Welche Rückleuchten sind noch erlaubt und welche nicht?

  • Hallo, ich würde mir gerne neue Rückleuchten für meinen 5er holen habe an die R32 Rückleuchten gedacht, die sind ja ein bißchen dunkler als die originalen!
    Nun bin ich im Netzt auf diese hier gestoßen. Sind sie eigentlich erlaubt bzw. eintragungsfrei?
    Kann mir da jemand weiter helfen, nicht das ich mir die kaufe und mir fährt eien rein und sagt "ich habe dich nicht blinken sehen" und zack gibt es ärger mit der Versicherung!


    Danke für Eure Antworten!
    MFG
    Freak
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  • Erlaubt sind alle, die über ein gültiges Prüfzeichen verfügen, und die nicht nachträglich noch irgendwie verändert wurden.


    Wenn sie also in irgend einer Form umgebaut oder lasiert wurden, sind sie nicht zulässig, und das Fahrzeug, an dem sie verbaut wurden verliert seine Zulassung.

    Dieser Beitrag wird bereits 1 mal editiert werden, zunächst von »Marty McFly« (12. November 1955, 22:04) aus folgendem Grund: Ich schätze ihr seid wohl noch nicht so weit. Aber eure Kinder fahr'n da voll drauf ab!

  • da kann ich Bumper nur zustimmen!
    die auf dem ersten bild sind definitiv lasiert daher verliert das E-Prüfzeichen seine Gültigkeit, die auf dem zweiten sehen aus wie die normalen R32 Rüllis, also wären diese erlaubt ;)


    Gruß
    Shivan

  • Danke für die schnellen Antworten:)


    MFG
    Freak

  • die sehen beide lasiert aus.

    Gruß
    Feldi


    beim nächsten tuning treffen of life einfach den stick presenten. mal gucken wer schneller ready to splash ist

  • muss ich feldi recht geben
    die unteren sehen so aus als wäre sie im r32 style lasiert

  • die ersten sind nicht erlaubt, da die leuchtfelder auch lasiert sind


    die zweiten sind erlaubt, obwohl sie lasiert sind (R32 Look) aber da die leuchtfelder nicht lasiert sind, wird es keine probleme geben ;)

    - Max


  • muss ich feldi recht geben
    die unteren sehen so aus als wäre sie im r32 style lasiert


    muss ich euch recht geben, jez bei genauerem hinsehen siehts für mich auch so aus ;)


    @GT-Max
    du meinst wahr. die Reflektoren, trotzdem muss ich dir widersprechen da jede Art von Veränderung an einem geprüften Teil zum erlischen der Gültigkeit führt!

  • die ersten sind nicht erlaubt, da die leuchtfelder auch lasiert sind


    die zweiten sind erlaubt, obwohl sie lasiert sind (R32 Look) aber da die leuchtfelder nicht lasiert sind, wird es keine probleme geben ;)


    da die 2. lassiert sind, sind auch diese nicht erlaubt. sofern du die rückleuchten veränderst, ist das lichttechnische gutachten nicht mehr gültig.
    da gibt es keine diskussion.

    Gruß
    Feldi


    beim nächsten tuning treffen of life einfach den stick presenten. mal gucken wer schneller ready to splash ist

  • Zitat

    "die zweiten sind erlaubt, obwohl sie lasiert sind (R32 Look) aber da die leuchtfelder nicht lasiert sind, wird es keine probleme geben"

    GTMax
    da würd ich mich eher nicht drauf verlassen ;)

  • Nun ja, verlassen würde ich mich natürlich auch nicht drauf, aber da sie ja nicht komplett lasiert sind (wie die oberen) fällt es keinem Menschen auf. Ein original Prüfzeichen ist ja auch noch drauf.


    EDIT:


    Genauso wie wenn man die Xenon-Scheinwerfer aufmacht und alles drinnen lackiert. Offiziell ist es ja auch nicht erlaubt (da man die Bauart verändert) aber Probleme hatte auch noch keiner damit, da die Reflektoren unverändert bleiben.

    - Max

    Einmal editiert, zuletzt von GTMax ()

  • Naja, falls bei nem Unfall n Gutachter genauer hinschaut zwegs Versicherung... könnts au blöd ausgehn ;)
    Also lieber bissle mehr zahlen und originale oder zumindest mit nem "gültigen" Prüfzeichen kaufen

  • die 2ten auf meinem drauf im moment, sie sind lasiert, also nicht zulässig auch wenn die reflektoren zu sehen sind.
    Wenn du sie in eingebautem zustand sehen willst sind pics in meiner Fahrzeugvorstellung.
    Ich find sie geil, da sonst jeder mit R32 oder Valeos rumfährt,die sind ne gute alternative. Bleiben aber nur solange keiner von den grünen was dagegen sagt ;)


    Mfg,Nuno

  • da die beide lasiert sind, sind sie nicht zulässig !
    Jede Bearbeitung von Lichttechnischen Geräten braucht eine Abnahme. Bei lasierten Rüllis erlischt somit die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges !

  • Okay @all danke für Eure schnellen Antworten, dann lass ich lieber die Finger davon. :thumbdown:
    Jetzt bin ich bei Ebay auf diese hier gestoßen.


    https://www.ebay.de/itm/360374094880/ (Affiliate-Link)


    Dort steht "Original-VW-R32-R-Line" jetzt frag ich mich wo ist da der Unterschied zwischen den normalen R32 und den R32 R-Line Rüllies?? und wenn da ein Unterscheid ist sind die "Original-VW-R32-Ruckleuchten-R-Line" denn erlaubt oder auch wieder nicht? ?( ?(
    Oder sind die gezeigten Rüllies auf dem Link auchh einfach nur normale R-32-Rüllies?


    Danke im Vorraus


    MFG
    FreAK

    Einmal editiert, zuletzt von Freak ()

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