Von Privatperson "geblitzt"!

  • Servus allerseits,


    ich bin immernoch total wütent :cursing: . Als ich gestern Abend gegen 20:30 Uhr (war also schon total dunkel), aus einer Ortschaft rausgefahren bin wurde ich geblitzt. Hab direkt auf den Tacho geguckt 45km/h und da ist 50! Außerdem kam der Blitz von der Grasnarbe, also viel zu tief.
    Und da seh ich aus dem Augenwinkel, dass da jemand mit ner Digicam+ roter Folie im Graben liegt!!! 8| Ich weiß das die Anwohner an der Stelle von zu schnellen Autos geplagt sind und dort auch oft geblitzt wird ( deshalb achte ich auch immer darauf dort langsam zu sein). Ich habe sofort gewendet und wollte denjenigen zur reden stellen.
    Es war leider niemand mehr zu sehen. Unglaublich oder? Ich wollte erst die Polizei rufen. Aber ich wollte erst mal wissen ob einer von euch weiß ob das Strafbar ist? Ich mein sowas wie gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und ich wurde ja auch ohne meine Zustimmung fotografiert. ?(


    Grüße der Destri :)

  • Hey, ich würde mal sagen, dass ist strafbar. Da hat sich bestimmt jmd. einen Scherz erlaubt. Die Polizei hättest du an diese Stelle bestimmt dazu holen können. Aber wenn du 100 pro wiesst das du nicht zu schnell warst, kann dir auch nichts passieren...


    Grüße Freak

  • Kommt mir bekannt vor! Solche Scherze von Jugendlichen kamen bei uns auch schon öfters mal vor, dass sich Jugendliche nachts iwo am Straßenrand verstecken und mit einer Digicam einen Blitzer vortäuschen. Mich haben die Kidis auch mal "geblitzt", bin natürlich voll erschrocken und hab gleich auf den Tacho geschaut, war aber auch nicht zu schnell unterwegs. Gefährlich wirds dann wenn manche aus Schreck voll in die Eisen treten!

  • Aber wenn du 100 pro wiesst das du nicht zu schnell warst, kann dir auch nichts passieren...


    Das spielt hier allein deshalb keine Rolle, weil derjenige sicherlich kein geeichtes Messgeraet hat und auch den korrekten Umgang damit kaum nachweisen kann.


    Sowas bucht man unter Dummejungenstreich ab und fertig.


  • Das spielt hier allein deshalb keine Rolle, weil derjenige sicherlich kein geeichtes Messgeraet hat und auch den korrekten Umgang damit kaum nachweisen kann.


    Sowas bucht man unter Dummejungenstreich ab und fertig.


    Sowas bucht man unter Dummejungenstreich ab und fertig.


    Das sehe ich auch so:)

  • allerdings ist sowas schon strafbar.
    genau wie die kiddis mit den laserpointern! :cursing::cursing::cursing:
    beim nächstenmal aufjedenfall die cops rufen!


    Gefährlich wirds dann wenn manche aus Schreck voll in die Eisen treten!


    genau sowas passiert dann
    eig. unfassbar wie man auf solche ideen kommen kann ... im notfall einfach mal selbstjustiz ausüben :whistling:

    Im Zweifel, Vollgas!


  • Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, §315b StGB.


    http://dejure.org/gesetze/StGB/315b.html


    Der Blitz eines Fotoapparats kommt hierbei einem Laserpointer gleich. Die Blendwirkung ist deutlich größer als die eines normalen "Blitzers" und wenn man zufällig genau hineinschaut, kann man sekundenlang nachtblind über den Asphalt donnern.


    Jugendliche kassieren dafür fast immer Sozialstunden. Unbelehrbare Erwachsende, die Dorfsheriff spielen wollen, ebenso. Plus meist Geldstrafe in die Ortskasse.

  • aber mit ner anzeige hören solche leute halt auch nciht auf weil se sich ja im recht sehen... und das sie andere gefährden interessiert sie leider auch nicht...


    hinfahren... wenns wieder ist... anhalten... dem direkt ins gesicht treten und sagen "nicht nochmal freundchen"... lernen durch schmerz wirkt oft wunder :D


    gruß thomas

    Wenn es mit Gewalt nicht geht dann geht's mit viel Gewalt...und wenn's mit viel Gewalt nicht geht dann geht es mit Feuer...

  • hinfahren... wenns wieder ist... anhalten... dem direkt ins gesicht treten und sagen "nicht nochmal freundchen"... lernen durch schmerz wirkt oft wunder :D


    Gewalt ist keine Lösung! :D

  • 8|


    wird in deutschland wirklich zwischen fuss mit oder ohne schuh unterschieden?!


    gruß thomas

    Wenn es mit Gewalt nicht geht dann geht's mit viel Gewalt...und wenn's mit viel Gewalt nicht geht dann geht es mit Feuer...


  • Gewalt ist keine Lösung! :D


    Zitat von »Goal5«
    hinfahren... wenns wieder ist... anhalten... dem direkt ins gesicht treten und sagen "nicht nochmal freundchen"... lernen durch schmerz wirkt oft wunder


    Gefällt mir :D

  • 8|


    wird in deutschland wirklich zwischen fuss mit oder ohne schuh unterschieden?!


    gruß thomas


    :D ich glaube das ist im gesetzt nicht definiert :D aber kannst ja mal beim rechtsanwalt fragen :D der freut sich bestimmt :thumbup:

    Gruß Flo

  • immer diese spaßbremsen ...


    halt das nächste mal gleich an, hau den typ kräftig aufs maul, lösch die bilder von der kamera und abflug ... :thumbup:

    Im Zweifel, Vollgas!


  • dem direkt ins gesicht treten und sagen "nicht nochmal freundchen"... lernen durch schmerz wirkt oft wunder


    § 111 StGB Öffentliche Aufforderung zu Straftaten
    (1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter (§ 26) bestraft.
    (2) Bleibt die Aufforderung ohne Erfolg, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Die Strafe darf nicht schwerer sein als die, die für den Fall angedroht ist, daß die Aufforderung Erfolg hat (Absatz 1); § 49 Abs. 1 Nr. 2 ist anzuwenden.


    sowie die Nutzungsbestimmungen des Forums.

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