Rechtsfrage bezgl Lackierer

  • Hi,


    ich hoffe ihr könnt mir hier etwas weiterhelfen, da ich nicht wirklich weiß, wie ich weiter verfahren soll.


    Habe etwas Stress mit meinem Lackierer ... dieser hatte mir meine Front-Lippe geflickt,lackiert sowie auf der rechten Seite der Stoßstange beilackiert für 200€ (welche ich auch direkt bar bei Abholung bezahlt habe). Jetzt hatte dieser aber bei der Reperatur das Heizgerät zu nah an die Stoßstange gestellt, so dass sich diese etwas in der Höhe der Scheinwerferreinigungsanlage verformt hat. Bei der Abholung des Autos hat er mir gesagt, dass ich nochmal einen Termin machen soll um das zu beheben, natürlich kostenfrei.


    Einen Zeugen habe ich dafür auch, der bei der Abholung dabei war.


    Jetzt war ich heute morgen dort gewesen, nachdem ich letzte Woche angerufen hatte um nach einem Termin zu fragen und mich traf der Schlag ... da Stand ein Container in der Halle mit jeder Menge Schrott drin und der Lackierer war gerade dabei die Lackierkabine abzubauen .... er hat mir dann gesagt, dass er nichts mehr machen kann, weil er Stress mit dem Vermieter habe und jetzt bis zum Jahresende alles einlagert und erst nächstes Jahr wieder Aufträge annhemen kann.


    Dann bin ich ziemlich angepisst abgezogen und bin dann 2 Häuser weiter zum nächsten Lackierer. Bei diesem habe ich dann gefragt, was es mich kosten würde, dies bei ihm "richten" zu lassen. Er sagte mit einen Betrag von 350€ X(


    Da ich eigentlich nicht gewillt bin, diese 350€ auf meine eigene Kappe zu nehmen, wollte ich fragen, wie ich jetzt hier vorgehen kann ... kann ich mit Hilfe einer Rechtsschutzversicherung oder eines Anwalts diese Kosten auf den Lackierer umlegen, der mir das ganze verpfuscht hat oder bleibe ich letzen endes wirklich auf diesen Kosten sitzen?


    WÜrde mich sehr freuen, wenn ihr mir hier weiter helfen würdet :)



    Viele Grüße und vielen Dank,
    Markus

  • Hallo


    mir stellen sich noch 2 Fragen


    hast du deine Rechnung von deinen Lackierer bekommen?


    und vorallem hast du mit den Lackierer bezüglich einer Ausbesserung durch einen anderen Lackierbetrieb schon gesprochen? Den wenn er sein Geschäft auch wenn nur vorzeitig aufgibt so muss er dennoch eine Garantieleistung meiner Meinung nach übernehmen , sofern er das natürlich per Rechnung und nicht unter der Hand gemacht hat

    Die wirklich guten Fahrer haben die Fliegen auf den Seitenscheiben (Walter Röhrl)

  • Der Fall ist wohl so zu sehen, dass der Lackierer mit dem Verformen der Stoßstange die eigentliche Arbeit, das Lackieren selbst, nicht ordnungsgemäß ausgeführt hat. In diesem Fall ist die Reparatur mangelhaft, wonach das Mängelgewährleistungsrecht des Werkvertrages zum tragen kommt. Es handelt sich bei der Beauftragung zur Beseitigung des Lackschadens um einen Werkvertrag iSd § 611 BGB, Mängelgewährleistungsrecht richtet sich nach §§ 634, 635 BGB.
    Du solltest dich also zunächst an den Lackierer selbst wenden - was du gemacht hast.


    Der Lackierer hat die Beseitigung des Mangels durch die Aussage, dass die Lackiererei zunächst auf unbestimmte Zeit "geschlossen" sei, quasi verweigert. Fraglich ist, ob er dies zu Recht getan hat. Dies hätte er zurecht getan, wenn die Vornahme der Reparatur mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden wäre. Davon geht man aus, wenn der Wert, der zur Vornahme der Reparatur eingebracht werden müsste, zb den Wert des Fahrzeuges deutlich übersteigt.
    Die pauschale Aussage, dass sich der Lackierbetrieb nunmehr nicht mehr lohnt, er stress mit dem Vermieter hat, kann mE nicht dazu herhalten, dass er auch die Reparatur verweigert. Er hat somit die Nacherfüllung zu Unrecht verweigert.


    Dir steht somit nach § 637 die Möglichkeit zu, das Werk selbst zu beseitigen. Dies eigentlich nur nach Fristsetzung, da aber über § 637 Abs 2 auch § 323 Abs. 2 BGB zum Tragen kommt, wird man wohl sagen müssen, dass eine weitere Fristsetzung in diesem Fall relativ nutzlos wäre. Zur Sicherheit nochmal eine Frist von ein paar Tagen zur Stellungnahme/Beseitigung des Mangels setzen. Wenn das nicht fruchtet heißt das, einen anderen Lackierer aufzusuchen, den Schaden beheben zu lassen, und den dir entstandenen finanziellen Schaden als Schadensersatz statt der Leistung geltend machen.
    Auf die sichere Seite gehst du, indem du dir einen schriftlichen Kostenvoranschlag geben lässt, und diesen an den verweigernden Lackierer weitergibst. Dieser ist dazu verpflichtet, den Schaden zu ersetzen. Wenn du das Geld erhältst, kannst du den Schaden dann immer noch beheben lassen und stürzt dich nicht vorab in Kosten.


    Subsidiär kommen noch gesetzliche Ansprüche nach § 823 BGB in Betracht, der Lackierer hat sozusagen dein Eigentum geschädigt. Die vertraglichen Ansprüche sind vorzuziehen.


    Vorsichtig sein sollest du allerdings wirklich, bzw. dich "beeilen". Wenn der Lackierer Insolvenz anmeldet bliebe dir nur noch der Weg, zu beweisen, dass der Lackierer schon vorher erhebliche finanzielle Schwierigkeiten hatte, und somit die Insolvenz verschleppt hat. In diesem Fall wäre dir der gesamte Schaden - der dir allein durch den Vertragsschluss mit einem insolventen Lackierer entstanden ist - zu ersetzen. So einen Beweis muss man aber erstmal führen.


    Sollte der Lackierer Insolvenz anmelden, so geht man in der Regel davon aus, dass man 1% seiner Ansprüche aus der Insolvenz erhält. Demnach bekämest du bei einen Schaden von 350€ 3,50€ ersetzt, was sicher nicht in deinem interesse ist.


    Dies nur mal auf die schnelle, und auch ohne Gewähr für die Richtigkeit meiner Behauptungen.

    Gruß Mirko

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