Einbruch - Diebstahl zahlt Versicherung ?

  • muss dir widersprechen....wenn die scheibe kaputt wäre ist sie über die vk abgedeckt...weil der vandalismus( zerstörung der scheibe) dem diebstahl voraus gegangen wäre...


    grundsätzlich hast du recht das glasschäden in der TK abgedeckt sind aber nicht in so einem sonderfall...wo der diebstahl nach dem vandalismus kam.


    Das stimmt so nicht!


    Glasbruch wird grundsätzlich über TK bezahlt.


    Eine eingetretene Tür ist Vandalismus und wird über VK bezahlt.


    Ist die Tür beschädigt worden, weil ins Auto eingebrochen und z.B. das Radio geklaut wurde, läuft die Tür mit unter dem Einbruchdiebstahlschaden und wird wiederum über TK bezahlt.


  • in diesem Fall wurde aber die scheibe nicht beschädigt...ist verwendbar. daher nur diebstahl...wäre sie beschädigt..dann vk..weil vandalismus...


    aber gut jedem seine meinung..


    arbeitest du auch in der schadensabteilung einer kfz-versicherung?

  • Bei VW haben se bis jetzt nur gesagt ist TK. Schaden beläuft sich auf 3800 € da die ganzen Dichtungen kaputt sind und die Scheibe ist auch zerkratzt. Ganz zu schweigen vom Innenraum :cursing:


    Ich bin gespannt ob vll doch VK einspringt, hier höre ich ja bis jetzt auch nur verschiedene Meinungen :)


    Grüße

    Menschen machen Fehler

  • Auch wenn es vielleicht gefährliches Halbwissen ist: Teilkasko=unverschuldete, Vollkakso=selbstverschuldete Schäden am Wagen. Höherstufung hin oder her, den Schaden wirst du ersetzt bekommen und musst halt die jeweilige Selbstbeteiligung zuzahlen. Ich weiß nicht, warum es so interessant ist, dass unbedingt im Voraus wissen zu müssen. Der Schaden wird doch einfach der Versicherung gemeldet und gut ist.


    Das mit dem Einbruch ist natürlich richtig beschissen. Nirgends ist man mehr sicher. Wenn ich bedenke, dass ich in meinem Kuhkaff öfter mal vergessen habe mein Auto abzuschließen oder es komplette Nächte mit offenem Fenster da stand =) Jaja, früher war alles besser.

    ROFL, du hast LOL gesagt!

  • Auch wenn es vielleicht gefährliches Halbwissen ist: Teilkasko=unverschuldete, Vollkakso=selbstverschuldete Schäden am Wagen

    sehr gefährlich..ja ;)


    Dein Auto wird zerkratzt von nem Vollassi und keiner weiß wers war ---> hier zahlt nur die Vollkasko
    Die wollen deine Felgen klauen, bekommen das Felgenschloss nicht und beschädigen dabei deine Felgen ---> Nur die VK zahlt
    Dir fährt einer ins Auto rein und begeht Fahrerflucht - schuldiger kann nicht ermittelt werden ---> Nur die VK zahlt


    Nur um mal kurz nen paar kleine Beispiele zu bringen wann nach deiner Theorie die TK zahlen müsste...es aber niemals tun würde ;)


    Die TK deckt halt zusätzlich zur Haftplicht noch sachen wie Sturmschaden, Wildschaden, Steinschläge usw ab.


    Wenn einem nur darum geht das der Schaden des anderen Fahrzeugs bezahlt wird in das man reingekracht ist dann langt auch volkommen ne reine Haftpflicht.

    Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der allgemeinen Belustigung


    Seat Leon ST Cupra 290 bestellt

  • Nagut.. ich seh es ja ein. Eigentlich könnte mein unnützer Beitrag dann auch gelöscht werden.

    ROFL, du hast LOL gesagt!

  • sehe keinen unnütz in deinem Beitrag...deine aussage war ja berechtigt und es gibt genug eute die es nicht wissen sondern einfach mal abschließen.

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