Golf V 5 GT 2.0 TDI 170 PS Motor: BMN, Leistungsverlust ca. 10 PS

  • Hallo,


    ich habe bei meinem Golf V GT 2.0 TDI 170 PS, Motor: BMN, Lauflesitung ca. 90.000 km eine Leistungsminderung von ca. 10 PS festgestellt. Auf dem Prüfstand brachte der Motor nach EG bei 18,7 °C Umgebungstemperatur, Luftdruck 1,005 bar, Luftfeuchte 39%, EG: 0,98 statt der versprochenen 170 PS nur 157 PS.


    Kann dass schon an dem bekannten verkoken der Piezzo PD liegen? Wie würdet Ihr bei VW dagegen vorgehen?


    Vielen Dank für eure Hilfe!

  • 90.000km und nie gereinigt? die elemente werden auf jeden fall zu sein


    wenn du andere fehler ausschliesen kannst ( luftmassenmesser usw ) dann geh zu vw mit der beanstandung "Höchstgeschwindigkeit wird nicht erreicht", denn so ist der fehler bei vw intern hinterlegt


    dann muss eine messfahrt gemacht werden und die entscheidet ob du es zahlenb musst, oder vw die kosten übernimmt bzw wieviel der kosten


    reinigung liegt beim 16V bei gut 450€ +-

    Sommer: Golf 6 GTI Edition35 DSG @ performance only KLICK
    Sommer 2: Kreidler F-Kart 170
    Winter: Audi A6 S6 4b C5 4.2 40V V8 quattro

  • Hi,


    danke erstmal für die schnelle Antwort.


    Im Autohaus wo ich den gekauft habe war ich schon. Die haben den Fhelerspeicher ausgelesen und eine Probefahrt gemacht. Ergebnis laut VW-Werkstatt: Der Wagen hätte nichts!


    Dabei wird die Höchstgeschwindigkeit wirklich nicht erreicht. Meinung der Werkstatt: Der lief bei der Probefahrt doch 190 km/h und wäre auch noch schneller gefahren.


    Das stimmt zwar. Aber er schafft laut Tacho "nur" 210.


    Gibts denn irgendwo ein Schreiben oder so was in der Art, auf dass man sich beziehen kann?


    Danke und beste Grüße.

  • der 170PS muss locker 220-230 auf gerade strecke fahren, er ist eingetragen mit 220kmh gps, was 230-235kmh auf dem tacho sind


    also wer mir was von 190kmh bei einen auto mit 170ps erzählen will :thumbdown:


    und es muss eine messfahrt des lambdawertes ( motorsteuergerät messwerteblock 74 ) durchgeführt werden, diese ist sowohl in der geführten fehlersuche direkt hinterlegt, als auch bei den internen infos von VW


    also lass dich nicht mit sinnlosen gelaber und blabla abfertigen, wenn du das auto auch erst vor kurzer zeit gekauft hast ( maximal vor 6 monaten ) dann muss der händler sogar die kosten tragen!


    also jetzt gehst du da nochmal hin und zeigst denen folgendes ( ausdrucken ) http://www.autokiste.de/psg/0809/7460.htm


    und sagst direkt zu denen sie sollen doch mal im ELSA im roten Buch die TPI durchlesen mit der beanstandung "Höchstgeschwindigkeit wird nicht erreicht"


    spätestens wenn du das sagst, sollten sie wissen was sache ist :D

    Sommer: Golf 6 GTI Edition35 DSG @ performance only KLICK
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    Winter: Audi A6 S6 4b C5 4.2 40V V8 quattro


  • Die haben den Fehlerspeicher ausgelesen und eine Probefahrt gemacht. Ergebnis laut VW-Werkstatt: Der Wagen hätte nichts!



    Im Fehlerspeicher werden die auch nichts finden, da die zugesetzten PDE erst 'nen Fehler verursachen, wenn's schon zu spät ist und die Motorkontrolleuchte kommt. D.h. der Fehler wird nicht abgelegt. Wenn dann ein Fehler eingetragen wird (allerdings erst wenn die Dinger richtig zu sind und der Motor im Notlaufprogramm) dann eher in Richtung Turbolader...


    Also nicht vollquatschen lassen, von wegen kein Fehler und so - ich hasse das wie die Pest, wenn sich ein Mechaniker hinstellt und sagt "da ist kein Fehler abgelegt im Fehlerspeicher, also gibt's da auch keinen Fehler... Auto ganz..." :cursing: Solche zurückgebliebenen Leute mag ich am meisten, die dann den Kunden als dumm darstellen, weil sie selbst ja voll den Plan haben... ich weiß nicht was man denen in der Berufsschule beibringt, aber ich weiß als Ingenieur, dass nicht überall Sensoren verbaut werden oder verbaut werden können... dann bräuchte ich ja die Deppen in der Werkstatt nicht mehr, die eh nur den Fehlerspeicher auslesen... wo sind nur die guten alten Zeiten, wo der Meister vom Fach und der alten Schule sich noch reingesetzt hat und an der Probefahrt und den Geräuschen den Fehler ausmachen konnte... :rolleyes:

  • Hi,


    war heut noch beim un :) . Leider hatte der schon zu. Montag gehts zur Sache!


    Habe auch bemerkt, dass wenn der Motor kalt ist, ca. unter 7°C Umgebunstemperatur, sehr schlecht anspringt. Dann muss ich ca. 5 mal vorglühen, damit der ohne extremes Ruckeln anspringt. Der E 220 CDI vom Vater springt selbst bei Minusgraden ohne Vorglühen problemlos an. Was haben die bei VW sich nur bei dem Ding gedacht.


    Wenn das Problem immer wieder kommt, übernimmt VW das denn ein Autoleben lang? Kann man den BMN-Motor durch einen CR ersetzen? Oder lieber weg mit dem Ding und nen GTI her? Das ganze rumgeschraube zum Spühlen tut dem Motor ja auch nicht gerade gut. Kann ich den Wagen deswegen im Rahmen der Gebrauchtwagengewährleistung wieder zurückgeben? - Bin echt stingke sauer.

  • Das mit dem schlechten Anspringen ist mir im Paserati auch schon aufgefallen. Allerdings wurden die PDE letzten Sommer gereinigt und seit dem schon wieder 50tkm gefahren... könnte damit zusammenhängen aber da bin ich mir nicht sicher. Ich hab nur gemerkt, dass wenn es so kalt war, der schlechter anspringt. Aber Gas geben beim Anlassen hat geholfen, wenn der so gestottert hat.


    Also M-Power meinte, das wird wohl innerhalb von 6 Jahren übernommen (auch wenn keine Garantie drauf ist), egal wie oft das vorkommt. Ich glaube zu wissen, dass das auch länger gemacht wird, da es sich ja um einen Konstruktionsfehler handelt - denke das kommt drauf an, wie die Werkstatt sich ins Zeug legt und bei VW Druck macht.


    Zum Thema zurückgeben: Wenn der Händler die Dinger reinigt, dann ist der Mangel im Rahmen der Gewährleistung behoben. Es muss schon mindestens 2 Mal erfolglos versucht worden sein einen Mangel zu reparieren um den turückgeben zu könnnen, da die Gerichte i.d.R. 2 Reparaturversuche geben und wenn's dann immer noch kaputt ist, kann man (zur Not mit dem Anwalt) 'ne Wandlung und Rückgabe erwirken. Also wenn Du nicht gerade noch andere Defekte hast, die schon mehrmals versucht worden sind zu reparieren, dann sieht's schlecht aus.


    Aber ich würde mir da keine Gedanken machen - der Motor ist nur geil und macht Spass - und selbst wenn sich nach 50tkm Volllast (wohlgemerkt) die PDE wieder zugesetzt haben, dann ab zu VW und reinigen lassen auf Kulanz. Da die meisten Kleinteile dabei eh erneuert werden müssen, schadet das auch dem Motor nicht. Die PDE werden ausgebaut und im Ultraschall-Bad gereinigt - also außerhalb des Motors.

  • thema kulanz und kostenübernahme, hier die direkte antwort aus wolfsburg







    Zitat

    Bekam heute einen Anruf von VW.
    Die Kosten für die Prüfung muss ich selber tragen. Und jetzt kommen wir zur Reinigung:


    Bis 3 Jahre: 100% Kulanz
    Bis maximal 6 jahre oder 250'000 km: 50% Kulanz, danach volle Kosten!
    Dazwischen staffelt es sich dann nach unten. Wie genau weiß ich nicht.


    Fakt ist, ab 6 Jahren muss man alles aus eigener Tasche zahlen!

    Sommer: Golf 6 GTI Edition35 DSG @ performance only KLICK
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  • Zitat

    Wenn das Problem immer wieder kommt, übernimmt VW das denn ein Autoleben lang?


    Reinigung der PPDE maximal 3mal, dann neue!


    Zitat

    Kann man den BMN-Motor durch einen CR ersetzen?


    Wenn man es bezahlen will/kann - ja


    Zitat

    Das ganze rumgeschraube zum Spühlen tut dem Motor ja auch nicht gerade gut. Kann ich den Wagen deswegen im Rahmen der Gebrauchtwagengewährleistung wieder zurückgeben? - Bin echt stingke sauer.


    Da es als Stand der Technik gelten wird - kaum. Zumal der "Mangel" in dem Sinne ja beseitigt wird, schau in die ABG. Da steht drin wie oft Du nachbessern lassen "musst". Genaueres wird Dir der Anwalt des Vertrauenes sagen können.

  • Reinigung der PPDE maximal 3mal, dann neue!


    Interessant zu wissen, nur keine Antwort auf die Frage. Wie M-Power schon geschrieben hat, sind das nämlich nur 6 Jahre, so wie's derzeit aussieht. Da muss man schon ordentlich blasen, damit die PDE in 6 Jahren dreimal gereinigt werden müssen.


    Wenn man es bezahlen will/kann - ja


    Ich glaub das meinte er nicht ;) weil wenn's danach geht, kann ich auch 'nen dicken V8 in 'nen Twingo einbauen (Sinn und Zulassung is'n anderes Thema). Man kann aus einem PD-Diesel nicht einfach einen CR-Diesel machen, da die Technik eine völlig andere ist (guck mal bei Wiki). Da müsste man schon den ganzen Motor tauschen.


    Da es als Stand der Technik gelten wird - kaum. Zumal der "Mangel" in dem Sinne ja beseitigt wird, schau in die ABG. Da steht drin wie oft Du nachbessern lassen "musst". Genaueres wird Dir der Anwalt des Vertrauenes sagen können.


    [/quote]


    Falsch! Zum einen steht die Antwort von mir zu dem Thema schon ausführlich weiter oben und zum anderen kann der Händler in seinen AGB nicht einfach schreiben, wieviele Versuche ihm der Käufer gewähren muss :!: Die Rechtsprechung sagt dazu eindeutig, dass max. 2 Versuche gegeben werden müssen und danach das Recht zur Wandlung/Wertausgleich/was auch immer besteht. Nicht alles was in AGB steht ist rechtens :!: Es sei denn, der Händler gibt sich mit seinen AGB selbst nur einmal die Chance zum Nachbessern, was in wahrscheinlich NIE der Fall ist.

  • Ich glaub das meinte er nicht ;) weil wenn's danach geht, kann ich auch 'nen dicken V8 in 'nen Twingo einbauen (Sinn und Zulassung is'n anderes Thema). Man kann aus einem PD-Diesel nicht einfach einen CR-Diesel machen, da die Technik eine völlig andere ist (guck mal bei Wiki). Da müsste man schon den ganzen Motor tauschen.


    Wir reden auch von einem GANZEM Motor bzw Umbau. :wacko: Lesen was geschrieben wird!


    Zitat

    Kann man den BMN-Motor durch einen CR ersetzen?


    Oder steh da UMBAU auf CR? Da steht ERSETZEN. :wacko:


    Zitat

    Interessant zu wissen, nur keine Antwort auf die Frage. Wie M-Power schon geschrieben hat, sind das nämlich nur 6 Jahre, so wie's derzeit aussieht. Da muss man schon ordentlich blasen, damit die PDE in 6 Jahren dreimal gereinigt werden müssen.


    Wohl kaum. Du solltest mal die Geschichte zu den 125KW/170PS Motore lesen. Es gibt fahrzeuge die fahren 100tkm OHNE Probleme, andere waren bei 100tkm schon 2mal zum reinigen. Normale Vertreterfahrzeuge knacken die 100tkm nach 12 Monaten. Usw usw usw. Nicht immer alles verallgemeinern!! Selbst wenn man "NUR" 20tkm im Jahr fährt, ist man nach 6 Jahren bei weit über 100tkm.


    Zitat


    Falsch! Zum einen steht die Antwort von mir zu dem Thema schon ausführlich weiter oben und zum anderen kann der Händler in seinen AGB nicht einfach schreiben, wieviele Versuche ihm der Käufer gewähren muss :!: Die Rechtsprechung sagt dazu eindeutig, dass max. 2 Versuche gegeben werden müssen und danach das Recht zur Wandlung/Wertausgleich/was auch immer besteht. Nicht alles was in AGB steht ist rechtens :!: Es sei denn, der Händler gibt sich mit seinen AGB selbst nur einmal die Chance zum Nachbessern, was in wahrscheinlich NIE der Fall ist.


    In den jeweiligen AGB stehen drin wir oft man eine NACHBESSERUNG über sich ergehen lassen muss. Und selbst dann ist es nicht 100% klar ob das ein MANGEL im Sinne Wandlung darstellt. Was RECHTLICH OK ist, entscheidest auch nicht Du oder der TE sondern in solch Fällen das Gericht. Sollte es nicht RECHTENS sein, um so besser für den jeweiligen Käufer.

  • Na gut, das mit dem ganzen Motor stimmt dann natürlich. Ich fand die Frage bzgl. dem Umbau nur sinnvoller :P weil einen ganzen Motor wechseln... da kann ich mir auch 'nen neuen Kaufen, da das ja nicht nur der Motor sondern auch das drum herum ist.


    Ich kenne die Geschichte und Problem zu den Motoren ;) Deswegen hab ich ja auch geschrieben "Da muss man schon ordentlich blasen, damit die PDE in 6 Jahren dreimal gereinigt werden müssen"
    Wir haben das Problem bei unserem Passerati selbst bei 70tkm gehabt (was ich an anderer Stelle schonmal geschrieben hab), und ich weiß aus eben dieser von Dir genannten Geschichte der Motoren, dass das Problem hauptsächlich bei Volllast-fahrten besteht. Deswegen werdet ihr wohl selten die PDE an 'nem Fahrzeug reinigen müssen, dass "ordentlich" gefahren wird und nich nur mit 220 über die Bahn und von jeder Kreuzung mit Vollgas gejagt wird, oder? Also bitte bei mir auch ordentlich lesen, was da steht - ich bemühe mich auch um Besserung :D


    Zitat


    In den jeweiligen AGB stehen drin wir oft man eine NACHBESSERUNG über sich ergehen lassen muss. Und selbst dann ist es nicht 100% klar ob das ein MANGEL im Sinne Wandlung darstellt. Was RECHTLICH OK ist, entscheidest auch nicht Du oder der TE sondern in solch Fällen das Gericht. Sollte es nicht RECHTENS sein, um so besser für den jeweiligen Käufer.


    Ich bleibe aus eigener eingehender Erfahrung mit dem Problem trotzdem dabei, dass ein Händler nicht beliebig viele Reparaturversuche in seinen AGB festlegen kann, da das eine unangemessene Benachteiligung des Käufers darstellt und die allgemeine Rechtsprechung sieht nunmal 2 Versuche vor. Mir ist klar, dass ich das nicht entscheide ob das dann Rechtens ist oder nicht, aber das habe ich nie behauptet :huh: Also bitte auch vorsichtig mit Unterstellungen. Ich spreche nur von der allgemeinen Rechtsprechung - und soweit ich weiß (bin jetzt aber zu faul zu suchen) steht das sogar in irgendeinem Gesetz - und über das kann man sich nicht per AGB hinwegsetzen.
    Und wenn ich in 5 bis 6 Monaten 2 Mal zur Reinigung musste und das funzt innerhalb der Gewährleistungsfrist immer noch nicht, dann stellt das einen Sachmangel dar (egal ob Stand der Technik oder nicht - wäre ja noch schöner, wenn sich jeder Autobauer damit rausreden könnte, zumal es ja von anderen Herstellern auch besser geht) und somit ein Wandlungsgrund.
    Du hast Recht: am Ende isses 'ne Einzelfallentscheidung.

  • Zitat

    und ich weiß aus eben dieser von Dir genannten Geschichte der Motoren, dass das Problem hauptsächlich bei Volllast-fahrten besteht.


    Und genau DAS ist ein Irrtum. Ich kenne beide Sorten Fahrzeuge und kann aus Erfahrung sagen das es ALLE betrifft. Egal ob "GETRETEN" oder "geschoben". Bei einigen aber eben früher, bei anderen etwas später.


    Zitat

    der Wagen hat jetzt 104tkm drauf. Geschallt wurden die Düsen bei 25 und 55tkm. Düsen sind mittlerweile wieder verkokt, läuft nur echte 205, statt 220km/h.


    http://passatforum.com/forum/viewtopic.php?f=28&t=25883
    http://passatforum.com/forum/viewtopic.php?f=28&t=26950
    http://passatforum.com/forum/viewtopic.php?f=28&t=14316


    usw usw



    Zitat

    Ich bleibe aus eigener eingehender Erfahrung mit dem Problem trotzdem dabei, dass ein Händler nicht beliebig viele Reparaturversuche in seinen AGB festlegen kann, da das eine unangemessene Benachteiligung des Käufers darstellt und die allgemeine Rechtsprechung sieht nunmal 2 Versuche vor. Mir ist klar, dass ich das nicht entscheide ob das dann Rechtens ist oder nicht, aber das habe ich nie behauptet :huh: Also bitte auch vorsichtig mit Unterstellungen. Ich spreche nur von der allgemeinen Rechtsprechung - und soweit ich weiß (bin jetzt aber zu faul zu suchen) steht das sogar in irgendeinem Gesetz - und über das kann man sich nicht per AGB hinwegsetzen.
    Und wenn ich in 5 bis 6 Monaten 2 Mal zur Reinigung musste und das funzt innerhalb der Gewährleistungsfrist immer noch nicht, dann stellt das einen Sachmangel dar (egal ob Stand der Technik oder nicht - wäre ja noch schöner, wenn sich jeder Autobauer damit rausreden könnte, zumal es ja von anderen Herstellern auch besser geht) und somit ein Wandlungsgrund. Du hast Recht: am Ende isses 'ne Einzelfallentscheidung.



    Schreiben kann man erst einmal ALLES, ob es wie gesagt Rechtens ist, ist etwas völlig anderes. AGB kann man frei "erfinden". Frag mal die Anwälte dazu. Ist wie Versicherungsbedingungen. Wenn man das alles liesst, sollte man normal NIE einen Vertag unterschreiben 8):D

  • Dann lügt VW ja auch wie gedruck, wenn die schreiben im Ausland wo es überall Tempolimits gibt, tritt das Prob nich oder weniger auf. Wenn ich Das Zitat lese, ist mir aber auch alles klar, oder?

    Zitat


    ... Düsen sind mittlerweile wieder verkokt, läuft nur echte 205, statt 220km/h.


    Ja ja, nur mal zum testen die 220 gefahren, nichtwar? :P


    Die sind ja nach dem Reinigen auch anfälliger für's Verrußen eben wegen der angegriffenen Oberfläche. Aber nach 25tkm kann mir keiner sagen, das ist 'ne normale Fahrweise ?( Aber ich glaub Dir trotzdem - ich find dann nur die Aussage von VW frech... wobei, was wahres muss ja dran sein, sonst würden die ja nicht versuchen mit 'nem Software-Update die Einspritzung und somit den Rußeintrag zu ändern, oder?



    Zitat


    Schreiben kann man erst einmal ALLES, ob es wie gesagt Rechtens ist, ist etwas völlig anderes. AGB kann man frei "erfinden". Frag mal die Anwälte dazu. Ist wie Versicherungsbedingungen. Wenn man das alles liesst, sollte man normal NIE einen Vertag unterschreiben


    Hast Recht, schreiben kann man alles... Aber genau aus dem Grund gibt es ja allgemeine Rechtsprechungen und auch Gesetze die einem dann wieder helfen wenn Schei$$e im Vertrag steht.
    Zum Thema nie einen Vertrag unterschreiben: wohl dem, der sich darüber bewusst ist, was erlaubt ist und was nicht, DENN: ich hab meinen Mietvertrag auch unterschrieben, obwohl dort gesetzlich unzulässige Renovierungsintervalle drin standen, weil ich wusste, dass die unzulässig sind - ist der Mieter selbst Schuld ;) Alles gelesen und trotzdem unterschrieben.
    Deswegen: Man sollte wissen was erlaubt ist und was nicht und im Zweifelsfall 'nen Anwalt befragen. Deswegen kann man alles unterschreiben, da es zum Glück Gesetze gibt, die verhindern, dass die Schei$$e in den selbst erfundenen AGB auch Gültigkeit erlangt ;)
    Und bei der Mangelbehebung ist es nun mal so: 2 Mal und dann ist Sense, WENN man denn so will :D

  • Hi,


    ertmal vielen Dank für die guten Tips.


    Habe heute gelesen, dass die PDs von Bosh nicht verkoken sollen, sondern dass nur die von Siemens betroffen sein sollen? Weiß jemand ob da was dran ist. Dann würd ich mir neue von Bosh verbauen lassen.

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