Autokauf falsche beratung

  • hallo Forum :)


    habe folgendes problem!!!


    habe mir ja einen Golf zugelegt und mir sagte der Verkäufer das er mal einen Schaden an der Fahrertür hatte! Wurde dann auch alles Fachmännisch repariert + Rechnung. So jz hab ich gestern meine Türleisten abgemacht und festgestellt das die halbe Beifahrerseite nachlackiert wurde und zwar richtig sch****:(


    Nun meine frage, vertraglich hab ich ihn halt als Unfallwagen erworben. aber er hat nur den Schaden an der Fahrertür angegeben. aber die Rechnung von dem zweiten Schaden habe ich grad auch gefunden. Kann ich da jz irgendwas machen?
    weiß da jemand was? ist alles vom VW Händler


    Danke schon mal im vorraus

  • Wenn du die Rechnungen von beiden Schäden hast, dann würde ich sagen Pech gehabt! ;)
    Über Unfälle muss übrigens auch nicht aufgeklärt werden.

  • Gut die Rechnungen habe ich erst mit dem Kaufvertrag bekommen, also hat ich vorher keine einsicht :/ und ich kann mir nicht vorstellen das man Unfälle nicht angeben muss, grad wenn es lackiert wurde. Das wäre ja schon ein starkes Stück von denen -.-

  • Über Unfälle muss übrigens auch nicht aufgeklärt werden.


    so ein quatsch, und wie das angegeben werden muss wenn man ein Auto als Händler verkauft, genauso wie 1 Jahr Gewährleistung vorgeschrieben ist!
    wenn man privat ein Auto verkauft, ist man nicht verpflichtet die Schäden anzugeben...

  • Das dacht ich mir halt auch, aber wie siehts aus wenn ich jz hingeh und sage das er den Schaden nicht angegeben hat und er dann aber sagt das er ihn angegeben hat. Da hab ich doch keine chance gegen oder?

  • wenn man privat ein Auto verkauft, ist man nicht verpflichtet die Schäden anzugeben...

    Soweit ich das noch in Erinnerung hab, muss man es aber doch :huh:



    Rico: In den ersten 6 Monaten muss der Händler beweisen, das der Schaden nicht vorher schon da war, danach musst du beweisen, das es nicht deiner war

  • Soweit ich das noch in Erinnerung hab, muss man es aber doch :huh:


    glaub nicht, mir wurde letztens gesagt das man nicht verpflichtet ist Schäden anzugeben, des weiteren weiß man ja als leihe auch nicht was in Zukunft alles kaputt geht bzw. an der Verschleißgrenze ist!


    Gewährleistung bringt dir in diesem Falle aber nichts, da die Unfallschäden wohl schon im voraus bekannt waren (den Sachverhalt muss man halt noch genau klären) :!:


  • Rico: In den ersten 6 Monaten muss der Händler beweisen, das der Schaden nicht vorher schon da war, danach musst du beweisen, das es nicht deiner war



    ja zu den Schaden gibts halt leider ne Rechnung, die versteckt zwischen den anderen Schaden war. Er könnte rein Theoretisch sagen das er alles korekt angegeben hat. Müsste mal meine Freundin Fragen ob die was weiß, weil sie beim kauf dabei war.

  • Wurde der eine Schaden im KV festgehalten ?

  • da sind halt 2 Kästchen


    Zahl, Umfang und Art von Mängel und Unfallschäden it Vorbesitzer
    (x) Ja ( ) Nein


    Dem Verkäufer sind auf andere Weise Mängel und Unfallschäden bekannt
    ( ) Ja (x) Nein


    siehe anlagen



    hab mir auch das Auto nochmal angeguckt und hinten am Koferraum zur Stoßstange ist das Spaltmaß so besch**** ..krieg grad noch Panik das villt der ganze Rahmen verzogen ist :S

  • glaub nicht, mir wurde letztens gesagt das man nicht verpflichtet ist Schäden anzugeben, des weiteren weiß man ja als leihe auch nicht was in Zukunft alles kaputt geht bzw. an der Verschleißgrenze ist!

    Wer kann auch wissen, ob zB die Federn in 3km brechen werden ;)
    Man ist aber Verpflichtet, Schäden am Auto (also Kratzer, Beulen etc.) WOVON MAN WEIß!! (vorherige Unfallschäden, selbstverursachte Kratzer) anzugeben. Ich habe bei meinem alten Wagen auch reingeschrieben, das da ne Beule am Kotflügel ist, dafür gab es sogar ne extra Spalte im Vertrag.
    Aber wie gesagt, ich MEINE, es wäre gesetzlich so.

  • Man ist aber Verpflichtet, Schäden am Auto (also Kratzer, Beulen etc.) WOVON MAN WEIß!! (vorherige Unfallschäden, selbstverursachte Kratzer) anzugeben. Ich habe bei meinem alten Wagen auch reingeschrieben, das da ne Beule am Kotflügel ist, dafür gab es sogar ne extra Spalte im Vertrag.


    Aber wie gesagt, ich MEINE, es wäre gesetzlich so.


    aber warum muss ich offene Mängel angeben?? deshalb schaut man sich das Auto vor dem Kauf genauestens an ;)
    glaub wenn ich privat ein Auto verkauf, und ich weiß es hat i-wo ein Beule, geb sie aber nicht an kann der Käufer im Nachhinein nichts mehr machen, wie willst du auch nachweisen


    1. Das der Verkäufer von dem Mangel wusste
    2. Der Mangel zum Kaufzeitpunkt überhaupt bestanden hat


    Naja wie auch immer Steini, einer von uns wird schon recht haben :thumbup:

  • also ich Denk mir das auch das es gesetzlich vorgeschrieben ist. Aber mein Problem ist einfach das die Rechnung von der reparatur dabei lag aber er den schaden nicht angegeben hat. nur wie kann ich es ihm beweisen das er nichts gesagt hat :S?

  • Ja und nein. Man muss bei einem Gebrauchtwagen nicht über jeden Kratzer aufklären. Grenze ist da meist das, was das Gegenüber wissen kann. Das richtet sich auch danach, wie kompetent die Gegenseite in diesem Bereich ist. Hat man einen KFZ-Sachverständigen als Gegenüber muss man logischerweise weniger über den Wagen sagen, als das ggü einem technisch weniger verständigen der Fall wäre.
    Sind die Kratzer, Beulen etc. normalerweise auf einen Blick erkennbar, muss auch nicht aufgeklärt werden. Anders dagegen bei Unfallschäden. Die kann man mit bloßem Auge normalerweise nicht erkenne, ergo muss darüber auch aufgeklärt werden. Dies gilt - afaik - besonders dann, wenn Teile ausgetauscht wurden.
    Soweit mein Verständnis der Sache.

    Gruß Mirko

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