Gelbe und zugelassene Halogenlampen H7 / HB4

  • Darf man auch nicht.
    Die Lichtfarbe hat weiß zu sein, zulässig ist bestenfalls ein Gelbstich, wie er bei günstigeren Standardleuchtmitteln oft vorkommt.


    Gelbe Leuchtmittel sind also selbst mit Prüfzeichen unzulässig, und bestenfalls für den Bestandsschutz von älteren französischen Fahrzeugen zulässig.

    Dieser Beitrag wird bereits 1 mal editiert werden, zunächst von »Marty McFly« (12. November 1955, 22:04) aus folgendem Grund: Ich schätze ihr seid wohl noch nicht so weit. Aber eure Kinder fahr'n da voll drauf ab!

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