Kennzeichenleuchte - richtige Größe?

  • mit checkwiderstand und nein sind tüv-technisch nicht erlaubt

    Signaturbild zu groß

  • 1.) Ja
    2.) Nein


    ;)
    Checkwiderstand brauchst du, es sei denn dir ist die Fehlermeldung egal, was ich mal bezweifle.
    LEDs als Sofitten sind nicht TüV-konform ..

    Gruß Mirko

  • Jo, das kann ich nicht bestreiten.
    Ist aber rechtlich halt so... sorry

    Gruß Mirko

  • Musste halt gucken, wie die Grünen bei dir da so reagieren. Streng genommen erlischt die Betriebserlaubnis deines Fahrzeuges. Sollte also dahingehend jemand behaupten, die Kennzeichenleuchte hätte ihn geblendet/irritiert, und es sei daher dann zu einem Unfall gekommen, dann könntest du Ärger mit deiner Versicherung bekommen.
    Realistisch erscheint mir dieses Szenario aber nicht.

    Gruß Mirko

  • Also die 1er haben eine echt sehr schwache Kennzeichenleuchte, wenn du die mal mit den Leuchten vom VW Sondermodell "Style" vergleichst. Ein Freund von mir hat einen 1er, und ich find das mehr als dezent. Dagegen sind die vom Style schon fast Rückfahrscheinwerfer...

    Gruß Mirko

  • Hm, ist Auffassungssache ;)


    Aber das ist echt Quatsch, vorallem strahlen die ja nach unten.. Wenn sich einer vomKennzeichen geblendet fühlt, dann eher weil er mit seinen Scheinwerfern drauf leuchtet :thumbdown:

  • Jo klar, kann deinen Unmut verstehen.
    Deshalb sagte ich ja auch, dass ich das eigentlich für Blödsinn halte, sich so ein Szenario auszudenken ;)

    Gruß Mirko

  • oder holst dir die led´s vom golf 6 style habe ich auch drin. find die top

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