Frage an die experten hier - geltendes Überholverbot nach Einmündung und Vorfahrtsschild?

  • Frage an die Verkehrsexperten.


    ich fahre auf einer Landstraße auf der ein Überholverbot gilt. Nachdem ich an einer Einmündung vorbei fahre kommt ein Vorfahrtsschild und nach ein paar hundert Meter weiter ein erneutes überholen verboten Schild. Zwischen dem Vorfahrtsschild und noch vor dem erneuten überholen verboten Schild überhole ich? Ist es mir rechtlich erlaubt zu überholen?


    Gruß
    Michael

  • würd mal sagen nein da niergends ein Überholverbot Ende Schild war?


    Ändert doch das Vorfahrtsschild nichts am Überholverbot. Gibts ne Sperrlinie oder ne Leitlinie?


    Ich sehs halt so, lass mich gern eines besseren belehren

    Grüße
    da Roli
    [url=http://bf3stats.com/stats_pc/bergeroli]

  • eine sperrlinie in der leitlinie gibt es aber nur für die andere Fahrbahnseite.


    Wozu brauchst du das bild? Ist eine ganz normale Einmündung zu einem Reithof. Für alle frei. Kein Beschränkung als Landwirtschaftlicher weg.


    Thoretisch kann ich doch garnicht wissen dass ein Überholverbot besteht wenn ich aus der Einmündung komme.


    Meine Auffassung war, dasss ich nach der Einmündung wieder überholen darf sonst würde das erneute Überholverbotschild ja auch keinen Sinn machen oder

  • hmm... wie weit is das erneute Überholverbot von der Einmündung weg?


    Vl. is das erneute Schild für die Leute die vom Reithof kommen, oder es kommt danach eine Stelle wos überholen besonders gefährlich werden würde.


    Aber das Überholverbot wird ja durch nichts aufgehoben, also gilts noch schätz ich mal

    Grüße
    da Roli
    [url=http://bf3stats.com/stats_pc/bergeroli]

  • hmm... wie weit is das erneute Überholverbot von der Einmündung weg?


    Vl. is das erneute Schild für die Leute die vom Reithof kommen, oder es kommt danach eine Stelle wos überholen besonders gefährlich werden würde.


    Aber das Überholverbot wird ja durch nichts aufgehoben, also gilts noch schätz ich mal


    Hallo.


    Genau so würd ich das auch sagen. Das erneute Überholverbotsschild ist dafür da, daß die Leute die vom Reiterhof kommen auch wissen, daß die nicht überholen dürfen.
    Das vorher für dich angezeigte Überholverbot ist meiner Meinung nach deshalb nicht aufgehoben.


    fozzybear

    fozzybear

  • sicher die vom "reiterhof" kommen könnten es nicht wissen...deswegen wird es ja wiederholt.
    von wieviel meter reden wir hier? 100 oder eher 1000?

    gruss martin

  • also wenn ich das nocht richtig im kopf haben muss nach einmündungen von strassen ein verkehrszeichen wiederholt werden oder es verliert seine gültigkeit. es kann ja zum beispiel nicht unterschieden werden ob fahrer a schon vor der einmündung auf der strasse war oder von der einmündenden strasse kommt daher gelten für beide die gleichen beschränkungen sprich 100km ausserorts und feierabend. ABER das gilt nur für einmündende strassen und NICHT für einfahrten wie in deinem fall wenn ich das richtig verstanden habe. Sprich du hättest nicht überholen dürfen.

  • vielleicht 300-400 meter später. wenn ich jetzt vom Reithof gekommen wäre, wäre mir das überholen gestattet gewesen? Ich hätte ja zuvor keine Überholverbotsschild gesehen.

  • hmm schon doof :( . naja ich werd mal abwarten was kommt. Einspruch einlegen kann ich ja immernoch... die sollen mich davon erstmal überzeugen :D

  • Ja ich bin auch der meinung nach einmündung ect muss ein schild erneut stehen weil die jeningen können es ja nicht wissen wenn se aus der strasse kommen

  • Also so wie du das Geschehen beschreibst und ich mich zurück an die Fahrschule erinnere müsstest du im Recht sein, wenn das Überholverbotsschild noch nicht wiederholt wurde..


    Bin gespannt wie die Geschichte ausgeht :P

    Gruß Chris

  • so habe ich es ja auch in Erinnerung. Warum täuschen sich nur so viele?

  • vielleicht 300-400 meter später. wenn ich jetzt vom Reithof gekommen wäre, wäre mir das überholen gestattet gewesen? Ich hätte ja zuvor keine Überholverbotsschild gesehen.


    sorry aber so gut sollte dein sehvermögen als führerscheininhaber schon sein. und die regel besagt lediglich das nach einer einmündung bei nichtwiederholung des Zeichens davon ausgegangen werden kann dass dieses als aufgehoben zu betrachten sei. und bei ner geschwindigkeit von schätzungsweise 70 hast du bei 300-400m nun wirklich keine strecke die lang genug wäre um von einer aufhebung des überholverbotes ausgehen zu können.
    spätestens beim ausscheren müsstest du das schild doch gesehen haben, ganz davon abgesehen das du die strecke doch sicher kennst und genau weißt dass das schild wiederholt wird. wenn du die strecke nicht kennst setzt du auch auf 300-400m sicht nicht mal eben zum überholen an.
    sehe da null chance das du da durch kommst. ich tippe ja mal auf die strecke ww-metternich?

    Gruß Kaufi,
    meinGOLF.de Moderator

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