Hallo miteinander,
ich hatte vergangen Dienstag TÜV und habe deshalb eine Frage an alle Experten:
Meine neue Front habe ich nach §19 (2) eingetragen bekommen und muss diesen blauen Zettel einfach nur mitführen. Anschließend widmete er sich der Reifen/Felgen-Federn Kombi. Diese ist bei mir 225/40 R18 mit 35/35 H&R Federn. Der TÜV-Prüfer fragte mich, ob ich dazu eine ABE habe. Stolz verkündigte ich, dass ich sogar beim TÜV alles eintragen lassen habe. Darauf war er leicht verdutzt und meinte, dass er davon ausgeht, dass man bei dieser Kombi keine Eintragung benötigt.
Ich habe ihm dann den blauen Brief gegeben und er meinte, dass der TÜV-Prüfer, der das abgenommen hat, mit §19 (3) den falschen Paragraphen genommen hätte und eigentlich (2) richtig gewesen wäre. Quasi fahre ich seit knapp einem Jahr mit einem unangemeldeten Auto rum, da (3) eine Eintragung in den Fahrzeugschein voraussetzt.
Nun wollte ich mal fragen was ich tun soll? Reicht mir die ABE? (ein Kumpel, der ein wenig mehr Ahnung als ich habe, hat die ABE durchgelesen und meint, dass darin steht, dass die Kombi eigentlich ok wäre und ich bei der nächsten Kontrolle lieber die ABE als den &19 (3) vorzeigen sollte). Oder ist alles richtig und ich soll alles in den Fahrzeugschein eintragen lassen? oder schreibt mir der TÜV (kostenfrei?) das auf (2) um? Ein bisschen verwirrend ist das alles für mich schon.
Danke