzelabnahme jedenfalls schreiben die jungs bei tüv die änderungen direkt vor ort in den brief und du musst dann damit zum amt, um die daten in den schein übertragen zu lassen!


    mfg, patrick

  • soll wie gesagt 96euro kosten und der grund warum ich den brief mitbringen soll ist folgender: (ich zitiere) da die Teile (spurplatten, felgen, federn) sich gegenseitig beeinflussen müssen wir das in den brief eintragen....


    aber ich will das nicht!


    wie kann ich das umgehen?

    Gruß Stefan


  • Man kann es so machen,aber das ist nicht üblich!
    Einzelabnahmen werden genau wie normale Abnahmen auch auf jeweiligen Formularen ausgefüllt mit denen man dann zum Amt geht oder auch nicht(zur nächsten Befassung mit dem Fahrzeugschein z.B bei Halterwechsel)!


    Voodoo


    Das ist ja absoluter Humbug! Sowas habe ich ja noch garnicht gehört!Wenn du Gutachten hast ist es dennoch eine stink normale Abnahme nach §19 und somit wird es einfach nur auf jeweilige Formulare bzw. Prüfberichte gedruckt und nicht mehr.Den Fahrzeugschein brauchen sie meist eh damit sie die Daten deines Fahrzeuges Prüfen können etc.

  • hi,


    nee humbug ist das ar net!


    wenn zum beispiel die bei den spurplatten im gutachten beschriebene höchst et unterschritten wird, ist diese gutachten nicht mehr gültig -> einzelabnahme!


    gruss, p.

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