Legalität und Illegalität von Motrhaubenverlängerungen...

  • Hallo zusammen!
    Habe eigentlich mit dem Gedanken gespielt, demnächst meine Motorhaube dezent zu verlängern.
    Habe mich jetzt in diversen Fore durch die SuFu gekämpft, aber so wirklich schlau bin ich immer noch nicht Die einen schreiben, eine MHV wäre eintagbar, andere schreiben, das wäre generell nicht mehr möglich und so langsam weiß ich nicht mehr wo ich dran bin. Das liegt wohl auch daran, dass die Beiträge schon ein paar Jahre alt sind und ich nicht weiß, inwiefern sich die Regelungen mittlerweile geändert haben.


    Kann mir evtl jemand die momentane Sachlage bzgl MHV erläutern?
    Ich habe lediglich vor, die Rundung über den Scheinwerfern zu begradigen. Also wirklich ganz dezent und der Halbmond in der Haube etc bleiben komplett unangetastet.
    Weiß jemand, ob sowas eintragungsfähig ist oder ob ich mir die Arbeit gleich sparen kann? :P


    Danke im voraus.

  • Bei sowas würde ich einfach immer zum örtlichen TÜV fahren und mit dem Prüfer der es nachher abnehmen soll sprechen. Macht den wenigsten Ärger.


    Normal sollte eine MHV aber eintragbar sein, wenn sie den Lichtkegel nicht beeinflusst.

    Gruß Kalli (ehemals Kallimero),
    meinGolf.de Moderator

  • Danke für die schnelle Antwort.
    Habe gerade mit einem Dekra-Mensch gesprochen und der hat gemeint, solange vom Lichtkegel nichts beeinträchtigt wird und der Blinker noch gut sichtbar ist, würde er das per Einzelabnahme auf jeden Fall eintragen. Und er kann sich nicht vorstellen, dass andere Prüfer da anders urteilen.


    Werde mich dann die Tage mal an die Arbeit machen.

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