Lasierte Rückleuchten ??

  • Hallo, ich bin eben beim googlen auf mehrere post gestoßen die behaupten es gäbe lasierte Rückleuchten von Audi/VW die auch vom TÜV eingetragen werden. Welche sind das denn ? Weiß jmd was genaues ? 8o

  • Hallo, ich bin eben beim googlen auf mehrere post gestoßen die behaupten es gäbe lasierte Rückleuchten von Audi/VW die auch vom TÜV eingetragen werden. Welche sind das denn ? Weiß jmd was genaues ? 8o


    Ist komplett falsch.


    Entweder die Leuchten haben eine Zulassung, und können damit ohne irgendwelche Eintragungen eingebaut werden, oder sie haben keine Zulassung, und können nicht legal verbaut werden.


    Ein Zwischending dazu gibt es nicht.



    Wenn eine Leuchte nachträglich verändert wird, sei es durch einen direkten Umbau oder durch das Aufbringen einer Lasurschicht, verlieren diese unwiderruflich ihre Zulassung.
    Solche Leuchten sind dann auf keinen Fall eintragbar, weil der Nachweis fehlt, dass die geforderten Leuchtfunktionen noch gegeben sind, und weil es auch nicht im Ermessen eines TÜV-Prüfers liegt, solche Leuchten wieder für zulässig zu erklären.


    Es soll zwar den einen oder anderen TÜV-Prüfer geben, der solche Dinge einträgt, allerdings ist diese Eintragung nicht die Tinte wert, mit der sie geschrieben wurde. ;)


    Bei der nächsten Kontrolle wärst du also auch mit Eintragung fällig, wegen Fahrens ohne Betriebserlaubnis.

    Dieser Beitrag wird bereits 1 mal editiert werden, zunächst von »Marty McFly« (12. November 1955, 22:04) aus folgendem Grund: Ich schätze ihr seid wohl noch nicht so weit. Aber eure Kinder fahr'n da voll drauf ab!

  • Solche Leuchten sind dann auf keinen Fall eintragbar, weil der Nachweis fehlt, dass die geforderten Leuchtfunktionen noch gegeben sind, und weil es auch nicht im Ermessen eines TÜV-Prüfers liegt, solche Leuchten wieder für zulässig zu erklären.


    Stimmt... Es sei denn du lässt sie von Lichttechnischen Institut in Berlin überprüfen und bestätigen das sie hell genug sind, das kostet gerade einmal 20.000€ :thumbup: ... Schnäppchen
    Dann kannst du aber auch deine lasierten Rückleuchten einbauen :thumbup::thumbup::thumbup:

    Im Zweifel, Vollgas!


  • Auch das halte ich für ein Gerücht, da soweit ich weiß nur der Hersteller eine eine neue ABE für die Rückleuchten beantragen kann. ;)

    Dieser Beitrag wird bereits 1 mal editiert werden, zunächst von »Marty McFly« (12. November 1955, 22:04) aus folgendem Grund: Ich schätze ihr seid wohl noch nicht so weit. Aber eure Kinder fahr'n da voll drauf ab!

  • Wenn du deine Rückleuchten lasierst bist du mehr oder weniger der "Hersteller".
    So sagte mir das der Onkel vom TÜV ;) .... jaja jeder macht mal nen Fehler :whistling:

    Im Zweifel, Vollgas!


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