unfall auf parkplatzeinfahrt, wer schuld?

  • Also nach meiner Meinung wird es verdammt schwierig für dich vor Gericht(worauf es wahrscheinlich rauslaufen wird) zu beweisen, dass du gestanden hast und er abgelenkt in dich gefahren ist.. Wenn der Gegner diese Situation nicht zugibt, wovon ich mal nicht ausgehe, da es so ehrliche Menschen leider zu selten gibt...


    Ich hoffe mal, dass es einigermaßen gut für dich ausgeht.. Halte uns bitte auf dem laufenden..

    Gruß Chris

  • Zitat von »Kitt1980«




    2. Ist das dort Privatgelände?


    Das spielt keine Rolle. Wenn jederman ohne technische Beschraenkung (Schranke mit Schloss/Karte/Wachmann) dort fahren kann, gilt die StVO.

    ganz einfach zu beantworten, hat denn die Polizei den Unfall aufgenommen?
    Denn wenn ja ist es öffentliches Land und dann gilt die STVO, hat sie die Aufnahme verweigert mit dem Hinweis Privatgelände dann gilt Hausrecht des Eigentümers. Und beide Unfallbeteiligten tauschen Ihre Daten aus und melden es den Versicherungen. Und damit gilt nicht die STVO....


    und ja es spielt eine Rolle... ;)


    @spudjd....wie war es denn mit den grünen?

  • Mein Nachbar ist mir reingefahren...


    Also die Grünen haben es aufgenommen. Der Polizist war sich selber nicht sicher ob er den Unfall aufnehmen sollte oder nicht.
    SChließlich hat er es dann doch getan.


    DIe sache ist die, dass ich keinen Rechtschutz habe... leider...
    Ich will nicht unbedingt vor Gericht. Oder hat man bei VK, Rechtsschutz dabei? Bezweifle ich nämlich.


    Ich wollte sogar noch Rückwärts hoch fahren, als er angefahren kam. Der Unfall hätte locker vermieden werden können.
    Und diese Person ist mein Nachbar, etwas Älter. Lebt von Hartz 4 und hat in den letzten 2 Jahren 6 Autos gehabt.
    Viele davon hat er unfallbedingt wechseln müssen...


    Der Grüne war auch ziemlich seltsam. Als der Unfall passiert ist, ist mein Bruder dazugekommen, weil er zufällig in der Nähe war. Und hat gefragt was los sei, weil es ziemlich laut zuging zwischen mir und meinem Unfallgegner. Dann ist der Nachbar verbal auf meinen Bruder losgegangen. "Halts Maul, was mischt du dich da ein" usw..." Der Polizist hat dann nur gemeint, "wenn ihr euch kloppen wollt, dann steig ins Auto und fahr weiter". Keine Verwarnung - gar nichts...


    Schaden ist ja mäßig. Ok was heißt mäßig!? Kotflügel verbogen, stoßstange am sack(aber nicht gebrochen), scheinwerferreinigungsanlage am sack.
    scheinwerfer eingedrückt und verkratzt.


    WIeso spielt das eine unwesentliche Rolle, ob man Licht anhatte oder nicht. Fährst du Nachts ohne Licht? Also ich zumindest nicht.
    Ich sage euch nur wie es ist bzw. war. In der Garage ist es ziemlich dunkel und da sollte man Licht anhaben wenn man reinfährt.

  • ich konnte doch nicht sagen, dass ich ein Verdacht habe, dass der Mann getrunken hat.
    Das hatte ich aber noch im Hinterkopf. Mein Vater hat mir davon abgeraten das öffentlich zu machen...

  • ich konnte doch nicht sagen, dass ich ein Verdacht habe, dass der Mann getrunken hat.


    Da haettest du die Polizei vor Ort drauf ansprechen muessen. Jetzt ist es zu spaet.

    Zitat


    Mein Vater hat mir davon abgeraten das öffentlich zu machen...


    Das ist richtig. Wenn man den Verdacht hat, kann man die Polizei drauf hinweisen, klatscht darueber aber nicht herum.

  • als gewinner wirste garantiert nicht aus der sache kommen,und wenn du keine rechtschutz hast isses natürlich blöd,sollte man haben aber nach deinen gutachten fürn lack und so wars geld wohl alle,und zahlen wirds dir am ende sicher auch keiner,wenn nur das geld für die originalteile.ärgerlich aber musste jetzt durch,wenn man auf der falschen seite fährt hast du grunsätzlich erstmal unrecht den in deutschland gilt das rechtsfahrgebot.das problem mit den tiefen autos kennen wir alle aber das schützt nicht

    braucht dringend restgewinde!

  • mal zu deiner Rechtschutzfrage, nein ist nicht in VK enthalten.
    Bist du zufällig ADAC Mitglied denn dort ist die 1. Rechtsberatung kostenfrei!


    Tja schön das die Polizei nicht mal mehr weiss ob das Privatgelände war oder öffentliches Strassengelände :D :D :D :D :D


    Hol dir Rechtsbeistand! Denke aber wie schon erwähnt das wird auf einen vergleich enden, jeder trägt seinen Schaden!
    Hat denn der andere nun zugegeben das er da im Fussraum rumgewühlt hat?


    Kitt1980

  • Kotflügel verbogen, stoßstange am sack(aber nicht gebrochen), scheinwerferreinigungsanlage am sack.
    scheinwerfer eingedrückt und verkratzt.


    also wenn das der fall ist und dein unfallgegner zugibt das du gestanden hast, dann aber auch nur dann kannst du ihn für überhöhte geschwindigkeit verantwortlich machen! denn auf parkgelände ein/ausfahrten gilt schritttempo 10!
    und bei dem schaden muss der ja schon etwas mehr schwung gehabt haben.
    sollte er das nicht zugeben freu dich über 50/50, das ist der normfall auf parkplätzen/garage

  • naja wegen dem licht meinte ich ja nur, dass nicht deswegen der unfall passiert ist weil er kein licht angehabt hatte... also das war nicht die unfallursache ... bzw. hätte der unfall dadurch nicht vermieden werden können. wenn du jetzt kein licht angehabt hättest.... dann wär zumindest nen möglicher grund (auch für polizei) da gewesen warum ER in DICH reingefahren ist. wie gesagt, auch MIT licht an hätte er dich um die ecke nicht früher gesehn...


    klar muss man nachts licht anhaben... vergisst oft der eine oder andere .. gerade in der stadt wenn durchgehende strassenbeleuchtung vorhanden ist... den wagen sieht man dann kaum noch auf der strasse rumfahrn. (deswegen ist neulich bei uns an der ecke nen unfall passiert)

    1.4 TSI DSG 125 KW | MFL/Wippen | MFA+ | Leder |XENON| Licht/Sichtpaket | RNS 510 | PFSE | PDC | MAL | GRA | Ablagepaket |Spiegelpaket | Winterpaket

  • Kotflügel verbogen, stoßstange am sack(aber nicht gebrochen), scheinwerferreinigungsanlage am sack.
    scheinwerfer eingedrückt und verkratzt.


    also wenn das der fall ist und dein unfallgegner zugibt das du gestanden hast, dann aber auch nur dann kannst du ihn für überhöhte geschwindigkeit verantwortlich machen! denn auf parkgelände ein/ausfahrten gilt schritttempo 10!
    und bei dem schaden muss der ja schon etwas mehr schwung gehabt haben.
    sollte er das nicht zugeben freu dich über 50/50, das ist der normfall auf parkplätzen/garage

    moment....wie gesagt erstmal klären ob öffentliches land und stvo oder privatgelände...


    und dann schritttempo ist 4-7 km/h ;)
    eine abschliessende antwort wirst du hier nicht finden, geh zum anwalt... :whistling:

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