GTD Werksfelgen nicht eingetragen?

  • Naja, bei meinem Jetta stehen auch 18 Zoll drin. Und er kam ab Werk mit nem normalen Fahrwerk und 16 Zoll Felgen. Also hat das nicht immer was zu bedeuten. Und er ist ein Comfortline. :thumbup:


    VCDS-Codierungen oder Hilfe bei Umbauten und Reparaturen? - PN an mich!

    Einmal editiert, zuletzt von Bender ()

  • Sportfahrwerk - check ;)


    In meinen Augen ist das aber totaler Käse, ein auto bleibt ein auto, egal was es für ne gestellnummer hat! (also gt sport mj 08 = gt sport mj 08, wo liegt da der sinn des unikates?!?!?)

  • @ Bender: OK dann hatte ich da eine falschinfo...


    @ steini: vielleicht schreibt es der Gesetzgeber vor? Keine Ahnung. Wenn man Felgen einträgt, dann steht es auch im Fahrzeugschein und dort steht auch die Fahrgestellnummer :)

  • Steini Also wenns den GT Sport von Werk aus mal mit 18ern gab, dann steht des vermutlich auch drin.
    Meiner wurde auch auf 17ern ausgeliefert, da die 18er Detroits aber als Alternative gewählt werden konnten stehn se mitdrin.


    Naja, wenn dene jetzt irgend ne EWG-Übereinstimmungsbescheinigung zeigst, von irgend nem Golf, dann kannsts auch lassen, kann mir net vorstellen, dass die wissen was n GT-Sport, Goal, Highline, etc... ist.
    Kannst ja auch nicht n Fahrzeugschein von nem anderen Golf zeigen, wo n Fahrwerk eingetragen ist und sagen:" des ist ja dr gleiche" ;)


    Ne, Spaß beiseite, ich denk nicht, dass die da n Terz machen, aber mit biste auf der sicheren Seite.

  • jaaa schon klar, aber im fzs steht auch halter etc drin :P
    & bei mir steht auch nur die mindestgröße der felgen drin, mehr nicht...
    DER GESETZGEBER.... nunja, da sag ich jetzt nix zu ;)




    ich hab keine ahnung ob man den mit 18ern bestellen konnte ^^
    glaub aber nicht..


    selbst ich hab heute zum ersten mal von sonem wisch gehört :D
    ganz ehrlich, WENN die polizei meckert & das formular verlangt, geh ich zu vw, vorher ist´s mir das geld nicht wert ;)

  • dann verbleiben wir so... :P

  • :) Die EWG ist im Prinzip ja nur ne Erweiterung deines Fahrzeugscheins, ist ja genauso auf dein Fahrzeug angepasst...
    egal lass mr des :)


    Ja klar, nur wenn se dann nicht drinstehn hast n Problem ;)
    Frag doch einfach mal ein hier im Forum, der ebenfalls n GT-Sport fährt und den Wisch noch hat,
    der kann dir dann sagen ob se aufgelistet sind oder nicht.


    Finds aber au ziemlich Panne, ist nur nochmal n Zettel mehr, den verlieren kannst (oder garnicht erst zu Gesicht bekommst)

  • noch niemals gesehn ^^
    dann zeig ich denen meinen kaufvertrag wo nirgends so ein zettel erwähnt wurde! :D
    Das mir Brief & Schein ausgehändigt wurden steht da ja ;)


    was kann denn im schlimmsten fall passieren? jetzt nur aus neugierde ;)

  • Boah, da bin ich überfragt, im dümmsten Fall stehn se halt net drinne (sind für dein Auto nicht zugelassen) und du hättest se beim TÜV abnehmen lassen oder dir von VW ne "Unbedenklichkeitsbescheinigung"(oder wies auch heißt) holen müssen.
    Wie die Rechtslage dann aussieht kann ich dir leider nicht sagen.
    Die werden dir dafür jetzt sicher nicht den Führerschein abnehmen, aber am Geldbeutel hänge se glei dran :)
    Also ich würd mich wie gesagt einfach mal bei einem schlau machen, ob se aufgeführt sind, dann weißt zumindest dass se so fahren darfst .
    Ob dir den Wisch dann holst oder nicht ist ja erstmal zweitrangig.
    Oder fahr einfach mal zum :) der kann dir auch ne Auskunft geben.
    Der wars erst, der mir gesagt hat, dass die in dr EWG drinstehn (wusste bis dahin auch nichts davon) und somit alles geklärt ist (also die ham die EWG und für n Blick drauf musste auch nichts zahlen)
    Ich sag immer ich würd die Sachen evtl. bei dene kaufen, und würd gerne wissen, ob ich se draufmachen darf ohne TÜV oder nicht, dann bekommst auch deine Auskunft ;)

  • Das sind ja schöne Volldeppen bei der Polizei.


    Ist aber dann erst seit 2-3 jahren so. In meinem alten Golf 5 waren noch alle eingetragen die ich fahren darf.

    Seit 2005 wenn ich nicht irre.


    Du bist nicht verpflichtet die EWG mitzuführen.
    Wenn die Jungs dir was böses wollen müssen sie es dir nachweisen.


    Trotzdem: die neuen Papiere waren eine dämliche Idee. Welcher
    EU-Fuzzi ist nur auf diesen Schwachsinn gekommen?

    Gruß, Holger


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  • Ganz meine Rede :thumbup:
    Totaler Käse, vorallem, weil es "anscheinend" keine Pflicht ist die weiterzugeben.. 4 Leute angeschrieben & keiner kennt bzw hat sowas jemals schonmal gesehen :thumbdown:


  • Sorry das ich den Thread nochmal hochhole. Aber du mußt die EG-Bescheinigung mitführen. Bei mir wurde diese sogar vom Straßenverkehrsamt bei Erstzulassung verlangt, weil dort auf die Rückseite ein Stempel der Stadt mit Kennzeichen drauf kommt.

    Gruß Christian

  • Dann such mal bitte was offizielles raus, wo das auch drinsteht ;)


    Es kann ja nicht sein, dass 99% der Autofahrer noch nichtmals wissen was das ist, aber trotzdem mitzuführen haben!!!
    Dann würden die Grünen ja reihenweise Leute rausziehen.. :whistling:


    Edit: Grade gefunden, stammt von "juma" aus dem Touareg Forum


    "Habe eben nochmals sicherheitshalber bei Polizei und beim TÜV Süd angerufen, der mir das vorher bereits Geschriebene bestätigt hat.
    Mitzuführen ist der Teil I und sonst nichts. Die Polizei bzw. die kontrollierende Behörde ist in der Beweispflicht, dass die gefahrene Rad-/Reifenkombination nicht freigegeben ist."

  • Kann das nur so wiedergeben, wie es mir bei Neuanmeldung vor 2 Jahren bei der Zulassungsstelle gesagt wurde. Und ich bin ganz ehrlich, ich hab lieber den Nachweis dabei, dass ich die Felge fahren darf, als den unnötigen Stress mit unberechtigter Mängelkarte. ;)

    Gruß Christian

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